Das kommt darauf an!

Fall 1: umgangssprachlich

  • aus Prinzip
  • Es gibt keine Ausnahmen.

Fall 2: in einem Rechtsstreit

  • vom Grundsatz her = identisch mit „dem Grunde nach“
  • im Prinzip
  • in der Regel
  • Keine Regel ohne Ausnahme!
  • Also, es gibt Ausnahmen, die zu begründen sind!

Wenn keine Ausnahmen zulässig sind, wird in der juristischen Sprache zumeist das Wort „generell“ benutzt.

Bei technischen Regeln im Konfliktfall geht es letztlich in der Regel auch um eine juristische Bewertung.

Damit sollte juristisches Verständnis relevant sein.

Grundsätzlich bedeutet im Zusammenhang mit dem technischen Regelwerk demnach

  • in der Regel schon, aber
  • es sind Ausnahmen zulässig.

Siehe auch:  Juristische Fachsprache

 

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