Hinweise zur Nutzungsdauer von Hauskläranlagen

Nutzungsdauer 30 Jahre:

Durch gesetzliche und behördliche Regelungen sollte gewährleistet werden, dass die Nutzungsdauer von Hauskläranlagen 30 Jahre betragen kann, d. h. Anschluss an zentrale Kläranlagen 30 Jahre nach Errichtung einer Hauskläranlage.

Begründung:

Der Baukörper einer Grundstückskläranlage hält in der Regel wenigstens 30 Jahre. Das ist eine Tatsache. Nach 10 oder 15 Jahren wäre ggf. die Ausrüstung zu erneuern, so dass die Funktionsfähigkeit über den Zeitraum von 30 Jahren ohne weiteres gesichert werden kann.

Es besteht kein Grund, privates Kapital weit vor Abschreibungsende zu entwerten und damit gegenüber kommunalem Kapital erheblich zu benachteiligen. Dazu käme es bei Abschreibungen von nur 10 oder 15 Jahren.

Die Begrenzung der Nutzungsdauer von Kleinkläranlagen unterhalb der normativen Nutzungsdauer führt zu einem unwirtschaftlichen Anlagenbetrieb für private Hauskläranlagen, der für kommunale zentrale Kläranlagen vergleichsweise undenkbar wäre.

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