Voraussetzung einer ordnungsmäßigen Inventur ist immer die sorgfältige Vorbereitung und eine entsprechende Planung.
Das Instrument dazu ist der Inventurrahmenplan, der sowohl die sachliche als auch die zeitliche Abgrenzung der Inventur festschreibt sowie die Inventurverfahren und die personellen Zuständigkeiten regelt.
Er besteht aus:
Zeitplan
- Ablauf der Inventurvorbereitung
- Inventurdurchführung
- Aufbereitung der Inventurdaten
- Umgang mit ggf. nicht vermeidbaren Bestandsänderungen während der Aufnahme
- …
Sachplan
- sachliche und örtliche Gesichtspunkte
- Lagepläne und Verzeichnisse
- Abgrenzung zur Vermeidung von Doppelerfassungen
- …
Personalplan
- Qualität und Quantität beim Personaleinsatz
- Aufgabenbeschreibungen
- Grundsatz der Funktionstrennung
- Vier-Augen-Prinzip
- …
Siehe auch:
Inventur – Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Buch- oder Beleginventur und körperliche Inventur
Einführung eines neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens
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