Tatsachenspezifikation
Es werden nach [1] unterschieden:
1. Befundtatsachen
Tatsachenfeststellung aus dem Beweisbeschluss.
2. Anknüpfungstatsachen
Tatsachen, von denen der SV ausgeht:
- Urkunden
- Zeugenaussagen
- Ergebnisse des OT
3. Zusatztatsachen
Tatsachen z. B. aus der Prozessakte.
4. Innere Tatsachen
- Beweggründe
- Überlegungen
- Motivationen
- Verhaltensmuster
Tatsachenquellen sind u. a.:
- Aktenstudium
- Ortsbesichtigungen
- Untersuchungen von Sachen
- Laboranalysen
- Messungen vor Ort
- Ergebnisse von Versuchsanlagen
- Pläne, Urkunden, Lichtbilder
- Behördenauskünfte
- Befragungen
- frühere Gerichtsgutachten in der Sache
- Ergebnisse des OT
[1]
Bayerlein
Praxishandbuch Sachverständigenrecht
2. Auflage, C. H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung München 1966
ISBN: 3-406-46795-4
3. Auflage in Arbeit – (Ein unbedingtes Muss für jeden Gerichtssachverständigen!)
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