Falsche Prämisse und falsche Konklusion bei der Bewertung von Kleinkläranlagen 

Der KA – Wasserwirtschaft, Abwasser, Abfall 2000 (47) Nr. 10 S. 1514 – 1524 ist zu entnehmen:

„In Deutschland waren 1996 rund 90,5% der Bewohner an kommunale Abwasseranlagen angeschlossen. Auf der Basis von Untersuchungen mehrerer tausend Anlagen, Ergebnissen von Umfragen bei Wasserbehörden sowie bei Herstellern von Kleinkläranlagen kann abgeschätzt werden, dass die 9,5% der Bevölkerung überschlägig bis zu maximal 44 % der durch Einwohner erzeugten Gesamt-CSB-Emissionen aus Abwasserbehandlungsanlagen und damit eine hohe Belastung der Gewässer verursachten. Der Einsatz von Kleinkläranlagen besitzt daher eine große Bedeutung für den Gewässerschutz.

Diese Begründung ist gleich mehrfach falsch:

  1. Der Gesamt-CSB erlaubt keine Beurteilung der Gewässerbelastung, auch wenn Tausende von derartigen Messungen vorliegen sollten.
    Beweis: wasserchemisches Grundlagenwissen und Logik
  2. Wenn der Gesamt-CSB keine Beurteilung der Gewässerbelastung erlaubt, dann ist es mit dieser Prämisse unmöglich zu schließen, dass der Einsatz von Kleinkläranlagen eine große Bedeutung für den Gewässerschutz besäße. Zudem wurde in wasserwirtschaftlichen Modellen nachgewiesen, dass Kleinkläranlagen für die Gewässerbelastung – von Ausnahmen mal abgesehen – bedeutungslos sind. Der Schwerpunkt der Gewässerbelastungen liegt bei Flächeneinträgen verursacht durch die industrielle Landwirtschaft.
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