Der CSB ist grundsätzlich kein Gewässerschadstoff!
Er ist nur Indiz für harmlose oder auch schädliche Wasserinhaltsstoffe!
Inhaltsverzeichnis
Referat
Der CSB ist grundsätzlich kein Schadstoff und er ist nicht eindeutig interpretierbar.
Zum Verständnis: Ein CSB-Messergebnis ist wie ein verschlossener Brief. Ob die Nachricht gut oder schlecht ist, erfährt der Leser erst nachdem der Brief geöffnet und gelesen wurde. Dabei ist es beim CSB immer so, dass für die sichere (weitestgehend rechtssichere) Interpretation der CSB-Messung andere Parameter und Informationen notwendig sind.
Allein aus dieser Tatsache heraus ist schon abzuleiten, dass der CSB als Grundlage für Sanktionen und Abwasserabgabezahlungen nicht rechtssicher und kein alleiniges Beweismittel für eine Gewässerverunreinigung ist und sein kann.
Außerdem: Der CSB – wie er gemessen wird – kann in der Natur nicht auftreten. Es handelt sich um eine rein akademische Bewertung, die mit den tatsächlichen Bedingungen im Gewässer auch nicht das Geringste zu tun hat.
Der CSB kann Indiz sein für harmlose Abwasserinhaltsstoffe, die in der Natur überall vorkommen. Er kann aber auch ein Anzeichen für chemisch oxidierbare Schadstoffe sein.
Ohne weitere Untersuchung ist und bleibt der CSB nur ein Indiz, das nicht einmal grundsätzlich und von vornherein auf die Anwesenheit von Gewässerschadstoffen schließen lässt.
Insofern wird die Abwasserabgabe für den CSB auf der Grundlage von Indizien und nicht auf der Grundlage einer tatsächlich nachgewiesenen Gewässerschädigung erhoben. Gleiches trifft auch auf die Sanktionierung von CSB-Überwachungswertüberschreitungen zu. Sie hat zwar eine rechtliche Grundlage aber keine wissenschaftliche Basis, genauso wenig wie die Erde eine Scheibe ist.
Ein hoher CSB kann ein Indiz für eine besonders effektive und weitgehende Abwasserbehandlung sein.
Es handelt sich bei dem Indiziencharakter des CSB um keine neue Erkenntnis, sondern um eine seit Jahrzehnten (solange es den CSB gibt) bekannte, simple, wasserchemische Grundlage, die in den betreffenden Gesetzeswerken wohl aus Bequemlichkeit, gepaart mit Halbbildung, eine falsche, unlogische, unwissenschaftliche und schädliche Berücksichtigung fand.
Schädlich deshalb, weil die CSB-Doktrin die Gewässerverwaltungen zu Auflagen veranlasst, die sachlich nicht begründbar sind und deshalb häufig zu wasserwirtschaftlichen Fehlinvestitionen führen. Damit wird gegen das Sparsamkeitsprinzip verstoßen.
Einführung
Wie der Name sagt, hat Wasser mitunter einen chemischen Sauerstoffbedarf.
Dieser Sauerstoffbedarf entsteht nur unter Laborbedingungen.
Es ist der Sauerstoff, der zur Oxidation aller im Wasser enthaltenen Stoffe erforderlich ist.
Die Menge des verbrauchten Sauerstoffes ist abhängig von den Bedingungen, unter denen die Oxidation abläuft.
Da mit der CSB-Bestimmung alles „Vorstellbare und Nichtvorstellbare“ oxidiert werden soll, wurden von den Wissenschaftlern die extremsten Bedingungen erdacht und geschaffen, die noch einigermaßen in den Laboratorien rentabel beherrschbar sind.
Es wird mit einem radikalen Oxidationsmittel gearbeitet; und damit auch wirklich alles oxidiert wird, erfolgt die Oxidation zusätzlich unter Hitze und Druck.
Der Verbrauch des Oxidationsmittels wird gemessen, auf den Sauerstoffverbrauch umgerechnet und auf Milligramm oder Gramm Sauerstoffverbrauch je Liter Wasser oder Abwasser angegeben.
Ziel der Analyse war es ursprünglich, die Gefährlichkeit eines beliebigen Abwassers zu beschreiben. Insbesondere kann ein hoher CSB Indiz für Desinfektionsmittel sein, die keinen BSB5 verursachen.
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) kann harmlos sein und wird täglich gegessen.
Man kann CSB sogar essen und er schmeckt mitunter auch ausgezeichnet.
In jedem Brötchen finden sich ein paar tausend Milligramm.
Jeder Fisch, der im Wasser schwimmt, besteht aus CSB und jedes Blatt, das von einem Baum ins Wasser fällt, besteht aus CSB.
Angenommen ein Kleinkind gelangt in den Besitz einer 4 Gramm schweren Stahlkugel mit einem Durchmesser von 10 mm und steckt sich die Murmel ausnahmsweise mal nicht in Nase oder Ohren, sondern verschluckt diese – zur Panik seiner Eltern.
Mit diesem Vorgang hat es dann folgenlos und schlagartig 1.700 mg CSB verzehrt.
Trotz allem ist die Veranschaulichung nicht zur Nachahmung zu empfehlen, denn die Stahlmurmel könnte ja dem Kind anderweitig schaden. Das ordentliche Verspeisen von CSB-verursachenden Stahlkugeln in Maßen ist normalerweise unbedenklich.
Wenn der CSB grundsätzlich kein Gewässerschadstoff ist, so gibt es aber auch Ausnahmen.
Lebensmittel können gut oder schädlich sein, wenn sie z. B. verdorben sind.
Der Leser merkt es – es kommt immer darauf an zu analysieren und zu ergründen, ob sich unter den Stoffen, die den CSB verursachen, Gifte und tatsächliche Gewässerschadstoffe befinden. Genau an dieser Stelle unterbricht aber der Gesetzgeber beim CSB die Vernunft, schaltet das Denken ab und die Verantwortung der Überwachungsbehörden aus. Als Dogma gilt: „CSB ist immer schlecht!“
Es ist wie mit einer Mengenmessung. Auf der Waagschale können Genussmittel oder Gifte liegen.
Wichtig für die Bewertung des CSB als Schadstoff ist die Beantwortung von 2 Fragen:
- Erstens, wie viel wurde gewogen und zweitens, was lag auf der Waage?
- Die zweite Frage interessierte den Gesetzgeber aber nicht bei der Erhebung der Abwasserabgabe für CSB.
Wir stellen fest: Der CSB ist nicht eindeutig und deshalb kein eindeutiges Beweismittel für die Schädlichkeit eines Abwassers!
Der CSB findet in der Natur keine Bedingung, um den unter Laborbedingungen gemessenen Sauerstoffverbrauch tatsächlich zu realisieren. Es handelt sich beim CSB um einen theoretischen (akademischen) Wert.
Die „Gefährlichkeit“ des CSB ist nur dann zu begreifen, wenn nachvollzogen wird, wie der CSB im Labor bestimmt wird und wenn überlegt wird, ob das Analysenergebnis auf die Natur übertragen werden kann. Der Laie und gemeinhin auch der Politiker geht bei einem CSB, z. B. von 2.000 mg Sauerstoff davon aus, das einem Fisch bei entsprechend hohem CSB der Sauerstoff entzogen wird. Völlig falsch!
Das Absurde der Überlegung wird klar, wenn analysiert wird, was alles passieren muss, damit z. B. durch Abwassereinleitung in einen Bach im Bach selbst ein CSB von 200 mg O2/l als tatsächliches Sauerstoffdefizit entsteht.
Damit dieser CSB im Bach als Gewässerschadstoff wirken kann, muss der Bach eine analoge Prozedur durchmachen, wie sie bei einer CSB-Bestimmung im Labor Methode ist:
- Je m³ Bachwasser werden 1,5 m³ silbersulfathaltige Schwefelsäure und 0,5 m³ quecksilbersulfathaltige Kaliumdichromatlösung zugegeben.
- Der gesamte Bach wird in 10 Minuten zum Sieden gebracht und darf dann in weiteren 110 Minuten schwach vor sich hin köcheln.
- Die Temperatur des gequälten Baches muss dabei 148 °C betragen.
Erst dann kann ein CSB von 200 mg/l seine ganze Schädlichkeit im Bach entfalten und ihm 200 mg Sauerstoff entziehen.
Dem Leser ist wohl klar, dass der Fisch schon lange an der Zugabe von 1,5 m³ silbersulfathaltiger Schwefelsäure/m³ Bachwasser gestorben ist, bevor er spürt, dass er eigentlich an Atemnot zu Grunde gehen müsste, weil der CSB nicht der Abwasserverordnung entspricht.
Diese eher witzigen Beispiele sollen der Veranschaulichung dienen, dass der CSB ein rein akademischer Wert ist, der ohne begleitende andere Untersuchungen (BSB5, Toxikologie, messen echter Schadstoffe…) kein Beweismittel ist und höchstens nur ein Indiz sein kann.
Der Begriff „Chemischer Sauerstoffbedarf“ ist für den Laien irreführend, denn im Gewässer oder im Abwasser entsteht kein chemischer Sauerstoffbedarf nach DIN, weil die oben beschriebenen extremen Laborbedingungen im Gewässer oder im Abwasser fehlen.
Im Gewässer entsteht nur ein biologischer Sauerstoffbedarf und das ist ein anderes Thema.
Chemischer Sauerstoffbedarf – Definition und Methode
Hier ein Zitat:
„CSB ist die Abkürzung für Chemischer Sauerstoffbedarf.
Der CSB-Wert spielt bei der Beurteilung von häuslichen und gewerblichen Abwässern eine große Rolle.
Er ist als Summenparameter für die organische Belastung eines Abwassers mit der wichtigste Parameter im Bereich der Abwasseranalytik.
Durch die praktische Handhabung ist er ein wesentlicher Parameter für die Steuerung von Kläranlagen geworden.
Bei allen Methoden, die beim CSB zur Anwendung kommen, wird grundsätzlich die Oxidierbarkeit der Wasserinhaltsstoffe mit schwefelsaurer Kaliumdichromatlösung, unter Verwendung von Silbersulfat als Katalysator, gemessen.
Störungen durch Chlorid werden mit Quecksilbersulfat verhindert.
Die CSB-Bestimmung wird nach DIN 38409 Teil 41 durch Titration mit Ammoniumeisensulfat zur Ermittlung der nichtverbrauchten Kaliumdichromatmenge vorgenommen.
Die Umschlagspunktbestimmung erfolgt mittels Redox-Indikator (Ferroin).
Durch Rückrechnung wird die der oxidierten Substanz äquivalente Menge des verbrauchten Kaliumdichromates erfasst.
Dies ist die amtliche Methode, die bei einer Überprüfung durch die Wasserbehörde zum Einsatz kommt.
Eine andere Methode, die ihre Verbreitung in der betrieblichen Abwasseranalytik zwecks Eigenkontrolle gefunden hat, ist die photometrische Messung mittels Küvettentest.
Hierbei macht man sich zunutze, dass bei der Oxidation der Inhaltsstoffe die gelbe Chrom (VI)-Verbindung des Kaliumdichromats zum grünen Chrom (III) reduziert wird. Je nach Messsystem wird dann die unverbrauchte Kaliumdichromatmenge über die Photometermessung der Gelbfärbung oder die entstandene Chrom (III)-Menge über die Messung der Grünfärbung bestimmt.
Die Hersteller der Küvettensysteme liefern eine werksseitige Kalibrierung mit, die eine direkte Bestimmung des CSB-Wertes ermöglicht.“
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Link – Abwasserabgabe
Siehe auch:
Fragwürdige Abwasserabgabe für CSB – Widerspruch zum Grundgesetz?
Download – CSB-Fachartikel
(Siehe auch den Fachbeitrag von 2013 in der wwt.
Download: CSB – Beweismittel einer Gewässerverschmutzung?)
Überarbeitet: April 2019
Wenn das Abwasser von 6 Haushalten a 2 Personen je eine Dreikammerkläranlage für 4 Personen kommt, dann gelten 150 mg CSB und nicht 90 mg/l oder die Wasserbehörde hat eine Verschärfung der Überwachungswerte vorgenommen. Mindestanforderungen für Stickstoff (Ammonium) gibt es nicht für Kleinkläranlagen. Anhang 1
Die Verschärfung ist wahrscheinlich dann zulässig, wenn sie auf einem konkreten sachlichen Grund, z.B. Schutz eines Forellenbrutgewässers beruht.
Ist der Grund der Verschärfung – wie meist üblich – dagegen abstrakt, z.B. „guter (?) Gewässerzustand“, dann ist sie unsachlich und willkürlich; was natürlich der Bürger, eine Kommune oder die Abwasserbeseitigungspflichtige zu beweisen hat.
Die meisten Verschärfungen, die ich zu bewerten hatte, waren sachlich unbegründet. Man wollte Gutes tun.
Diese Vorgehensweise ist wie schon bemerkt – üblich, aber ungesetzlich.
Lösung: Entweder die Untere Wasserbehörde kann überzeugt werden, dass sie ungesetzlich handelt und die Einleitung auf die Mindestanforderungen zurückschraubt. Das gelingt höchst selten, auch deshalb nicht weil sie dann Streß mit der Oberen Wasserbehörde bekommt oder der Bürger beschreitet den Verwaltungsrechtsweg. Dafür braucht er Kondition, Nerven und sehr viel Geld.
Im Übrigen verstößt die Behörde bei der willkürlichen Verschärfung der Mindestanforderungen für gereinigtes Abwasser in aller Regel gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip und das in sehr krasser Weise.
Schließlich: Das Behandlungsverfahren „Mehrkammerausfaulgrube-natürlich belüfteter Abwasserteich“ ist Stand der Technik weil erstens die Überwachungswerte damit einzuhalten sind und weil 2. das Verhältnismäßigkeitsprinzip beachtet wird. Das wird häufig bei der Bewertung und mutwilligen Entwertung von privaten oder kommunalen Vermögen nicht bedacht, wenn Abwasserteiche geschliffen werden, weil geglaubt wird, sie entsprechen nicht dem Stand der Technik.
Und nun kann man noch über den CSB streiten, der bekanntlich kein Beweismittel für eine Gewässerverschmutzung ist. Das lernt ein selber denkender Wasserwirtschaftler schon im Kindergarten.
Ein seltenes Beispiel, bei dem ein streitbarer Abwasserzweckverband am Ende Erfolg hatte und das Amt zur Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und des konkreten Nutzens veranlasste: Gegengutachten vorgestellt!
Hallo!
Wie groß ist die BSB5-Zulauffracht?
Oder von wieviel Einwohnern stammt das Abwasser?
Gruß
Uwe
Hallo,
habe einen Klärteich der jetzt wieder genehmigt werden muss. Jedoch hat er einen CSB Wert von 167 (gefordert 90) sowie NH 4 7,8 (gefordert 15). Was kann ich machen um den CSB wert zu verrringern?
Gruß KLaus
Moin Herr Wegener,
wie ich sehe schreiben Sie aus dem hohen Norden! Freut mich!
Der CSB ist Beweis dafür, dass (meist organische) Stoffe vorliegen, die hauptsächlich im Labor (!) und regulär (Analysenvorschrift) höchst naturfremd chemisch oxydierbar sind.
Der Ergebnis einer Laborprozedur. Vielleicht ein Indiz dafür, was man noch prüfen sollte/könnte.
Für Kaffee wäre es zu dünn!
Mutterboden hat auch einen CSB. Ebenso aller bester Bio-Humus oder Bio-Torf.
Wie sieht das Wasser aus? Trüb? Stinkt es?
NH4-N und Pges.-Konzentration?
Wo liegt der Grundwasserstand und wie hoch sind seine NH4-N und Pges.-Konzentrationen im wahrscheinlich unbelastetem Bereich?
Wenn das Wasser lange Zeit steht, dass sinkt der CSB sofern eine Teilmenge abbaubaren CSB mitbestimmt wurde.
Enthielt der CSB keinen abbaubaren CSB (BSB), z.B. Formaldehyd, dann sollte der CSB konstant bleiben.
Als Beweismittel ist der CSB wie der Salzgehalt zu werten. Man weiß die Probe ist salzig, aber kennt das Salz oder die Salzmischung nicht. Lebensnotwendiges Kochsalz oder Zyankali? Das ist die Frage, die bei Gerichtsprozessen, bei denen es um Gewässer geht, oft nicht gestellt wird und somit unbeantwortet bleibt!
Der CSB-Abwasserabgabe fehlt also der sachliche Grund. Das ist in wissenden Fachkreisen bekannt und regt keinen mehr auf und so etwas lernt man ja an einer besseren Uni sofern man woanders schläft.
Beste Grüße
Uwe Halbach
Moin Herr Halbach,
heute bei bei einem Ortstermin wegen eines feuchten Kellers, legte mir die Kundin ein Messprotokoll eines chemischen Labors vor von einer Wasserprobe vom eingedrungen/ausgetretenen Wasser. In diesem Bericht stand das sich mit größter Wahrscheinlichkeit um ausgetretendes Schmutzwasser handeln müsse, da der CSB Wert bei 250 liegt und alles zwischen 200 und 600 als Schmutzwasser zu betrachten sei.
Als Bausachverständiger bin ich aber sehr sicher das es sich um eintretendes Wasser handelt, dafür habe ich auch eine Ursache gefunden. Dennoch bleibt dieses Prüfergebnis dieses Labors, da kann ich nicht einfach drüber hinweggehen.
Auch Heizungsbauer; Leckorter und eine Rohrbefahrung hat keine Erkentnisse gebracht.
Wie ist dieser Wert von 250 mg/l einzuordnen? Kann dieser Wert auch in Wasser auftreten, dass eine Zeit lang steht?
Übrigens, schöner verständlicher Bericht, der auch für einen Bausachverständigen zu verstehen ist.
Mit freundlichen Grüßen Jürgen Wegener
Guten Tag Herr Gebbhardt,
diese Phänomen ist mir neu und nicht erklärlich.
Ich nehme an, es handelt sich um eine Kontrollprobe, die z.B. einige Wochen nach der ersten Probe untersucht wurde?
Eher sind bei Alterungen CSB- Reduktionen zu vermuten.
Ausnahme: Biologische Abbauprozesse, z.B. in Abwasserteichanlagen können den CSB ansteigen lasssen.
Ich empfehle zur Sicherheit zusätzlich einen Laborleiter eines zertifizierten Abwasserlabores zu konsultieren.
Viele Grüße
U. Halbach
Guten Tag
ich habe zur Zeit das Problem das ich in einer Probe (Abwasser eines Kalksandsteinwerkes) Alterungsprozesse der Probe beobachte.
Sprich der CSB steigt mit alter der Probe an. Da wir diesen Prozess heute erst entdeckt haben, werde ich diese Alterung nun gezielter unter Beobachtung nehmen.
Meine Frage ist daher gibt es schon irgendwo vergleichbare Beobachtung bzw. Messwerte über einen Zusammenhang mit dem CSB Gehalt und Alterungprozessen eine Probe. Oder auch weitere Paramether die ich hier im Auge behalten sollte, z.B. nitrifikation etc. Hierzu kommt das der pH Wert leicht angestiegen und die Leitfähigkeit leicht gefallen ist.
Danke und Gruß
Timo Gebhardt
1. Prüfen und bewerten wie hoch der BSB5 ist.
2. Ist der BSB5 aber zu hoch, dann diesen senken. (1 mg BSB5-Reduzierung senkt auch den CSB um 1 mg/l). Zu hoch ist er, wenn der BSB5-Überwachungswert – bei einer KKA sind das 40 mg/l – überschritten wird. Ein richtiges Dilemma hat man z.B. bei 200 mg CSB/l und 8 mg BSB5/l.
3. Dann ggf. weiter entscheiden: Z.B. kein Trinkwasser sparen!
4. Wenn aber Wasser in den Zulauf einer Kläranlage gegeben wird, um den CSB-Überwachungswert einzuhalten, dann ist das verboten.
5. Noch nicht verboten ist, mehr Wasser zu verbrauchen.
6. Die Wasserbehörde hat bei einem Dilemma – auch wenn sie es erkennt – keinen Ermessenspielraum. Der Gesetzgeber traut einer Wasserbehörde nicht über den Weg und hat ihr deshalb auch keine Bewertungskompetenz eingeräumt. Er will, dass das Dilemma ignoriert wird. Handelt die Wasserbehörde in diesme Fall aber kompetent und im Interesse der Betroffenen, dann macht sich die Wasserbehörde wegen Duldung einer (fiktiven) Gewässerverschmutzung strafbar. Und das wird sie ohne Rückendeckung niemals machen. So ist das Leben und so war es schon immer.
Mit freundlichen Grüßen
U. Halbach
Wie senkt man denn den Wert , wenn er zu hoch ist ?
In der letzten Zeit häufen sich Anfragen wegen Überschreitungen des CSB-Überwachungswertes von 150 mg/l. Ursache ist m. E., dass der tatsächliche spezifische Abwasseranfall – vielleicht 60…70 l/Ed – deutlich unter der Bemessungsabwassermenge – oft 150 l/Ed – liegt und mittelbare Ursache der Überschreitung die wasserrechtlich fixierte Konzentrationsdoktrin bei der Kläranlagenüberwachung ist. Diese Doktrin kann dazu führen, dass im Falle von Überwachungswertüberschreitungen die „Schadstofffracht“, die in das Gewässer abgeleitet wird, viel niedriger ist, als bei Einhaltung des CSB-Überwachungswertes von 150 mg/l, vorausgesetzt, die zugehörige spezifische Abwassermenge ist hinreichend gering.
Aus diesem Grund verschreibt der Onkel Doktor seinem Patienten auch Arznei in Dosen (z. B.: g Wirkstoff/kg Körpergewicht) und keine Wirkstoffkonzentrationen in mg/l Urin. Diese Dosen-Weisheit – bekannt seit Paracelsus – hat sich aber noch bis zum Gesetzgeber herumgesprochen, wohl auch, weil zum einen Konzentrationsüberwachungen mit dem CSB äußerst bequem und in ihrer Deutung anspruchslos sind und zum anderen, weil alleinige Konzentrationsbewertungen einen hohen Willkürlichkeits- und Zufälligkeitsfaktor haben. Dem Konzentrationsdogma fehlt – wie jedem Dogma – die sachliche Begründung.
Dazu kommt noch als weitere Willkürlichkeit, dass allein mit dem CSB kein Gewässerschaden beweisbar oder prognostizierbar ist.
Da sich CSB verdünnen lässt, würde ich zuerst versuchen mit Wasser nicht zu sehr zu sparen. Mitunter kann auch eine dosierte Teilstromrückführung des Ablaufes in den Zulauf der Biologie den CSB senken.
Aber alles schön vorsichtig, kontrolliert und Schritt für Schritt.
Koppe (Kommunales Abwasser, Vulkan Verlag Essen 1993) nennt folgende Stichproben: Trinkwasser = 2,7 mg/l, fallender Niederschlag = 19 mg/l und Oberflächenwasser = 13,9 mg CSB/l.
Diese Hinweise gelten in dem Fall, dass die Anlage korrekt bemessen, errichtet und betrieben wurde bzw. wird und dass die Zulauffracht der Bemessungsfracht etwa entspricht.
Koppe (Kommunales Abwasser, Vulkan Verlag Essen 1993) nennt folgende Stichproben: Trinkwasser = 2,7 mg/l, fallender Niederschlag = 19 mg/l und Oberflächenwasser = 13,9 mg CSB/l.
Rainers Frage vom 07.10.16–>kan diese jemand beantworten?
Bekannt ist, dass CSB-Ablaufkonzentrationen steigen können, wenn der Abwasseranfall deutlich unter 150 l/Ed sinkt. Das würde ich zuerst prüfen.
Zudem ist der CSB kein Beweis für einen Kläranlagenmangel. Aufschlussreich ist dagegen der BSB5.
Siehe auch CSB ein falscher Begriff
und CSB kein Beweismittel einer Gewässerverschmutzung
(Ferndiagnosen sind immer unsicher.)
Seit einem Jahr betreibe ich eine Pflanzenkläranlage. Das Schlammvolumen in den drei Kammern der Vorklärung beträgt 5 bis 10 %. Im Ablauf meiner PKA wurde ein Wert von 210 mg/l CSB gemessen. Der Grenzwert ist 150 mg/l. Aggressive Reinigungsmittel etc. werden nicht eingeleitet. Wie kann ich den CSB-Wert meiner Anlage senken? Welchen CSB-Wert hat Trink- oder Regenwasser?
Eine 4 g schwere Stahlkugel hat sicher nicht unbedingt etwas in einer KKA zu suchen, soll aber doch auch bloß aussagen, daß sie den CSB-Wert ansteigen ließe, ohne daß deshalb irgendeine Gefahr für die Natur ausgehen würde. In der weiteren Konsequenz soll das heißen, der CSB – Wert eben kein geeigneter Parameter ist, um eine gefährliche Belastung des Abwassers für die Umwelt direkt nachzuweisen.
Das kommunale Abwasser hat eine tägliche Fracht von 100-120 g CSB/Einwohner (E). Der BSB5 erreicht im Durchschnitt nur die Hälfte.
Die Konzentration ist abhängig vom Abwasseranfall der zwischen 60 und 300 l/Ed liegen kann.
Die CSB Fracht in den Gewässern kann viele 100.000 mg CSB/l erreichen. Dann z.B., wenn der Schlamm aus den Fischteichen, die im Herbst abgelassen werden sich die Bäche hinunter wälzt oder wenn Schlammfluten bei Starkregen von den Äckern in die Gewässer gespült werden. Auch der Laubfall im Herbst führt zu CSB-Frachteinträgen, die die CSB-Fracht aus Kläranlagen weit in den Schatten stellen. Hier handelt es sich aber um eine erlaubte Gewässerverschmutzung.
Kritisch wird es dagegen, wenn ein behördlich festgelegter Überwachungswert von z.B. 150 mg CSB/l um nur 0,1 mg CSB überschritten wird. Dann handelt es sich um eine unerlaubte Gewässerverschmutzung, die als Straftatbestand gewertet werden muss. Ausnahmen sind gesetzlich untersagt.
Kaffee z.B. enthält mit 13.740 mg CSB/l extrem viel CSB. (https://www.institut-halbach.de/wp-content/uploads/2010/02/CSB_Kaffee.pdf) .
Wie man erkennt, ist ohne zusätzliche Untersuchung nicht zu bewerten, ob 13.740 mg CSB im Liter belanglos, harmlos, schädlich oder gar nützlich sind.
Dem Gesetzgeber ist vorzuhalten, dass er regelmäßig gegen wasserchemische Grundlagen und wissenschaftliche Arbeitsmethoden verstößt.
Der Verstoß wäre ja noch hinzunehmen, wenn es nicht zugleich in Konsequenz der staatlichen CSB-Doktrin zu gerichtlichen Fehlurteilen und wasserwirtschaftliche Fehlinvestition käme. Zudem wird dem Bürger für das Ergebnis einer Nachweismethode Geld abgeknöpft, für die der wissenschaftliche Schadstoffbeweis in dieser Weise mit Gewissheit nicht zu erbringen ist.
Immer wird von CSB Werten gesprochen, aber nie werden konkrete Zahlen genannt!
Gibt es denn solche?
Ich würde gerne wissen, wie hoch der CSB bei verschiedenen Abwässern ist! Beispielsweise von der Industrie oder von privaten Haushalten!
Sehr geehrter Hr. Halbach,
ich gebe Ihnen in einigen Punkten recht (z. B. muß ein erhöhter CSB-Wert kompetent interpretiert werden).
Aber auch bei den anderen Beispielen frage ich mich, was hat Eichenholz oder Kaffe im Abwasserstrom zu suchen?
Und wie so oft macht es die Dosis: 1 Kaffeetasse macht noch nichts, aber was ist mit 1000? Würde dann nicht zurecht der CSB steigen (auch BSB5?)?
Was passiert mit den Lebewesen (z. B. Bachforelle) im Gewässer, wenn kein giftiges aber ein Stoff mit einen sehr hohen CSB-Wert eingeleitet wird?
Beispiel mit der roten Farbe an den Händen (anderer Beitrag): Es kommt darauf an, wer diese Person ist, und was ich von ihr erwarte: bei einem Lackierer dürfte es nicht ungewöhnlich sein, aber bei einen Bankangestellten?
Im Abwasser sollte eigentlich nur häusliches Schmutzwasser drin sein, da die „normalen“ Kläranlagen dafür ausgelegt sind. Alles was darüber hinaus geht, sollte über die Anhänge der AbwVO geregelt sein (Indirekteinleiter). Sollte ein Stoff dort nicht erwähnt sein, sollte die Behörde eigentlich reagieren (ich weiß: „sollte“).
Sind dennoch Stahlkugeln, Eichenholz oder Kaffee im Abwasser(strom) drin, sollte der Kanalnetzbetreiber der Sache auf den Grund gehen (hier auch wieder: „Sollte“).
Ein anderer Aspekt:
Aufwendige Analyseverfahren kosten mehr Geld. Über die Denkweise der Kommunen und deren Geschwindigkeit dürften wir uns glaube ich einig sein.
CSB geht schnell, einfach und ist günstig.
Fairerweise muß ich jetzt noch erwähnen, daß die Abwasserabgabe nicht unbedingt zu meinen Aufgabengebiet zählt.
Vielleicht kann man die Abwasserabgabe mit der einheitlichen Abwassergebühr vergleichen (im Gegensatz zur gesplitteten Abwassergebühr): Jahrelang ein „gutes“ und günstiges Instrument, aber inzwischen nicht mehr gerecht (vor allem bei kleineren, einheitlichen Siedlungen).
Sehr amüsant und informativ geschrieben! Es wäre aber vielleicht noch nützlich über den CSV informiert zu werden inklusive einer vielleicht detailierteren Beschreibung des Messverfahrens.
Nun, es handelt sich nur um eine Veranschaulichung bzw. um den Beweis, dass allein aus dem Vorkommen oder der Höhe eines CSB nicht auf dessen Gefährlichkeit geschlossen werden kann.
Wenn Ihnen der Stahlkugelvergleich nicht gefällt, dann nehmen Sie z.B. einige Gramm Eichenholz oder einige Tassen Kaffee. Überall ist in diesen Stoffen eine gehörige Menge CSB zu finden, ohne dass die Welt davon untergeht oder ein Leben vergiftet wird.
Allein mit der Nahrung nehmen wir Unmengen an CSB in uns auf und kein Mensch kommt bei verhältnismäßiger Ernährung auf den Gedanken, er würde Schadstoffe in sich hineinschütten.
Die wichtigste Voraussetzung für eine CSB-Bewertung ist zu allererst, dass der „CSB-Bewerter“ grundlegende Kenntnis von der CSB-Laboranalyse hat. Er sollte wissen, worüber er spricht und urteilt.
Ich frage mich, was „4 Gramm schwere Stahlkugel“ in einer KKA oder einen anderen Abwasserstrom zu suchen haben?