An die Durchführung der Inventur werden eine Reihe grundsätzlicher Erfordernisse, wie die Ordnungsmäßigkeit gestellt.
Die wesentlichen Grundsätze einer ordnungsgemäßen Inventur sind:
- Vollständigkeit der Bestandsaufnahme
- Richtigkeit der Bestandsaufnahme
- Einzelerfassung und Bewertung
- Nachprüfbarkeit der Bestandsaufnahme
- Grundsatz der Klarheit und
- Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
Siehe auch:
Inventur – Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Buch- oder Beleginventur und körperliche Inventur
Einführung eines neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens
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