Unverhältnismäßige Technik
Stand der wasserwirtschaftlichen Technik mitunter unbegründet Bei der Begründung des technischen Standes einer Technik wird - so der Eindruck - oft der notwendige Verhältnismäßigkeitsbeweis nicht geführt. Das hat die Konsequenz, dass willkürlich der technische Stand einer Technik definiert wird, der bei genauerer und unabhängiger Bewertung tatsächlich keiner ist. Weiterere Konsequenzen sind dann Verstöße gegen EU-WRRL [...]