Phosphor
Literaturauszug des veröffentlichten Manuskriptes von O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dr.h.c. Helmut KROISS
Kosten-Nutzen Überlegungen zur Abwasserfiltration, 22. Essener Tagung für Wasser- und Abfallwirtschaft vom 13.03. – 15.03.1996 in Erfurt,
Gewässerschutz – Wasser – Abwasser, Band 156, Seite 25/1 – 25/12 Aachen 1996
Zitat:
„6 Schlussfolgerungen
- Die (Flockungs-) filtration ist zweifellos ein Verfahren nach dem „Stand der Technik“, man könnte es vermutlich auch als ein Verfahren nach den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ bezeichnen.
- Der generelle Einsatz der (Flockungs-) filtration als Endreinigungsstufe nach einer biologischen Reinigung (z. B. entsprechend ATV 131) kann vom Gewässerschutz her nicht ausreichend begründet werden.
- Das Kosten – Nutzen Verhältnis der (Flockungs-) filtration ist ungünstig, und zwar sowohl im Hinblick auf den Gewässerschutz als auch hinsichtlich der Abwasserabgabe.
- Hinsichtlich der Verminderung des Eutrophierungspotentials des gereinigten Abwassers ist die Simultanfällung wesentlich bedeutender und um vieles wirtschaftlicher als die Flockungsfiltration. Letztere ist also nur anzuwenden, wenn der Nachweis gelingt, dass die damit erreichbare zusätzliche Verminderung der Phosphorbelastung der Gewässer erstens notwendig und zweitens nicht durch andere Maßnahmen kostengünstiger erzielt werden kann.
- Wenn die derzeitigen Vorschriften bezüglich der Einhaltung der Grenzwerte in Stichproben oder 2-Stunden Mischproben den Einsatz der Filtration notwendig erscheinen lassen, um die Betreiber der Kläranlagen vor den Folgen probenahmebedingter, kurzzeitiger Überschreitungen ausreichend zu schützen, sollten möglichst rasch die Vorschriften überdacht und allenfalls geändert werden (z. B. durch Vorschreibung von Tages-, bzw. Jahresmittelwerten, etc.). Die Verpflichtung, die Mindestanforderungen an das EU-Recht anzupassen (PÖPEL et al. 1994), könnte hierzu als Anlass dienen. Die Möglichkeiten des Gesetzgebers die Kosten für den angestrebten Gewässerschutz zu vermindern, sollten nicht unterschätzt werden.“
Die Untersuchungen von Herrn Prof. Kroiss wurden vor über 20 Jahren vorgestellt. Die Ergebnisse sind immer noch nachvollziehbar und plausibel. Sie blieben aber bislang unberücksichtigt. Warum?
Ich war 1996 Augenzeuge seines Vortrages und der anschließenden Diskussion. In meiner Erinnerung ist auch das Schlusswort des Referenten nach der Diskussion geblieben, sinngemäß: „Ja, ich wusste schon, dass ich hier in ein Wespennest stoße.“ Ein Wissenschaftler, der Mut hat gegen den Strom zu schwimmen.“
Auch dieser Beitrag von Herrn Prof. Kroiss verdient Berücksichtigung, weil der Artikel mehr Konkretes und mehr Wahrheit enthält als die gesamte EU-Wasserrahmenrichtinie:
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