Die Parteien haben das Recht über alle Informationen und über Informationen zur Verwertung dieser Informationen zu verfügen.
Die Parteien können den Prozess im Rahmen der „Spielregeln“ (Zivilprozessordnung) beeinflussen.
Es gilt ein „Wahrheitsparadoxon“, von gewissen Ausnahmen abgesehen, für
- das Gericht,
- die Parteien und
- den Sachverständigen.
Alles, was von den Parteien nicht bestritten wird, wird als wahr unterstellt.
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