Prolog

Gegenstand des folgenden Beitrages ist die Begründung der Behauptung, dass der aktuell praktizierte Gewässerschutz weder effizient sein kann, noch effizient ist, wobei folgende Ausnahme gilt: Die Wahl und Verfolgung eines konkreten Zieles!

Bewiesen wird weiter, dass abstrakte Ziele beim Gewässerschutz, z.B. gute Zustände beliebige Ziele sind, die sich dem notwendigen Nachweis der Effizienz entziehen.

Es ist unmöglich mit abstrakten Zielen die Wasserwirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, die Effizienz oder die Einhaltung des Sparsamkeitsprinzips zu beweisen.

Wie auch ist der Nachweis der Effizienz korrekt zu führen, wenn dafür ein abstrakter Nutzen – hier z. B. ein guter Zustand – durch den Aufwand zu dividieren ist?

Damit sollte die Umsetzung des „Guten“ verboten sein. Bisher hat dies aber das Rechnungsprüfungsamt noch nicht mitbekommen. Zu bewerten, warum Abstraktes in beliebiger Weise trotzdem umgesetzt wird, bleibt dem Leser überlassen.

Hinzu kommt noch, dass die s. g. „guten Zustandsziele“ sich gegenseitig ausschließen können: „Um den Vogel in seinem Bauer nicht mit dem „Schadstoff“ Stickstoff zu belasten, lässt man ihn lieber verhungern.

Der Nachweis zur Einhaltung des Sparsamkeitsprinzips von Zielen des Gewässerschutzes ist aber Pflicht für Gewässerverwaltungen und für die meisten Abwasserbeseitigungspflichtigen.

Es fällt auf, dass beim Bau einer Kläranlage oder einer Kanalisation Effizienzbeweise von den Abwasserbeseitigungspflichtigen (meist Kommunen, Industrie,…) staatlicherseits gefordert werden. Das ist erst einmal völlig korrekt. Jedoch den Gewässerschutzzielen fehlt fast immer das konkrete Ziel oder der Effizienzbeweis.

Verbreitet ist es, den Phosphor aller Gewässer zu messen und jene Gewässer, mit hohen Konzentrationen in einem Plan „rot“ zu markieren. Am Ende hat man einen roten Plan, viel Angst und meint dann, einen Grund zu haben, um die Grenzwerte für die Einleitung des von Kläranlagen gereinigten Abwassers über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus erhöhen zu müssen. Dabei geht sehr oft die Effizienz „den Bach runter“. Auch ist eine Erhöhung der Mindestanforderungen ohne Verhältnismäßigkeitsbeweis der konkreten Notwendigkeit ungesetzlich. Vergleiche dazu die Leitlinien der EU Kommission zur Anwendung des Vorsorgeprinzips.

Ein Zimmer weiter sind Fischbiologen darüber hocherfreut, dass die von Wasserchemikern als kritisch bewerteten Gewässer sich durch Fischreichtum auszeichnen und im driotten Timmer entwerfen Hydromorphologen entwickeln eine Hydromorphologie für unbestimmte Tiere. Im vierten Zimmer wünscht man sich dass dei Fische von der Nordsee bis ind Mittelgebiere schwimmen können. Störend sind dabei Sohlschwellen in den Bächen. Hier ist Durchgängigkeit herzustellen. Es bleibt zu hoffen, dass die Prädatoren nicht an diesen Stellen bevorzugt die Fische fangen. So etwas soll es ja mit den Großtrappen schon einmal gegeben haben. Füchse sind schlau. Es ist schon kühn zu glauben, die Natur sei sicher berechenbar.

Effizienz beim Gewässerschutz setzt voraus, z. B. den Wert eines Fisches zu kennen, der in einem künstlich neu geschaffenen optimalen Habitat (Lebensraum) schwimmt und dabei kalkuliert zu haben, dass ein fischfressender Fuchs (oder ein Angler) schnell einen Fisch serviert und gefördert bekommt, der – wenn man alle Kosten für den Lebenserhalt des Fisches berücksichtigt – durchaus je nach Situation, einige tausend Euro wert sein kann.

Da kann es sinnvoller sein nichts zu tun oder nur wenig und dorthin zu fahren, wo man ungeförderte und kostengünstige Fische betrachten oder angeln kann.

Der geneigte Leser möge sich fragen, ob er private Ziele ebenso abstrakt verfolgen würde, wie es beim praktizierten Gewässerschutz oft der Fall ist.

Abstrakter Gewässerschutz ist beliebig, sinnlos, unsachlich und häufig. Seine Konsequenz ist Willkür!

Diese These, wird im Folgenden bewiesen und ein Besonderes dabei ist die Gewißheit der Konklusion des Beweises.

Wie man Ziele dagegen konkret definieren kann, hat beispielsweise vor vielen Jahren das Wasserwirtschaftsamt Hof mit seinem Programm zum Schutz der Flussperlmuschel vorgemacht.

Der Schadstoffbegriff

Beginnen wir mit den „Schadstoffen“ Phosphor und Stickstoff. Im Interesse einer korrekten Begrifflichkeit sei festgestellt, dass nach dem Stand der wissenschaftlichen Ökologie oder Hydrobiologie Phosphor und Stickstoff keine Schadstoffe sind, trotzdem sie wasserrechtlich als solche fälschlich pauschal bezeichnet werden.

Das Schadstoffbegriffsdilemma – also die Tatsache, dass kaum noch jemand weiß was er meint, was er eigentlich fordert, worüber er urteilt und redet – dürfte von der Unsitte herrühren, Chemie abwählen zu dürfen und diese Chance auf fleißigste Weise wahrzunehmen. Das kann die Folge haben, dass ein Wasserrechtler oder wer sonst noch amtlicherseits involviert ist, oft den Unterschied zwischen Nährstoff und Schadstoff nicht kennt. Aus dem Grund sei es gestattet, die Zusammenhänge etwas zu beleuchten.

Zum Schadstoff werden Stoffe erst, wenn ihre Menge – meist bezogen auf kg Körpergewicht – eine bestimmte definierte Dosis überschreitet, wobei die Überschreitung eine schädliche Wirkung auf einen konkreten Organismus verursachen muss.

Als Beispiel wird Speisesalz (Natriumchlorid) gewählt. Salze bestehen aus Metall und einem Säurerest. In dem Fall aus dem Natrium und der Salzsäure. Es handelt sich um höchst gefährliche Stoffe!

Und trotzdem kann man ihre Verbindung essen?!

Jein! Man sollte die tödliche Dosis von Kochsalz nicht überschreiten! Sie soll meiner Erinnerung zu Folge bei 70 g NACl liegen.

Bei der Einnahme gibt es jedoch eine kleine Hürde zu nehmen, weshalb oft andere Methoden gewählt werden: Kochsalz ist nämlich ein Brechmittel.

Wieviel Kochsalz zum Brechen angenehm ist, weiß ich nicht.

In einem Forum meint dazu ein sich so selbst nennender Herr namens Geschmacksfrage Said: „Ich für mich ganz persönlich, löse 1 Teelöffel Salz auf 200 ml warmen Wasser und gehe dann direkt brechen. (Entferne also die Salzlösung sofort wieder aus meinem Körper)„. So weit so gut.

Das Dilemma der „Schadstoffminimierung“

Doch zurück zu den Nährstoffen:

Korrekt ist dagegen, dass Phosphor und Stickstoff Nährstoffe sind. Aus dem Grund kommt auch niemand auf den Gedanken, der sein stickstoffreiches Frühstücksei verzehrt, er würde später eiförmigen Schadstoff verdauen. Oder ein weiteres Beispiel: Im Durchschnitt sind im Körper eines Erwachsenen 600 bis 700 Gramm Phosphor zu finden. Soviel Schadstoff im menschlichen Körper?

Das Dilemma der „Schadstoffminimierung“ hat Herr Prof. Reichholf sehr schön auf den Punkt gebracht:

Ist es gerechtfertigt, den Rückgang von Großmuscheln, Libellen, Fischen und anderen Tieren der Gewässer in den Roten Listen zu beklagen, wenn eine der Hauptursachen, in unserer Zeit, die wahrscheinlich bedeutendste überhaupt, im Natur- und Umweltschutzziel des sauberen Wassers liegt? Wir können nicht all diesen Tieren die Nahrung wegnehmen und dann darüber klagen, dass sie seltener werden.

Quelle: Reichholf, Joseph, H.: Die Zukunft der Arten, C.H. Beck, 2. Auflage 2006, S. 63.

(Wer an den Sinn guter Zustandsziele glaubt, dem sei diese Lektüre an das Herz gelegt! Ich meine damit nicht den Sinn für die „Gewässerschutz“industrie. Dem „Gewässerschützer“ sollte klar sein, dass Gewässer nicht geschützt werden können. Man kann nur versuchen konkrete Eigenschaften oder konkrete Tiere im Gewässer zu schützen oder zu erhalten. Daran wäre zu denken, wenn der abstrakte Begriff verwendet wird.)

Zu beachten ist also, dass gute oder schlechte wasserchemische oder gute oder schlechte ökologische Gewässerzustände unmöglich sind. Derartige Vorstellungen oder Ziele sind höchst einfältig und primitiv.

Wenn ein konkreter Nutzen für eine konkrete Tierart ausnahmsweise tatsächlich mal erreicht werden soll und man selber nicht weiß was sinnvoll ist, dann ist es zu empfehlen,  einen Experten für Ökologie oder Hydrologie um Rat zu fragen.

Politische oder wissenschaftliche Ökologie?

Bei der Suche nach Experten ist unbedingt zwischen „Experten“ der politischen Ökologie und Experten der wissenschaftlichen Ökologie zu unterscheiden, weil man bei gleicher Fragestellung zwischen unterschiedlichen Antworten wählen kann.

Fragt man beispielsweise nach der Schädlichkeit des Nitrates, dann wird der eine „Experte“ vielleicht ängstlich sagen: „Ganz schlimm und böse!!!„.

Der andere Experte sagt möglicher Weise: „Das kommt darauf an. Z. B. ist Nitrat ein sekundärer Sauerstofflieferant, es bremst den Phosphorkreislauf in Gewässern, bremst die Mobilisierung von Schwermetallen im Grundwasser, damit ggf. auch im Trinkwasser und behindert das Blaualgenwachstum.“ Das ist doch gut! Das „Verdienst“ der ersten „Experten“ ist es z. B., dass die Nitratgrenzwerte im Ablauf von Kläranlagen niedriger sind als jene im Trinkwasser. Vernünftig wäre es, den Grenzwerten im Ablauf von Kläranlagen etwas mehr Sinn zu verleihen, denn nicht alles, was technisch möglich ist, verdient es auch realisiert zu werden. Hier verstößt der Gewässerschutz seit Jahrzehnten gegen das Sparsamkeitsprinzip und es darf auf die Definition des Standes der Technik im Wasserhaushaltsgesetz verwiesen werden. Danach ist eine notwendige Bedingung für den Stand der Technik die Verhältnismäßigkeit. Sicher eine Vorschrift, gegen die wohl am meisten verstossen wurde und wird.

„Experten“ erkennt der Laie auch daran, dass solche meist gutbezahlten Zeitgenossen ihre Thesen und Prognosen häufig mit Gewißheit verkünden, so das der diesbezüglich unerfahrene Empfänger der Botschaft gar nicht auf den Gedanken kommt, die Sache wäre unsicher oder unseriös. Aktuell sind ähnliche fragwürdige Gewißheiten ja bei Klima-, Feinstaub- und NOX- Debatten zu beobachten.

Tatsächliche und seriöse Experten informieren immer über das Irrtumsrisiko ihrer Botschaften.

Bei Anwendung jeder empirischen Wissenschaft, z.B. Wasserwirtschaft, Meteorologie, Klimatologie, Hydraulik, Biologie, Medizin, um nur einige zu nennen, entsteht aus epistemologischen Gründen mit Gewissheit und zwangsläufig ein Irrtumsrisiko. Wird dieses Risiko verschwiegen, dann ist die Behauptung wegen Unvollständigkeit falsch, unseriös und zudem unwissenschaftlich.

Wenn es also um Effizienz und den Nutzen für eine bestimmte Tierart im Gewässer geht, wäre eher dem Rat eines wissenschaftlichen Ökologen zu vertrauen, als dem eines Öko-Lobbyisten.

Gewässerschutz

Hungrige Weißflügelseeschwalben auf erfolgreicher Nahrungssuche über einem technisch belüfteten Abwasserteich in Sachsen – Anhalt.

Es ist in der Natur so, dass ein schlechter Zustand, z. B. für eine Kaulquappe – also sauberes Wasser – ein guter Zustand für eine Teichforelle sein kann. Nicht allein Kaulquappen benötigen ein gewisses Maß von „Eutrophierung“, also Algen im Wasser bzw. festsitzende Algen.

Bevor das Gute gewünscht wird, ist es immer klug zu wissen, was eigentlich konkret erreicht oder geändert werden soll.

Sinnvolle ökologische Bewertungen und Ziele müssen deshalb immer konkret sein:

  • z. B. Schutz eines Lebensraumes von Flussperlmuschelvorkommen
  • Schutz eines Teichmuschelvorkommens
  • Schutz eines Forellenbrutgewässers
Gewässerschutz

Froschlaich im eutrophen Teich. Grund der Eutrophierung sind Nährstoffe im Ablauf einer natürlich belüfteten Teichkläranlage. Nach abstraktem Begriffsverständnis ein schlechter wasserchemischer aber ein ausgezeichneter guter Zustand für die Froscheier und die späteren Kaulquappen. Man hat den Eindruck, dass die Frösche klüger sind als manche „Gewässerschützer“. Wieder ein Beweis dafür, dass die Evidenz jede Regel und jedes Gesetz schlägt.

Unbeantwortet bleibt die Frage, ob Sinnloses nur scheinbar sinnlos ist, weil bei näherer Betrachtung vielleicht doch ein Sinn zu finden ist. Ein Sinn, nach dem man nicht suchte. Ein anderer Sinn, der nur raffiniert versteckt wurde.

Woran erkennt nun der Laie einen wissenschaftlichen Ökologen?

Ganz einfach: Wissenschaftlichen Ökologen bewerten keine Zustände oder Ökosysteme. Ein Ökologe wird nie den Zustand eines Ökosystems bewerten. Definieren schon. Dazu ein Zitat aus einem interessanten, älteren Beitrag des Ökologen Herrn Prof. Ch. Steinberg:

Auch hört man aus Kreisen der angewandten Limnologlnnen oft, dass die Umsetzung der WRRL eine wissenschaftliche Herausforderung sei, der sich „die Limnologie“ (wer immer das sein mag) stellen müsse. Also stellt sich „die Limnologie“ – und stellt sich fast vollständig neben ihre ökologische Basis. Statt dessen übernimmt „die Limnologie“ die Sichtweise der Brüsseler Eurokraten und ihrer Dolmetscher, frei nach dem alten Motto: „Wes‘ Brot ich fress, des‘ Lied ich sing“. Der Auftraggeber, besser der Initiator der WRRL bestimmt die Gedankenwelt, die Denkweise (das ist der faktische Primat der Definitionsmonopolisten, obwohl nach der Erkenntnistheorie keine Disziplin und niemand ein Definitionsmonopol‘ beanspruchen darf) und damit auch indirekt die angewandten Methoden der WissenschaftlerInnen, die mühsam studierten wissenschaftlichen Grundlagen spielen keine wesentliche Rolle mehr — Hauptsache der Euro rollt.“
Quelle: Steinberg, Ch.: Von Mistbienen, Haussperlingen und der EU-Wasserrahmenrichtlinie – eine beabsichtigte Polemik, Wasser & Boden (Das Erscheinungsjahr, Heft und Seite sind mir nicht bekannt!)

Download des gesamten Artikels als pdf-Datei: Mistbienen

Weiteres unter:

Kosteneffizienz eine notwendige Voraussetzung!

Für die Notwendigkeit des Konkreten gibt es eine Logik

  • Maßnahmen der Wasserwirtschaft müssen verhältnismäßig und sparsam sein. Das ist zu beweisen.
  • Voraussetzung dafür ist die Deklaration eines Nutzens.
  • Wird der Nutzen abstrakt – wie meist üblich – definiert, z.B. als guter Gewässerzustand, dann ist er beliebig interpretierbar.
  • Mit Beliebigkeit ist aber kein Verhältnismäßigkeitsbeweis zu führen.

In konkreter Weise ist es dagegen möglich, festzustellen, ob in dem einen Lebensraum der Schutz einer Flussperlmuschel z. B. zehnmal teurer ist als in einem Referenzgebiet.

Das Erkennen und Bewerten des Abstrakten (Regeln) und des Konkreten (Anschauung, Evidenz) ist für das Erkennen von Manipulationen,  Fälschungen, Interessen und Geschäften unbedingte Voraussetzung.

Michel de Montaigne (1533 – 1592) – man hat den Eindruck, er wusste schon über die Abstraktheit der künftigen Ziele der EU-WRL – schrieb vor gut 400 Jahren (!) über die „guten“ abstrakten  Ziele:

Das menschliche Denken wird sinnlos, wenn es kein bestimmtes Ziel hat.

…also kein konkretes Ziel = abstraktes Ziel = sinnloses Ziel. Weiteres zu dem Thema u.a.:

Adolf Diesterweg ein deutscher Schulreformer (1790 – 1866) stimmt mit Schopenhauer darin überein, dass Erkenntnis durch die Definition des Konkreten aus dem Abstrakten nicht gewinnbar ist.

unter Abstrakt oder Konkret.

Die gebänderte Prachtlibelle

Gewässerschutz

Kein Gewässerschutz für die Prachtlibelle?!

Nährstoffarme Wiesengräben und kleine Flüsse sind kein guter Zustand für die Gebänderte Prachtlibelle und ein guter wasserchemischer Zustand kann durchaus sehr schlecht für viele Tiere sein.

Im Sinne des s. g.  Verschlechterungsgebotes darf durchaus gedeutet werden, dass bei Vorkommen von Gebänderten Prachtlibellen der „schlechte“ wasserchemische Zustand nicht verbessert werden darf, weil dies schlecht für die Prachtlibellen wäre.

Mehr über die Libelle ist hier zu erfahren.

Warum wird der Gewässerschutz nicht von den Bürgern selbst konkret gestaltet?

Begünstigt wird der abstrakte Gewässerschutz mit den Nachteilen der Beliebigkeit, weil die Gewässernutzer und – anlieger sich beobachtungsgemäß nur sehr selten darum kümmern, was die Gewässerverwaltungen mit ihren Gewässern so anstellen, zumal die Bürger ein Mitsprache- und Gestaltungsrecht haben.

Warum fordern sie zur Abwechslung nicht mal als konkretes Ziel Fischreichtum in ihrem Gewässer mit der Voraussetzung eines mäßigen wasserchemischen Zustandes?

Das wäre doch mal was Konkretes und für die Anrainer zu dem Nützliches. Da macht Gewässerschutz wieder Sinn! Man muss es nur gemeinsam wollen!

Einen Weg dahin hat Herr Prof. Reichhold mit seinem Blick in die Vergangenheit (19. Jh.) schon skizziert:

Recht unterschiedlich entwickelte sich dagegen in den letzten Jahrzehnten der Artenreichtum in den Gewässern. Im 19. Jahrhundert gab es in Flüssen und Seen nicht nur eine Fülle von Arten, sondern auch hohe, sehr ertragreiche Fischbestände. Früher, als in der Landwirtschaft setzte hier jedoch im Zuge des Ausbaus der Flüsse die strukturelle Vereinheitlichung ein. Die größeren und großen Flüsse wurden zum Teil schon zu Beginn des 19. Jahrhunderts begradigt. Der sogenannte Längsverbau bedeutete eine Kanalisierung, durch die der Abfluß beschleunigt und die Auen mit ihren Auwäldern vom Fluß getrennt wurden. Durch die rasche Eintiefung der begradigten Flüsse nahmen die früher häufigen Überschwemmungen ab. Sie beschränkten sich nun auf die selteneren starken Hochwässer. Daher konnten die ursprünglich hauptsächlich als Weideland genutzten Flußauen »in Kultur genommen« werden. Die Auwälder wurden gerodet und, wo das möglich war, in Felder umgewandelt. Trotzdem blieben die meisten Flüsse hinsichtlich der Fischereierträge recht produktiv. Das lag allerdings daran, daß von so gut wie allen Siedlungen, gleich, ob es sich um kleine Fischerdörfer oder große Städte handelte, menschliche Abwässer ungeklärt eingeleitet wurden. Die große Menge organischer Reststoffe, die darin enthalten war, düngte die Flüsse, nährte die Kleintiere darin und kam damit den Fischen zugute. Der Verlust der Auen und der daraus stammenden pflanzlichen Abfallstoffe wurde durch die Abwässer der Menschen nicht nur ausgeglichen, sondern sogar übertroffen.
….
Die frühere Menge an Fischen stellte sich allerdings nicht wieder ein; natürlich nicht, denn es fehlte nun den »Nährtieren« der Fische an Nahrung.

Inzwischen werden zwar die menschlichen Abwässer außerordentlich gut gereinigt, nicht aber die ungleich größeren Mengen (je nach Region übertreffen sie die Abwässer der Menschen um das Drei-bis Fünffache) aus der landwirtschaftlichen Viehhaltung. Die Reste des Mineraldüngers und die ins Grundwasser sickernden, gelösten Inhaltsstoffe der Gülle beschicken unsere Gewässer mit einem so hohen Übermaß an belastenden Stoffen, daß sich die großen Erfolge der menschlichen Abwasserreinigung in modernen, hochgradig wirkungsvollen Kläranlagen in den Gewässern nicht dem Aufwand entsprechend umsetzen. Die Kosten für die hocheffizienten und daher enorm teuren (man kann das an den horrenden Abwassergebühren ablesen) Kläranlagen stehen also in kaum einem sinnvollen Verhältnis zu den Ergebnissen in der Natur. Die Zielsetzungen von Natur- und Umweltschutz, die doch gerade im Hinblick auf das Abwasser miteinander konform gehen sollten, klaffen hier weit auseinander. Dementsprechend finden sich viele im Wasser lebende Arten auf den Roten Listen, obwohl Jahrzehnte der Gewässerreinhaltung mit einem finanziellen Aufwand, der in die Milliarden ging, doch eigentlich längst zu »Entwarnung« und reichen Ernten bei den Fischen hätten führen sollen.“ Reichholf, Joseph, H.: Naturschutz. Krise und Zukunft. Surkampverlag Berlin 2010, S. 56 ff.

Zu bewerten, ob die abstrakte Definition des Gewässerschutzes mit seinen ebenso abstrakten und sich gegenseitig widersprechenden „guten Zielen“ auf Absicht oder Unwissenheit oder Dummheit beruht, bleibt auch an dieser Stelle dem Leser überlassen.

Schließlich wäre noch darauf hinzuweisen, dass die EU-Wasserrahmenrichtlinie durchaus die Wahl der Verbesserung der konkreten Lebensbedingungen für konkrete Tiere oder Pflanzen erlaubt und auch den Bürgern ein Mitspracherecht einräumt. Beide Möglichkeiten werden aber so gut wie nie genutzt und so bleibt oft die Gestaltung der Gewässer weitestgehend der Gewässerverwaltung überlassen. Mir sind aber einige wasserbehördliche Mitarbeiter bekannt, die durchaus konkrete Ziele im Auge haben und die Kirche im Dorf lassen wollen, wie man in solchen Situationen zu sagen pflegt. Unterstützung für ihre Arbeit finden sie dabei eher selten. Insofern sind pauschale Urteile fragwürdig.

C. Vorreyer notiert in seinen Erläuterungen zur Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG), durchgesehen und ergänzt von Friedrich Schröder:

„So bestehen in erheblichem Maße Auslegungsprobleme; infolge der zahlreichen in der Richtlinie vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten gibt es viele Möglichkeiten, den gemeinsamen Rahmen zu umgehen, so dass zurzeit kaum etwas darüber ausgesagt werden kann, ob der Rahmen für eine wirklich harmonisierte, wettbewerbsvereinheitlichende Gewässerschutzpolitik ausreicht.“

Quelle: Wasserrecht für die betriebliche Praxis, 2008 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG

Verschärfung der Überwachungswerte als Regel und Ablaß?

Es scheint die normal zu sein, die Grenzwerte und Überwachungswerte für die Einleitung von gereinigtem Abwasser häufig ohne Nachweis der Verhältnismäßigkeit zu verschärfen.

Damit entsteht den Betroffenen ein finanzieller Schaden bundesweit schätzungsweise wohl in Höhe von mehreren Millionen Euro.

Der Beweis, dass

  • der zusätzliche Nutzen einer Überwachungswertverschärfung
    • erstens konkret definiert werden kann,
    • dass er hinreichend ist
    • dass er hinreichend wahrscheinlich eintritt,
    • dass die weiteren Teilziele zur Gewährleistung des Zielnutzens annähernd gleichzeitig erreicht werden
  • und dass die damit verbunden zusätzlichen Kosten in einem akzeptablen Verhältnis zu den zusätzlichen Nutzen stehen

fehlt in aller Regel.  Fehlt dieser Beweis, dann ist die Überwachungswertverschärfung möglicher Weise Aktionismus.

Die Zielerreichung bleibt immer nebulös und ohne Verantwortung, wenn – wie es häufig der Fall ist – das Ziel abstrakt formuliert wird.

Es erstaunt, dass die Verkündung von nebulösen Zielen und die und Beauflagung mit entsprechendnen Maßnahmen bundesweit sehr beliebt ist.

Derr Vorteil liegt darin, dass sich jeder Leser unter einem abstrakten Ziele in beliebiger Weise jenes Konkrete verstellen darf, was sich in harmonischster Weise in das eigene Weltbild einfügt.

Die Konsequenz ist jedoch, dass jeder etwas anderes meint und anstrebt.

Und Gutes wollen doch schließlich alle tun solange es nicht eigenes Geld kostet.

Gewässerschutz

 

1 % Verschärfung kann 100 % Kostenzunahme verursachen!

Fachbeitrag pdf-Datei: Verschärfte Überwachungswerte nicht plausibel

 

 

 

 

Die Quintessenz

  1. Abstrakte Ziele erlauben beliebige Lösungen.
  2. Beliebigen Lösungen fehlt die Sache.
  3. Willkür ist die Konsequenz wenn Gewässerschutz unsachlich ist.
  4. Beliebige Lösungen können nie effizient sein.
  5. Lösungen, die nicht effizient sind, verstoßen gegen das Sparsamkeitsprinzip.
  6. Die Effizienz ist eine notwendige Voraussetzung der Wasserwirtschaft.
  7. Die Effiizienzvoraussetzung der Wasserwirtschaft sind zu gewährleisten.
  8. Die verbreiteten abstrakten und deshalb sinnlosen Zieldefinitionen lt. EU – WRRL verhindern dies.
  9. Wenn es an konkreten Zielen und Argumenten mangelt: Beispiele – Ein Anruf genügt!

Beinahe vergaß ich es:

Für konkrete ökologische und ökonomische Effizienzbewertung – auch zur Begründung der Entschärfung von verschärfeten Überwachsunwertend für den Ablauf von gereingtens Abwasser – darf ich wegen jahrzehntelanger Erfahrung das Institut für Wasserwirtschaft Halbach empfehlen.

Und schließlich sei Nicolás Gómez Dávila das Schlusswort gegeben:

Der Autor, der das Konkrete klar zu sehen vermag, bewegt sich unverletzt zwischen idiotischen Ideen.

 

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