Voraussetzung einer ordnungsmäßigen Inventur ist immer die sorgfältige Vorbereitung und eine entsprechende Planung.

Das Instrument dazu ist der Inventurrahmenplan, der sowohl die sachliche als auch die zeitliche Abgrenzung der Inventur festschreibt sowie die Inventurverfahren und die personellen Zuständigkeiten regelt.

Er besteht aus:

Zeitplan

  • Ablauf der Inventurvorbereitung
  • Inventurdurchführung
  • Aufbereitung der Inventurdaten
  • Umgang mit ggf. nicht vermeidbaren Bestandsänderungen während der Aufnahme

Sachplan

  • sachliche und örtliche Gesichtspunkte
  • Lagepläne und Verzeichnisse
  • Abgrenzung zur Vermeidung von Doppelerfassungen

Personalplan

  • Qualität und Quantität beim Personaleinsatz
  • Aufgabenbeschreibungen
  • Grundsatz der Funktionstrennung
  • Vier-Augen-Prinzip

Siehe auch:

Inventur – Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Inventur des Anlagevermögens

Buch- oder Beleginventur und körperliche Inventur

Einführung eines neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens

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