Grundsätzliche Hinweise vom Institut für Wasserwirtschaft Halbach
Die Hauptaufgabe eines Abwasserbeseitigungskonzeptes besteht in der Risikominimierung der Abwasserbeseitigung innerhalb eines Abwasserzweckverbandes.
Das Abwasserbeseitigungskonzept bildet die Grundlage für weiterführende Planungen.
Aus diesem Grund ist es unbedingt notwendig, das Abwasserbeseitigungskonzept vor der Überführung in die Entwurfsplanung auf fachtechnische und betriebswirtschaftliche Plausibilität interdisziplinär zu prüfen.
Aufgrund der interdisziplinären Prüfungsanforderungen kommen nur privatgutachterliche Einrichtungen infrage.
Im Rahmen der interdisziplinären Prüfung ist die Erhöhung der Gebühren und Beiträge im Einzugsgebiet des Abwasserzweckverbandes qualifiziert abzuschätzen.
Im Dialog mit dem Abwasserzweckverband sollte der/die Gutachter feststellen, ob diese Kostenerhöhung für den Bürger sozial verträglich ist.
Anderenfalls ist die technische bzw. terminliche Aufgabenstellung (Invest- und Finanzplan) des Abwasserzweckverbandes entsprechend zu ändern.
Das Abwasserbeseitigungskonzept muss regelmäßig aktualisiert werden, wenn Fehlplanungen und riskante Refinanzierung vermieden werden sollen.
Für die Risikominimierung von Planungen wird in einigen Bundesländern der nachfolgende Algorithmus anerkannt. Dieser Algorithmus ist ohne Weiteres auch auf die Erstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten anwendbar.
Abbildung 1: Planungsweise zur Reduzierung des Refinanzierungsrisikos einer Investition (Quelle: Abwasserkosten 2000, Institut für Abwasserwirtschaft, Anlagenteil Seite 95)
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