Der AG kann Sachverständige (SV) einschalten:
- Beschreibung der Aufgabenstellung (Grundlagenermittlung und Vorplanung)
- Eignungsprüfung der Bewerber
- Bewertung der Angebote
- Beurteilung von Honorarfragen
- Bedingungen:
– SV dürfen nicht mittelbar an der Vergabe beteiligt sein.
– SV dürfen nicht unmittelbar an der Vergabe beteiligt sein.
– SV dürfen anschließend nicht an der Vergabe beteiligt werden.
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