Kostenbeeinflussung in der Planungsphase

Die absolut entscheidenden Planungsphasen hinsichtlich der späteren Wirtschaftlichkeit der Abwasserentsorgung sind neben der eigentlichen konzeptionellen Lösung die Grundlagenermittlung und die Vorplanung.

Daraus ist das besondere Prüfungserfordernis der Grundlagenermittlungen, der Vorplanungen und besonders der Konzeptionen, die der Planung als Grundlage dienen, abzuleiten.

Aufgrund der besonderen Bedeutung für die Effektivität ist in diesen 2 Planungsphasen die behördliche Prüfung bei bedeutenden Investitionen und Entscheidungen ggf. durch gezielte Tiefenprüfungen unabhängiger Dritter zu ergänzen!

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass diese Planungsdokumente auch den Wert der künftigen Investition inhaltlich sowie den Umfang der Aussage widerspiegeln, um eine niveauvolle Entscheidung mit Varianten zu ermöglichen, die dem geplanten Investitionsumfang entspricht!

Ausgewählte Faktoren zur Verbesserung des Planungsniveaus:

  1. Erhöhung der Qualität der Grundlagenermittlung, Aufzeigen und Bewerten von Risiken
  2. Erarbeitung der Vorplanung durch Dritte, vorzugsweise in drei Schritten:
    • Wirtschaftlichkeitsstudie mit nicht monetärer und monetärer Bewertung ausgewählter Lösungsvorschläge
    • Verteidigung/Begutachtung
    • Erarbeitung einer Vorplanung auf der Basis der Vorentscheidungen nach Anregungen und Bedenken aus der Verteidigung
  3. Vermeidung von nachteiligen und riskanten Verträgen, insbesondere von Knebelverträgen die nicht nur die Kommunen lähmen, den Bürgern schaden, sondern in erheblichem Umfang nachteilig für die ortsansässigen Unternehmen werden, wenn die Kommune damit dem Einfluss privater Dritter relativ schutzlos ausgeliefert ist. Daher Vergabe der Planungsaufträge nicht im Paket, sondern stufenweise.
  4. Sind Bedenken angezeigt, dass bei der Planung die Interessen des Bauherrn nicht gewährleistet werden, empfiehlt sich ggf. die Planung von mehreren Büros und Einrichtungen geteilt und gegenseitig kontrolliert zu organisieren: Einschaltung einer unabhängigen Projektsteuerung, Beauftragung unabhängiger separater Büros und Einrichtungen mit Grundlagenermittlung, Vorplanung und Oberbauleitung.
  5. Vermeidung von Planungen unter Zeitdruck. Die Konsequenz sind Fehlinvestitionen, garantierte Kostensteigerungen um ein Vielfaches und oft auch Gewährleistungsverlust!
  6. Versuchsanlagen helfen, das Investitionsrisiko zu begrenzen und sollten deshalb für bedeutende Vorhaben der Abwasser- und Schlammbehandlung eingesetzt werden!
  7. Durchdachte Formulierung von Ingenieurverträgen, die eine kontrollierbare Honorierung des Rationalisierungseffektes (Senkung der Gesamtkosten) berücksichtigen, ohne dass Qualitätseinbußen begünstigt werden.
  8. Nur Planung und Errichtung von den Anlagenteilen und Kauf von Dienstleistungen, die sofort notwendig sind.
  9. Berücksichtigung und Prüfung der Lieferung von schlüsselfertigen Anlagen oder auch Anlagenteilen nach konkreten Vorstellungen des Bauherrn.
  10. Bei der Prüfung von Planungen ist darauf zu achten, dass der private oder behördliche Prüfer das Planungsergebnis oder die technische Lösung aus den verschiedensten Gründen nicht derartig beeinflusst und steuert, dass beim Unternehmer das Risiko des Gewährleistungsverlustes entsteht.

Möglichkeit des Erfolgshonorars nutzen:

Die 5. Novelle der HOAI, die wesentlichste Änderungen durch die Honoraranhebung sowie in der Schaffung von stärkeren Anreizen für kostensparendes Bauen erfahren hat, trat am 1. Januar 1996 in Kraft.

Neben verschiedenen Honoraranhebungen wurden auch Änderungen und Ergänzungen mit dem Ziel der Kostenersparnis und Kostentransparenz vorgenommen.

In diesem Zusammenhang erweist sich der neu eingeführte Absatz (4a) des § 5 als äußerst wichtig. Hiernach kann für „Besondere Leistungen“, die unter Ausschöpfung der technisch-wirtschaftlichen Lösungsmöglichkeiten zu einer wesentlichen Kostensenkung ohne Verminderung des Standards führen, ein Erfolgshonorar zuvor schriftlich vereinbart werden.

Dieses Erfolgshonorar kann bis zu 20 v. H. der vom Auftragnehmer durch seine Leistungen eingesparten Kosten betragen.

Diese besonders geförderten planerischen Leistungen sollen u.a.

  • Varianten der Ausschreibung,
  • die Konzipierung von Alternativen,
  • die Reduzierung der Bauzeit,
  • die systematische Kostenplanung und -kontrolle,
  • die verstärkte Koordinierung aller Fachplanungen sowie
  • die Analyse zur Optimierung der Betriebskosten

sein.

Haben Sie Anfragen, so schicken Sie uns einfach eine Mail.

Werdau, 18.10.2000

Uwe Halbach

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