Keine Abwassergebühr für nicht als Abwasser anfallende Trinkwassermengen
Gutachten zum Nachweis der nicht als Abwasser anfallenden Trinkwassermengen Je nach Gebührensatzung ist keine Abwassergebühr für nicht als Abwasser anfallende Trinkwassermengen zu zahlen, die nicht in die Schmutzwasserkanalisation gelangen, sondern die in der Regel versickern, verdunsten, oder in das Produkt gelangen. In der Regel, sind die absetzbaren Mengen im Rahmen eines Gutachtens zu beweisen. Derartige [...]