Vergaberecht

Aufschlussreich für die Vergabe von Planungsleistungen ist der § 6 (2) VOF

2019-03-28T15:36:21+01:0025. Februar 2010|

Der AG kann Sachverständige (SV) einschalten: Beschreibung der Aufgabenstellung (Grundlagenermittlung und Vorplanung) Eignungsprüfung der Bewerber Bewertung der Angebote Beurteilung von Honorarfragen Bedingungen: - SV dürfen nicht mittelbar an der Vergabe beteiligt sein. - SV dürfen nicht unmittelbar an der Vergabe beteiligt sein. - SV dürfen anschließend nicht an der Vergabe beteiligt werden.

§ 4 VOF – Vergabegrundsätze

2019-03-28T15:36:25+01:0025. Februar 2010|

Vergabeverantwortung trägt der Auftraggeber (AG) Vergabe an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber Gleichbehandlung aller Bewerber Unlautere und wettbewerbsbeschränkende Verfahren sind unzulässig freiberufliche Leistungen sollen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen angemessene Beteiligung kleinerer Büroorganisationen und Berufsanfänger

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