Mit dem Beschluss der 173. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 21. November 2003 in Jena, ist die grundlegende Reform des Gemeindehaushaltsrechts der Bundesländer eingeläutet worden.

Ziel der Reform ist die Umstellung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens von einer bislang zahlungsorientierten Darstellungsform (Kameralistik) auf eine ressourcenorientierte Darstellung. Das Konzept der IMK sieht dafür entweder die erweiterte kameralistische Buchführung oder ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen vor.

Die Regelungsvorschläge des IMK-Beschlusses vom 21.11.2003 räumen den erforderlichen Spielraum für ländertypische Gegebenheiten und konzeptionelle Unterschiede ein, sodass die Gesetzgebung der Bundesländer spezifisch reagieren konnte. Somit variiert auch die Zeitspanne, in der die Kommunen der Länder gesetzlich verpflichtet sind, auf das neue Haushalts- und Rechnungswesen umzustellen.

Für die Einführung des neuen kommunalen Rechnungswesens ist generell eine vollständige Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens notwendig. Dies wiederum erfordert eine grundlegende Inventur der kommunalen Anlagen. Im Bereich der Inventur gelten nahezu einheitliche kommunale Regelungen, denn eine ordnungsgemäße Inventurerfassung und -bewertung ist Grundlage der Eröffnungsbilanz und der folgenden Jahresabschlüsse der Kommunen.

Siehe auch:

Inventur – Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Inventurplanung

Inventur des Anlagevermögens

Buch- oder Beleginventur und körperliche Inventur

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