Ausgewählte Straftatbestände bei unbefugter Gewässerverunreinigung
Freiheitsstrafe wegen undichter Kanäle? Zusammengestellt am 05.11.2002 von Uwe Halbach, ö.b.u.v. Sachverständiger für Abwasserbeseitigung, zertifizierter Kanalsanierungsberater Inhalt: Einleitung - Nicht alles wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird! § 150 Wassergesetz Sachsen-Anhalt Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen, Verrieseln, Entwässern von Klärschlamm Niederschlagswasser § 13 Strafgesetzbuch (StGB) Unterlassen § 25 StGB Täterschaft § 26 [...]