Ausweisen von Überflutungswegen
Gerichtsgutachterliche Argumentation in einem thüringischen Rechtsstreit: Situation: Es gab eine Überflutung eines Grundstückes durch oberflächlich ablaufendes Niederschlagswasser. Für die schadlose Ableitung oberflächlich ablaufenden Wassers sind keine leistungsfähigen Straßeneinläufe vorhanden. Es fehlt eine geordnete Ableitung oberflächlich ablaufenden Niederschlagswassers. Das System ist also schon augenscheinlich und ohne Berechnungen anstellen zu müssen an mehreren Stellen mit hoher Wahrscheinlichkeit [...]