- ist für jede Flussgebietseinheit aufzustellen § 36b WHG
- Basis der fristgerechten Erreichung der Gewässerqualitätsziele der WRRL
- konkretisiert die abstrakten Ziele der WRRL
- enthält wesentliche Maßnahmen
- Maßstab ist der gute Gewässerzustand nach WRRL
Siehe auch:
Ökologisches Potenzial für künstliche und erheblich veränderte Gewässer
Kosteneffizienz beim Gewässerschutz
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