CSB – Kein Beweismittel einer Gewässerverschmutzung
Der CSB (Chemischer Sauerstoffbedarf) wird in einem Labor ermittelt. Die Reaktionsbedingungen zur Messung des CSB sind so lebensfeindlich und kommen im Wasser oder im Gewässer nicht vor, so dass das CSB-Laborergebnis unmöglich und mit Gewissheit auf Wasser, Gewässer oder auf die Natur übertragbar ist. In den Anhängen zum Wasserhaushaltsgesetz wird von der falschen Annahme ausgegangen, [...]