Überlegungen zu dem Wert von Benchmarkingergebnissen

Die Nutzung von Benchmarkingergebnissen ist – auf die methodische induktive Logik reduziert – nichts weiter als ein simpler Analogieschluss, der wahr sein kann, aber nicht wahr sein muss. Für die Logik als Beweismethode sind zunächst als Begriffe, Objekte und Eigenschaften von Bedeutung, wobei es in der folgenden Tabelle keinen Zeilenzusammenhang gibt .

Abkürzungen oder BegriffeErklärungen / Definitionen
AbwasserDurch Gebrauch verändert, abfließendes Wasser und jedes in die Kanalisation gelangendes Wasser.
AbwasserabgabeDirekter Kostenbestandteil der Abwassergebühr, welcher für das Einleiten von Schadstoffen in ein Gewässer zu zahlen ist, richtet sich nach den eingeleiteten Schadeinheiten des Abwassers.
Belebtschlammaktive Biomasse, die schwebend in einer s. g. Belebtschlammkläranlage die biologische Reinigung übernimmt, mit Sauerstoff zu beatmen und mit Nährstoffen (Abwasserinhaltsstoffe) zu ernähren ist.
BenutzungsgebührGegenleistung für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung (z. B. Schmutzwasserbeseitigung)
BetriebskostenKosten, die durch den Betrieb der Anlage entstehen. Ermittlung bei Anlagen der Abwasserbeseitigung in der Regel getrennt nach Kanalnetz und Kläranlage. Die Betriebskosten umfassen bei Kläranlagen die Abwasserabgabe, Personal-, Sach-, Energie-, Instandhaltungs-, Schlammentwässerungs- sowie Schlammentsorgungskosten. Beim Kanalnetz beinhalten sie Instandhaltungs-, Wartungs-, Inspektions- sowie Energiekosten. Die Betriebskosten enthalten anteilig auch Verwaltungs- und Geschäftsführungskosten.
BSB5Biochemischer oder biologischer Sauerstoffbedarf innerhalb von 5 Tagen. Der BSB5 ist ein Maß für die Abwasserverschmutzung und wird mit Hilfe eines indirekten Verfahrens ermittelt. Gemessen wird die Atmungsleistung von Mikroorganismen, die biologisch verwertbare Abwasserinhaltsstoffe während der Untersuchungszeit von z. B. 5 Tagen „veratmen“ und dabei Sauerstoff verbrauchen. Es wird unter Laborbedingungen simuliert, welcher Sauerstoffverbrauch innerhalb von 5 Tagen im Gewässer bei Dunkelheit und bei 20°C entstehen würde. Die Verbrauch wird in mg O2/l angegeben. Ein niedriger BSB5 ist gleichbedeutend mit einer geringen Verschmutzung. Sauberes Bachwasser hat einen BSB5 von 2…5 mg O2/l, häusliches Abwasser weist etwa 300…500 mg BSB5/l auf, Gülle erreicht 20.000…30.000 mg BSB5/l und der BSB5 von Hühnerblut liegt schätzungsweise bei 200.000 mg/l. Ein BSB muss nicht schädlich sein. Manche Tiere im und am Gewässer benötigen als Futter Inhaltsstoffe, die einen BSB verursachen.
BürgermeisterkanäleBei Bürgermeisterkanälen handelt es sich – rechtlich weitgehend ungeklärt – um all die Entwässerungseinrichtungen, die meist zu DDR Zeiten außerhalb der Bilanz zentraler Abwasserentsorger (in Sachsen z. B. die WAB) entstanden sind, der Schutz- und/oder Niederschlagswasserableitung mehrerer Grundstücke dienen und aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte noch nicht im Anlagenverzeichnis des heute zuständigen Abwasserentsorgers geführt werden.
M. Heuser
CSBChemischer Sauerstoffbedarf. Korrekt: CSV = Chemischer Sauerstoffverbrauch, weil weder die Abwasserprobe noch die Gewässer einen Bedarf an CSV haben, wie analog zum BSB5 in der Regel falsch geurteilt wird. Etwas, dass im Gewässer keinen Bedarf, keine Reaktion bzw. keine Wirkung verursacht, kann auch nicht schädlich sein.
DirekteinleiterEinleiter, der nach einer eigenen Abwasserbehandlung direkt in einen Vorfluter (Gewässer) einleitet.
EGWEinwohnergleichwert (60 g BSB5/Ed). Der Einwohnergleichwert dient in erster Linie dem Vergleichen einer industriellen Abwasserfracht (z. B. Molkerei, Schlachthöfe,…) mit jener Abwasserfracht, die eine bestimmte Anzahl von Einwohner verursacht. Bezogen auf die CSB-Fracht verursacht ein Einwohner täglich 120 g CSB/Ed.
Der EGW bezieht sich in der Regel auf die BSB5-Fracht, die ein Einwohner während eines ganzen Tages verursacht. Enthalten sind in dem EGW meist auch Lastanteile des Kleingewerbes!
ErfahrungssatzTechnischer Erfahrungssatz: anerkanntes Beweismittel für die Lösung gerichtlicher Beweisbeschlüsse im Rahmen von Gerichtsgutachten. Meist nicht schriftlich niedergelegte technische Selbstverständlichkeit, z. B. Wasser fließt nicht bergauf. Erfahrungssätze haben vor Gericht den gleichen, wenn nicht sogar einen höheren Stellenwert als eine technische Regel (DIN oder ATV-DVWK-Regelwerk,…).
Einwohnerwert (EW)Anzahl der Einwohner (E) + EGW
FrachtMasse der mit dem Abwasser oder Stoffstrom abgeleiteten Stoffmengen. Die Angabe wird auf einen Zeitraum bezogen, wie z. B. kg/h, kg/d oder t/a oder auf ein Produktionsergebnis bezogen, z. B. kg BSB5/t Brühwurst. Die Fracht des jeweiligen Inhaltsstoffes wird über die Kombination der gemessenen Konzentration (z. B. mg/l; g/m³) mit der im Zeitraum der Ermittlung der Abwasserkonzentration angefallenen Abwassermenge (meist kann auch der Wasserverbrauch als Grundlage gewählt werden), z. B. m³/d, errechnet. Siehe auch den Begriff „Last“
Fremdwasserunerwünschtes Regen- und Grundwasser in Abwasserleitungen
GKLGrößenklasse einer Kläranlage
IndirekteinleiterGewerbliches oder industrielles Unternehmen, dass nicht oder nur teilweise vorbehandeltes Abwasser einer kommunalen Kläranlage zuführt.
IndirekteinleiterkatasterDatenbank zur Erfassung und Bewertung von fracht- und mengenrelevanten gewerblichen sowie industriellen Abwässern, die in eine kommunale Kläranlage einleiten.
(Sie leiten indirekt über eine fremde Abwasseranlage in Gewässer ein.)
Jahreskostenallgemein gebräuchlich, Summe aus Betriebskosten und Kapitaldienst. Die Jahreskosten setzen sich also zusammen aus den jeweiligen Abschreibungen der Anlagenteile gemäß der veranschlagten Nutzungsdauer, dem durchschnittlichen kalkulatorischen Zins und den tatsächlichen Betriebskosten.
Lastoder Abwasserlast, Produkt aus Abwasserkonzentration und der dazugehörigen Abwassermenge. Der Begriff ist nur dann korrekt, wenn der Lastbeweis vorliegt. Sonst Fracht.
Lastbeweiswahrscheinliche oder tatsächliche konkrete Schadwirkung durch hinreichende Dosis des betreffenden Stoffes. D.h. eine Fracht wird erst dann zur Last, wenn sie tatsächlich eine Schadwirkung hat.
LAWALänderarbeitsgemeinschaft Wasser-Abwasser
spezifische FrachtProdukt aus Abwasserkonzentration und der dazugehörigen Abwassermenge dividiert z. B. durch die zugehörige Produktionseinheit (t oder kg …) bzw. Bezugsgröße (EGW)
Mischwassersetzt sich aus Regen- und Schmutzwasser zusammen
RegenklärbeckenAbsetzbecken mit Schwimmstoffrückhalt im Regenwasserkanalsystem
RegenrückhaltebeckenMeist Speicherbecken im Regenwasserkanalsystem zur Vergleichmäßigung der Abflussspitzen und im Regenwasserkanal mit dem Ziel Erosionen im Gewässer zu vermeiden.
Regenspeicherbeckensiehe Regenrückhaltebecken
RegenüberlaufbeckenBecken im Mischwasserkanalsystem, mit dem im Regenfall der Schmutzstoß aufgefangen, zeitverzögert und gedrosselt zur Kläranlage weitergeleitet wird. Außerdem wird eine meist größere Teilmenge verdünnten Mischwassers im Regenfall in den Vorfluter geleitet. (RÜB, Sammelbegriff)
Regenüberlaufgrößere Teilmenge von verdünntem Mischwasser, die im Regenfall in den Vorfluter geleitet wird, auch als Einrichtung bekannt (RÜ)
RegenwasserNiederschlagswasser, das gemeinsam (Mischkanalisation) oder getrennt (Trennkanalisation) vom häuslichen Schmutzwasser abgeleitet wird und größtenteils eine gesonderte Behandlung erfordert.
SchadstoffStoff, hier im Abwasser, der bei einem konkreten Organismus durch eine konkrete Dosis eine schädliche Wirkung verursacht. Die wissenschaftliche Begrifflichkeit unterscheidet sich teilweise stark von jener des Gesetzgebers bis hin zu dem Fakt, dass Nutzstoffe fälschlich als Schadstoffe deklariert werden. So fehlt logisch gesehen dem CSB in aller Regel der Schadstoffbeweis und N sowie P sind primär keine Schadstoffe, sondern Nährstoffe. Ob sie schädlich wirken kommt auf die Situation an.
SchlammindexEigenschaft des Belebtschlammes, Index Schlammvolumen – ISV (Maß für die Absetzeigenschaften eines Schlammes). Gibt an, welches Schlammvolumen einem Gramm Belebtschlammtrockenmasse (TM) zu zuordnen ist. Bei einem ISV von z.B. > 150 ml/gTM ist die Absetzeigenschaft schlecht.
SchlammvolumenVolumen, das der Belebtschlamm nach 30 Minuten Sedimentationszeit in einem 1000 ml – Standzylinder einnimmt.
Schmutzfrachtsiehe Fracht
SchmutzwasserHäusliches Schmutzwasser: Abwasser aus Haushaltungen, öffentlichen Gebäuden und Kleingewerbebetrieben, das in jedem Fall im öffentlichen Kanalnetz abgeleitet und in der öffentlichen Abwasserreinigungsanlagebehandelt werden kann.
TrennbauwerkEinrichtung, die im Regenfall den Abwasserzulauf in bemessene Teilströme gliedert, wobei in der Regel ein Teil zur Kläranlage und ein anderer Teil in den Vorfluter geleitet wird. Mitunter sind Speicherbecken in einem Teilstrom zwischengeschaltet.
TrockenwetterabflussSumme aus Schmutzwasserabfluss und Fremdwasserabfluss
Stand der TechnikStand der Technik nach Wasserhaushaltsgesetz ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden, zur Gewährleistung der Anlagensicherheit, zur Gewährleistung einer umweltverträglichen Abfallentsorgung oder sonst zur Vermeidung oder Verminderung von Auswirkungen auf die Umwelt zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt gesichert erscheinen lässt. Siehe http://www.institut-halbach.de/2016/12/rechtsprechung-din-regel-stand-der-technik/
ÜberschussschlammAbfallprodukt im Ergebnis einer biologischen Reinigung in einer gesonderten Verfahrensstufe zu unterscheiden vom Vorklärschlamm.
VorklärschlammAbfallprodukt im Ergebnis eines Sedimentationsprozesses. Streng genommen kann weiter unterschieden werden, ob dieser Vorklärschlamm angefault oder ausgefault wird. Damit gibt es Unterschiede bei den Schlammmengen und Schlammqualitäten.
P85P = Perzentil, Häufigkeitsangabe einer Summenhäufigkeitskurve. Z. B. bedeutet 500 mg BSB5 /l als P85, dass 85 % aller Messwerte – z. B. eines Jahres – kleiner oder gleich 500 mg BSB5 /l waren.
Formelzeichen und AbkürzungenBedeutung
aJahr
a.a.R.d.T.allgemein anerkannte Regeln der Technik
Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebswesen, die als beste verfügbare Techniken zur Begrenzung von Emissionen praktisch geeignet sind. Verfahren, Einrichtungen usw. müssen fortschrittlich, technisch und wirtschaftlich durchführbar sein. Literatur: Arbeitsblätter im Regelwerk Abwasser/Abfall der Abwassertechnischen Vereinigung e. V. (ATV) und dem Verband kommunaler Städtereinigungsbetriebe (VKS), DIN-Vorschriften
AbwAGAbwasserabgabengesetz
BKLBodenklasse
BSB5Biologischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen
BTSSchlammbelastung
CSBChemischer Sauerstoffbedarf
dTag
EEinwohner
EGWEinwohnergleichwert (0,06 kg BSB5/Ed)
EWEinwohnerwert = E + EGW
FMFrischmasse (Trockenmasse + Wasser)
GKLGrößenklasse einer Kläranlage
Hmanmanometrische Förderhöhe
KAKläranlage
KAGKommunalabgabengesetz
KKAKleinkläranlage
KeEnergiekosten
MSmineralische Substanz
NStickstoff
PgesGesamtphosphorgehalt
PKKupplungsleistung
QAbwassermenge, Fördermenge
QdAbwasseranfall eines Tages
QmMischwasserzufluss oder -abfluss
QsSchmutzwasseranfall
RKBRegenklärbecken
SBRsog. Einbeckenkläranlage, bei der Belüftung und Abzug des gereinigten Abwassers intermittierend in demselben Becken erfolgt. Verfahren – SBR – in dem der Belebtschlamm zeitlich versetzt im Belebungsbecken sedimentiert. (SBR = sequencing batch reactor, also keine kontinuierliche Abwasserbehandlung in einem Becken, dem Reaktor, sondern Behandlung in Chargen, also in Produktionseinheiten und in Zeitabschnitten)
SESchadeinheit
tVerlegetiefe
TKNTotaler Kjeldahl-Stickstoff-Gehalt
TPPumpzeit
TSTrockensubstanz
WHGWasserhaushaltsgesetz

Ein korrekter Analogieschluss ist Ergebnis einer induktiven Argumentation (Schluss und Gründe, die den Schluss stützen) mit der Struktur:

Wenn gilt

• ein Objekt A hat eine Ähnlichkeit mit einem Objekt B und
• das Objekt B hat die Eigenschaft b1,

dann gilt

das Objekt A hat auch die Eigenschaft b1.

Genauer gilt:

Das Objekt A hat mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit auch die Eigenschaft b1.

Dabei ist aber – und das ist tückisch – die Wahrscheinlichkeit wahrscheinlich zumeist eher unbestimmt, d. h. unbekannt. Die Argumentstärke (Wahrheitswert der Konklusion) ist abhängig von dem Beweis des Ausmaßes der relevanten Ähnlichkeit zwischen den Objekten und voraugesetzt das Argument ist korrekt, d. h. es liegt kein induktiver Fehlschluss vor.

Zu der offenkundigen Tatsache, dass ein Analogieschluss wahr sein kann, aber nicht wahr sein muss, gelangte man auch z. B. in einer entsprechenden DWA-Arbeitsgruppe

„Im vorliegenden Merkblatt DWA-M 174 „Betriebsaufwand für die Kanalisation – Hin-weise zum Personal-, Fahrzeug- und Gerätebedarf“ werden den in oben genanntem Arbeitsblatt aufgeführten Einzelaufgaben jeweils der Personalaufwand sowie der Fahrzeug- und Gerätebedarf zugeordnet. Außerdem werden weitere Vorgaben für die Ermittlung des Betriebsaufwandes genannt. Die angegebenen Tagesleistungen sind als Durchschnittswerte der Praxis anzusehen. Wie Benchmarkingprozesse belegen, ergeben sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erhebliche Abweichungen. Dabei ist die Nennung von absoluten Zahlen nicht möglich.“  (Merkblatt DWA-M 174 „Betriebsaufwand für die Kanalisation – Hinweise zum Personal-, Fahrzeug- und Gerätebedarf“)

Wird dem Zitat

„Wie Benchmarkingprozesse belegen, ergeben sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erhebliche Abweichungen. Dabei ist die Nennung von absoluten Zahlen nicht möglich.“

gefolgt, dann ist jede Abweichung vom Mittelwert spekulativ, wenn keine Bedingungen genannt werden, wann die Minimalwerte und wann die Maximalwerte im Merkblatt DWA-M 174 „Betriebsaufwand für die Kanalisation – Hinweise zum Personal-, Fahrzeug- und Gerätebedarf“ zu wählen sind.

Die Nutzung von diesbezüglichen ATV-Regelwerken ist methodisch ein Benchmarkvergleich und ein Analogieschluss mit dem Unterschied der Genauigkeit des Schlusses. ATV-Regelwerke betreffen zumeist konkret beschriebene Zusammenhänge in einem besonders beschriebenen Fall.  Benchmarkvergleiche losgelöst von den Bedingungen unter denen sie gewonnen wurden – also z. B. eine Kennziffer für eine Struktur – müssen methodisch bedingt eher pauschal bzw. abstrakt oder in ihrer Auslegung beliebig sein.

Sind genauere Bewertungen gewünscht, dann ist die tatsächliche Arbeit und Leistung durch bekannte und übliche betriebswirtschaftliche Methoden, z. B. Arbeitsplatzaufnahme, Interview usw. z. B. 24 h am Tag zu erfassen und zu bewerten.

Es ist auch konkret zu bewerten, welche Aufgaben tatsächlich notwendig sind, welche erbracht werden, welche untererfüllt oder welche übererfüllt werden. Allein in der Spannweite der Unter- oder Übererfüllung liegt eine Beliebigkeit, die sich natürlich in der Spannweite der Benchmarkingergebnisse widerspiegeln muss.

Voraussetzungen für die Übertragung von Benchmarkingergebnissen auf den Einzelfall ist der Nachweis der Vergleichbarkeit.

Also: „Ein Objekt A hat eine Ähnlichkeit mit einem Objekt B.“ usw., konkret: Ähnlichkeit der jeweiligen Eigenschaften, z. B. technische und/oder organisatorische Strukturen.

Besser, kostengünstiger, effizienter und zielführender als Benchmarkuntersuchungen sind Untersuchungen, bei dem sich der Gutachter nur auf ein Unternehmen konzentriert und das aber gründlich analysiert und dessen Effizienz bewertet.

Voraussetzung dafür ist natürlich eine interdisziplinäre Komptenz von Wasserwirtschaft, Anlagenbetrieb und ggf. Kommunalwirtschaft.

(Dieser Beitrag ist keine Kritik an dem Merkblatt DWA-M 174 „Betriebsaufwand für die Kanalisation – Hinweise zum Personal-, Fahrzeug- und Gerätebedarf“. Gegenstand war nur die korrekte Nutzung.)

Übrigens, ein anderes Beispiel zum Wahrheitswert von Induktionen, hier zur Wahrheit der Prognose:

Da die Klimaprognose wohl fast ausnahmslos auf induktiven Analogieschlüssen (Wahrsagung der Zukunft) beruht, ist es schon erstaunlich, dass von den Medien der Eindruck vermittelt wird, der Wahrheitswert dieser Prognose läge bei 100 %! Bei dieser Prognose lauert aber noch eine weitere tückische Falle: Die Wahrheit der Prognose beruht auf dem Ergebnis einer Konjunktion von einzelnen Wahrscheinlichkeiten, d. h. wenn mehrere Ereignisse für die Klimaprognose eintreten müssen, dann ist die Wahrscheinlichkeit der Klimaprognose das Produkt aller Wahrscheinlichkeiten der notwendigen Ereignisse. Selbst wenn diese Einzelwahrscheinlichkeiten alle mit z. B. ausgezeichneten 70 % eintreten sollten, dann wird jede Klimaprognose allein schon bei einer angenommenen verschwindend kleinen Zahl von 10 notwendigen künftigen Voraussetzungen mit einer Gesamtwahrscheinlichkeit ca. 3 % eher unwahrscheinlich.  Würde vergleichsweise ein Ingenieur seine Statik mit einer derartigen Wahrscheinlichkeit prognostizieren, dann würde er wahrscheinlich nicht lange frei herumlaufen. Insofern kann man dem Ökologen Reichholf durchaus zustimmen als er feststellte:

“Bevorzugt und privilegiert werden einige wenige, die Kosten und die Nachteile hat die Allgemeinheit zu tragen. Deswegen scheint es nur folgerichtig, zu fordern, daß die Propheten für ihre Prognosen, für die Folgen und Kosten, die sich daraus ergeben, auch geradestehen müßten.

Wer behauptet, daß etwas so kommen wird, und es kommt nicht so, der sollte die Kosten zu tragen haben.

Wie der Geschäftsmann in seinem Unternehmen das auch tun muß. Gegen manche Fehlerwartungen kann er sich vielleicht versichern, aber grundsätzlich muß er das Risiko tragen, mit allen Konsequenzen. Guter Rat ist teuer, weiß der Volksmund. Schlechter Rat noch viel teurer. … Es darf nicht zur Regel werden, daß immer wieder die Allgemeinheit für die Fehleinschätzungen anderer bezahlen muß. Mit Solidarität hat das wenig zu tun.”
(Quelle: Reichholf, J.H. , Die falschen Propheten – Unsere Lust an Katastrophen , Taschenbuch, 2. Auflage 2003, Wagenbach Verlag Berlin)

Ein netter Gedanke!

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