Inventur des Anlagevermögens
An die Durchführung der Inventur werden eine Reihe grundsätzlicher Erfordernisse, wie die Ordnungsmäßigkeit gestellt. Die wesentlichen Grundsätze einer ordnungsgemäßen Inventur sind: Vollständigkeit der Bestandsaufnahme Richtigkeit der Bestandsaufnahme Einzelerfassung und Bewertung Nachprüfbarkeit der Bestandsaufnahme Grundsatz der Klarheit und Grundsatz der Wirtschaftlichkeit Siehe auch: Inventur – Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Inventurplanung Buch- oder Beleginventur und körperliche [...]