• Vergabeverantwortung trägt der Auftraggeber (AG)
  • Vergabe an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber
  • Gleichbehandlung aller Bewerber
  • Unlautere und wettbewerbsbeschränkende Verfahren sind unzulässig
  • freiberufliche Leistungen sollen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen
  • angemessene Beteiligung kleinerer Büroorganisationen und Berufsanfänger
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