Befangenheitsvermutung
Entweder Befangenheitsnachweise nach Antrag der jeweiligen Partei/en, d. h.
- Formfehler des SV beim Ortstermin
- Formfehler des SV beim Schriftverkehr und bei der Gutachtenerstellung
- Formfehler des SV bei der Verhandlung
oder Widerlegung des Gerichtsgutachtens durch ein Parteigutachten (oder umgekehrt).
Strategie
- Prüfung der Primärdaten mit Tatsachencharakter, Reproduktionsversuch
- Prüfung der Annahmen (Sind die Annahmen gerechtfertigt? Wie sensibel reagiert die Beweismethode auf das Ergebnis bei unterschiedlichen Abweichungen der Realität von den Annahmen?)
- Ist die Methode anerkannt? Reproduktionsversuch!
- Für den Fall, dass die Methode nicht allgemein anerkannt ist, liegen Nachweise vor, dass die Ergebnisse wissenschaftlich reproduziert werden können? Prüfung der Nachweise! Reproduktionsversuch!
- Ergeben sich Befangenheitsansätze aus der fachlichen Prüfung? Wurden z. B. nur Aspekte bewertet, die der fachlichen „Weltanschauung“ des Gerichtssachverständigen entsprechen?
- Gibt es fachliche Fehler?
- Gibt es methodische Fehler?
- Gibt es Rechenfehler?
- Gibt es Interpretationsfehler?
Für den Fall, dass es Fehler gibt, müssen diese aufgezeigt und dem Gericht mit Bitte um Stellungnahme durch den Gerichtssachverständigen zugesandt werden.
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