Bewirtschaftungsplan ist Ausgangspunkt

  • Wenn die Bewirtschaftungsplanung für ein Gewässer ergibt, dass keine Maßnahmen zur Verbesserung des Potenzials mehr möglich sind, dann hat das Gewässer das „gute ökologische Potenzial“ erreicht.
  • Solange aber noch Maßnahmen nach den Kriterien der Bewirtschaftungsplanung als machbar und vertretbar eingestuft werden, wird das Gewässer zunächst nicht in das „gute ökologische Potenzial“ eingestuft.
  • Als Orientierung werden auf jeden Fall auch die künstlichen und erheblich veränderten Gewässer nach den Kriterien für den eigentlichen Gewässertyp beurteilt.

Quelle:

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen

***

Siehe auch:

Bewirtschaftungsplan – EU WRRL

Kosteneffizienz beim Gewässerschutz

Überwachungswert – Abwassereinleitung in Gewässer

Überwachungswerte – Verschärfung

Print Friendly, PDF & Email