Der CSB-Schadstoff macht – wie der folgende Fall beweist – selbst vor unseren Genussmitteln nicht Halt.

Einerseits ist die Überschreitung des CSB-Überwachungswertes um nur 1 mg CSB/l ein Straftatbestand der Gewässerverschmutzung. Andererseits trinkt der Bundesbürger jährlich durchschnittlich ca. 150 Liter Kaffee mit einem CSB von 13.500 mg /l.

Dem Internet ist eine Kaffeeanalyse eines renommierten Laboratoriums zu entnehmen. Auftraggeber war übrigens der Autor und Hintergrund der Versuch, ein Verwaltungsgericht im Rahmen eines Parteigutachtens von der Unschädlichkeit des CSB zu überzeugen.

Das Gericht stand kurz davor dem Landesverwaltungsamt nachzugeben und einen Abwasserzweckverband zur Zahlung einer zusätzlichen Abwasserabgabe zu verurteilen, weil die Elbe in Missachtung der beschränkten Möglichkeiten des Abwasserbeseitigungspflichtigen während des Hochwassers 2002 ungereinigt durch seine Kläranlage geflossen war und somit die CSB-Jahresschmutzfracht in eine astronomische Höhe trieb.

Der AZV hat übrigens aus anderen Gründen gewonnen. Das Parteigutachten kann erworben werden.

Wenn der CSB tatsächlich so schädlich ist – wie den zahlreichen Anhängen der Abwasserverordnung entnommen werden kann – wieso existieren wir dann noch?

Deutschland hatte 2009 etwa 82 Millionen Einwohner, die jährlich 166 Gg von dem „Gewässerschadstoff“ CSB in Form von Kaffee „in sich hineinkippen“, wobei 55 Gg biologisch leicht abbaubar sind. (1 Gg = 10^9 Gramm = Tausend Tonnen)

Anbeter der sanften Chemie würden im Kaffee extrem harte Verbindungen finden, denn gut die Hälfte des Kaffee-CSB ist biologisch stabil – wie ein Kieselstein – also nicht abbaubar und wir wissen davon nur Dank der Leistungen „harter Chemie“.

Selbst bei der falschen Annahme, der CSB wäre tatsächlich ein Maß für irgendeine Schadwirkung, dann wäre noch der Summeninterpretationsfehler zu vermeiden.

Der weitverbreitete Glaube, dass der CSB ein Schadstoff sei und sein Eingang in gesetzliche Regelungen ist schlüssiger Beweis für die Verbreitung von Ideologie und Pseudowissenschaft beim Gewässerschutz. Es kommt bei der Abwasserreinigung nicht nur darauf an, diese nach dem Stand der Technik zu betreiben, sondern viel wichtiger ist es dabei, auf dem Boden des Rationalen und der Wissenschaft zu bleiben. Der beste Stand der Technik ist im Eimer, wenn die Natur nicht das macht, was die Abwasserverordnung und die WRRL erwartet.

  • Wo liegt das Primat?
  • Verwaltungs- und Wasserrecht kontra Naturgesetze?

Welchen Effekt hat die teure Umweltbildung an unseren Hochschulen und Universitäten, wenn in der Praxis, in den Büros und Gerichtsräumen durch Glauben, Ideologie, Halbwissen, Vorsorge, Besorgnis und Nachhaltigkeit der Fleiß und die Bildung unserer Jugend entwertet wird? Milliarden wären zu sparen, allein dadurch, wenn vorhandenes Wissen unter Beachtung von Verhältnismäßigkeit und Effektivität in der Praxis umgesetzt werden dürfte.

Die Entideoligisierung des Umweltschutzes ist eine Forderung vieler Ingenieure und Naturwissenschaftler, die seit Jahren immer wieder leise vorgetragen wird. Aus gesellschaftlicher Sicht ist des Pudels Kern nicht anders zu beschreiben, als durch die Weiterführung eines uralten Kampfes zwischen Glauben und Wissen, wobei zum Einen der Glauben zumeist die stärkeren kommerziellen Vorteile auf seiner Seite weiß und zum anderen die Wissenden in der Minderheit sind und als Klügere eben eher nachgeben.

Kurzfristig gedacht, ist es volkswirtschaftlich gewertet auch völlig egal, ob die Mittel für den Gewässerschutz einen Effekt erzielen oder keinen haben. Hauptsache, das Geld fließt.

Und schließlich: Geschmunzelt werden kann darüber, dass ein beachtlicher Teil des Kaffee-CSB im Ablauf der Kläranlagen wieder zu finden ist und als Abwasserabgabe – in Form einer zweiten „Steuer“ – erneut berechnet wird.

(Siehe auch den Fachbeitrag von 2013 in der wwt.
Download: CSB – Beweismittel einer Gewässerverschmutzung?)

 

 

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