Nach bestem Wissen und Gewissen…
Sachverständige schwören mitunter, Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten.
„Nach neuerlicher Überlegung“ bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass dies unlogisch ist.
Das Gericht und wenigstens eine Partei erwarten wahre nachvollziehbare Gutachten.
Welche Kausalität liegt zwischen Wahrheit und Gewissen?
Zusammenhänge gibt es zwischen Gewissen und Halbwahrheit oder Lüge!
Es gab eine Zeit, in der es üblich war und für gut befunden wurde, z. B. Frauen zu verbrennen und dies taten die gutmeinenden Täter auch nur mit bestem Gewissen.
Insofern scheint mir das Gewissen – egal ob gut oder schlecht – eher unwahrhaftig zu sein.
Also wäre das Gewissenslose möglicherweise bei der Wahrheitsfindung das korrekte Werkzeug?!
Gewissen ist ein Mantel, den der scheinbar Wahrhaftige (s)einer Wahrheit überwirft, damit es ihn oder anderen beim Anblick der Wahrheit nicht so friert!?
(Für weitere Überlegungen liegt mir schon ein Kommentar vor, der in einigen Wochen hier wohl erscheinen wird.)
Lieber Herr Halbach,
nach langer Zeit, bin ich wieder mal auf Ihrer Seite.
Ich bin aus eigener Erfahrung als Sachverständiger und innerer Überzeugung ganz Ihrer Meinung.
Das Gewissen ist rein subjektiver Natur, gepägt von temporär, extern existierenden Bedingungen, beeinflussbar und somit relativ frei form- und biegbar.
Auch derjenige, dessen Gewissen gesellschaftlich nicht akzeptiert wird, hat evtl. bei dem was er tut ein gutes Gewissen. Taugt demnach etwa das Gewissen eines Kannibalen, um in unserem Rechtssystem den Umgang von Menschen untereinander zu bewerten?
Insofern wird das „nach bestem Wissen und Gewissen“ nicht selten missbraucht, um u.a. konkret fehlendes Wissen zu kaschieren und anderen Sichtweisen Platz zu machen, die das eigene Gutachten anders bewerten, was ja nicht selten vorkommt.
Damit ist dies keine geeignete Erklärung in Richtung Wahrheit und eigentlich untauglich bzgl. der Wahrheitsfindung.
Ich denke, in einer zunehmend virtuellen Welt, in der eigenstaändiges, tiefergehendes Denken in dynamischen Strukturen, von suchender und schnell findender Ergebnisshascherei verdrängt wird und jeder alles besser zu wissen scheint, ist das Drängen auf eine Begutachtung nach Maßgabe von „Wahrheit und Stand der Technik“ wichtiger denn je.
Nur wer erkennt denn den Unterschied noch, wohl nur der, der sich ganz sicher ist, unschulsig zu sein. Und wer glaubt ihm?
Das geht so weit, dass rein naturwissenschaftlich begründete und damit bekannte, also eigentlich auch nachvollziehbare, physikalische Zusammenhänge, die zugegeben nicht einfach zu verstehen sind (für manches muss man eben studieren:)), von Gutachtern als „nicht nachvollziehbar“ bewertet werden.
Was aber macht der arme Richter in diesem Fall?… Hier ist deitlich zu erkennen, was das Ergebnis von „…nach bestem Wissen und Gewissen“ sein kann. Und diese Ergebnisse werden, aus o.g. Gründen, leider an Umfang sicher zunehmen.
Machen Sie weiter, lieber Herr Halbach, ich bin ganz bei Ihnen.