- Vergabeverantwortung trägt der Auftraggeber (AG)
- Vergabe an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber
- Gleichbehandlung aller Bewerber
- Unlautere und wettbewerbsbeschränkende Verfahren sind unzulässig
- freiberufliche Leistungen sollen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen
- angemessene Beteiligung kleinerer Büroorganisationen und Berufsanfänger
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