Das Gewissen des Sachverständigen ist in Österreich gewissenhafter
Wird das im Grunde unwissenschaftliche Vorsorgeprinzip und -experiment [8] zur tragenden Bewertungs- und -entscheidungsmethode dann geraten deutsche öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in ein Dilemma. Nach bestem Wissen Tatsachen festzustellen und zu bewerten sollte für einen vereidigten Sachverständigen kein Problem sein. Lautet aber der Schwur weiter, dass Gutachten zusätzlich nach bestem Gewissen zu erstellen sind, [...]