Wassersparen kann zu einer Überschreitung des CSB führen, weil die Konzentration der schwer- oder nicht abbaubaren Stoffe im Ablauf teilweise nur durch die Verdünnung reduziert wird.

Spart der Hauseigentümer Trinkwasser, dann konzentriert sich der CSB logischerweise auf. Diese Überlegungen treffen auch für kleine Siedlungskläranlagen zu.

Siehe hierzu die Abbildung. Man erkennt, dass Ablaufkonzentrationen von 250 mg CSB/l bei einem Trinkwasserverbrauch von 100 l/Ed normal sein können.

Die Überschreitung des CSB-Überwachunsgwertes ist aber kein Beweis für einen Straftatbestand der Gewässerverschmutzung, weil das CSB-Laborergebnis nicht auf die Natur übertragbar ist. Es gibt in der Natur keinen CSB.

Im Übrigen ist der Chemische Sauerstoffbedarf ein falscher Begriff. Tatsächlich handelt es sich um den Verbrauch von Sauerstoff, der an ein Oxidationsmittel chemisch gebunden ist.

Da im Gewässer dieses Oxidationsmittel nicht vorhanden ist, kann es dort auch keinen Bedarf für die Reduktion dieses Oxidationsmittels (Kaliumdichromat) geben.

 

(Siehe auch den Fachbeitrag von 2013 in der wwt.
Download: CSB – Beweismittel einer Gewässerverschmutzung?)

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