Der CSB ist eine Summenbestimmung von (nur unter Laborbedingungen) chemisch oxidierbaren unbekannten Stoffen und unbekannten Einzelkonzentrationen.
Allein mit unbekannten Stoffen bzw. unbekannten Stoffgemischen und zudem unbekannten Einzelkonzentrationen ist kein Schadstoffbeweis möglich.
Entscheidend für eine Sauerstoffzehrung im Gewässer ist der sauerstoffzehrende Anteil des CSB.
Der muss aber als BSB separat gemessen werden.
Nun wäre die Frage zu beantworten:
Wenn allein mit dem CSB oder TOC kein Schadstoffbeweis sachlich möglich ist, warum wird dann für den CSB eine Abwasserabgabe erhoben?
(Siehe auch den Fachbeitrag von 2013 in der wwt. Download: CSB – Beweismittel einer Gewässerverschmutzung?)
Bleibt nur noch hinzu zufügen, dass nicht nur ich als Student im Fach Wasserchemie schon 1968 an der Ingenieurschule für Wasserwirtschaft gelehrt bekam, dass mit allein mit dem CSB ein Schädlichkeitsbeweis nicht zu führen ist.
Und mit der Wende 1989 wurde schlagartig und sachlich unbegründet der CSB zum Schadstoff erklärt.
Die staatliche Gewässeraufsicht – so hieß eine Wasserbehörde vor 1989 – hatte bezüglich der CSB- und der Nährstoffbewertungen noch eine wissenschaftlich-ökologische Grundlage. Heute wurde ihren Nachfolgern in der ehemaligen DDR, den Wasserbehörden ein willkürliches Regulativ verordnet, um die Erhebung von Abgaben scheinbar zu begründen und Staftatbestände von CSB-Gewässerveschmutzungen zu verfolgen, die in Wahrheit keine sind.
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