Gewässerschutz und Hinweise zur Steigerung seiner Effizienz
Prolog Gegenstand des folgenden Beitrages ist die Begründung der Behauptung, dass der aktuell praktizierte Gewässerschutz weder effizient sein kann, noch effizient ist, wobei folgende Ausnahme gilt: Die Wahl und Verfolgung eines konkreten Zieles! Bewiesen wird weiter, dass abstrakte Ziele beim Gewässerschutz, z.B. gute Zustände beliebige Ziele sind, die sich dem notwendigen Nachweis der Effizienz entziehen. [...]