An die Durchführung der Inventur werden eine Reihe grundsätzlicher Erfordernisse, wie die Ordnungsmäßigkeit gestellt.

Die wesentlichen Grundsätze einer ordnungsgemäßen Inventur sind:

  • Vollständigkeit der Bestandsaufnahme
  • Richtigkeit der Bestandsaufnahme
  • Einzelerfassung und Bewertung
  • Nachprüfbarkeit der Bestandsaufnahme
  • Grundsatz der Klarheit und
  • Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

Siehe auch:

Inventur – Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Inventurplanung

Buch- oder Beleginventur und körperliche Inventur

Einführung eines neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens

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