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Auszug aus einem Gutachten
Variante 1: Keine Frachtreduzierung im Einzugsgebiet
Es ist nach der Kalkulation zu erkennen, dass der Bach – gemessen an der Pges.-Konzentration – in der Gewässergüteklasse III-IV liegt und dies völlig unabhängig von der Phosphorfracht der Kläranlage.
Es spielt also für die Wasserqualität des Baches keine Rolle, ob die betreffende Kläranlage zu 100 % Phosphor eliminiert oder nur teilweise eliminiert.
Der kalkulierte Wertebereich von 0,6…0,9 mg Pges./l entspricht auch der tatsächlichen Messung am 23.06.20010, 08.07.2010, 27.07.2010 und am 10.08.2010 mit den relativ geringen Abflussmengen am Schrägpegel „Bach“ in x zwischen 6,3 bis 9,2 Tm³/d.
Variante 2: Frachtreduzierung im Einzugsgebiet um jährlich 1.000 kg Pges.
Nun stellt sich noch die Frage nach der Frachtreduzierung im Einzusgebiet, die notwendig ist, um die wasserchemische Gewässergüteklasse II – gemessen am Phosphor – zu gewährleisten.
Diese Frachtgrenze ist zu erreichen,
wenn
die Ackerfläche der industriellen Landwirtschaft auf ein Fünfhundertstel (23 ha) reduziert wird und die landwirtschaftlich genutzte Wiesenfläche nur noch die Hälfte beträgt (!),
und wenn
ein Überwachungswert von 0,4 Pges./l im Ergebnis des Baus einer Flockungsfiltration nachvollziehbar wäre, wie das folgende Diagramm veranschaulicht:
Reduktion der Fracht auf ca. 1.000 kg Pges. /a vor dem Kläranlageneinlauf
Quintessenz
Beispeil eines teuren Gewässerschutzes ohne Nutzen.
Quelle
[1] Halbach, U.: Plausibilitätsprüfung, Geplante Verschärfung von Überwachungswerten der Kläranlage x, 4.4.2011
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