Der Rückstau im Kanalnetz als sekundäre Ursache von Grundstücksschäden
Uwe Halbach
ö.b.u.v. Sachverständiger für Abwasserbeseitigung
Rückstaugutachten
Inhaltsverzeichnis
Inhalt:
- Welche Vorgänge laufen beim Rückstau ab?
- Wann ist ein Rückstau nicht möglich?
- Wer ist für die Rückstausicherung verantwortlich?
- Wirkung von Rückstausicherungen
- Wirkung von Rückstausicherungen an falscher Stelle
- Gebäudeschaden bei undichter Grundleitung und Kellerlenzung bei hohem Grundwasserstand
- Rückstauschleifen
- Bezug von Rückstausicherungen
- Rechtsprechung
- Überflutung trotz korrekter Rückstausicherung?
- Weitere Informationen
- Literatur
Siehe auch:
- Einstau, Überstau und Überflutung – feine Unterschiede
- eine Zusammenfassung aller Beiträge dieser Homepage zu diesem Thema unter der Kategorie: Überflutung, Rückstau und
- Deutsche Rückstautechnik aus dem Jahr 1921
Wenn Abwasser oder Fäkalien in den Keller strömen und keine Verstopfung der Grundstücksentwässerung vorliegt, dann handelt es sich meist um Rückstau. Dabei fließt dann im öffentlichen Kanal angestautes Abwasser über die Grundstücksentwässerungsleitung in den Keller.
Derartige Effekte sind seit zig-Jahren bekannt und die Vermeidung solcher Probleme gehört zu dem Grundwissen eines Fachingenieurs oder eines Installationsbetriebes.
Mit Rückstau ist grundsätzlich zu rechnen!
Wenn der Artikel auch „Der Rückstau im Kanalnetz als sekundäre Ursache von Grundstücksschäden“ genannt wird, so ist die primäre Ursache von manchen Grundstücksschäden durch Rückstau eine fehlende oder falsch eingebaute Rückstausicherung.
Rückstausicherungen sind über 100 Jahre alt
Sie sind also keine neue „Erfindung“ der Kommunen bzw. der Abwasserzweckverbände.
Der Absatz 4 des § 23 der Berliner Polizei-Verordnung über die „Herstellung und Betrieb von Grundstücksentwässerungen« usw. vom 26. Okt. 1910 lautet:
»Die Genehmigung zum Anschluß solcher Einläufe, die tiefer als die Straßenbordkante liegen, wird nur widerruflich erteilt. Der Eigentümer hat für den ordnungsmäßigen Zustand und die richtige Handhabung der Verschlüsse Sorge zu tragen und ist für alle durch etwaigen Rückstau hervorgerufene Schäden verantwortlich.«
Quelle: GENZMER (S. 47)
Rückstauschutz war in Erfurt schon 1929 Bestandteil der Polizeiverordnung:
Kopie aus dem Fachbuch von Gürschner, u. a.: Der städtische Tiefbau, III. Stadtentwässerung, Verlag B.G. Teubner Leipzig, Berlin und Leipzig, 1921 (pdf-Datei): Sicherung vor Rückstau ist a.a.R.d.T. wenigstens seit 1921
Rückstausicherung 1924
Welche Vorgänge laufen beim Rückstau ab?
Das Schema veranschaulicht die Entstehung eines Rückstaus in einem Schmutzwasserkanal.
Dargestellt wurde ein Schnitt durch ein Schmutzwasserkanalisationsfragment.
Nach dem unterliegenden Schacht im Schema wurde eine Störung (Kanaleinbruch) dargestellt.
(Zu gleichen Auswirkungen führen beispielsweise auch Ausfälle von Abwasserhebeanlagen.)
Ständig zufließendes Abwasser führt zu einer Vollfüllung des oberhalb liegenden Kanalabschnittes und zur Füllung betroffener Schächte.
Mit den Entwässerungskanälen sind die Grundstücke durch einen Hausanschlusskanal verbunden.
In dem Fall, dass der Gebäudekeller über eine offene ungeschützte Verbindung zum Hausanschlusskanal verfügt, wird der Keller nach dem Gesetz der kommunizierenden Röhren geflutet (Abbildung 3).
Diese offenen Verbindungen zum Hausanschlusskanal können z. B. Fußbodenentwässerungen, in Kellern aufgestellte Toiletten, Duschen u. a. m. sein.
Im Ergebnis der Überflutung steigt das Wasser in den „verbundenen Röhren“ so hoch wie die niedrigste „Röhre“ reicht. (Abbildung 3)
In dem gezeichneten Fall ist dies die Oberkante des unteren Schachtes.
Wann ist ein Rückstau nicht möglich?
Ein Rückstau ist nicht möglich, wenn die Öffnungen der Hausentwässerung oberhalb der Straßenoberkante liegen. (Ratsam sind nach Abwägung Sicherheitszuschläge von z.B. 30 cm.) Siehe hierzu Abbildung 4.
Nach
„Entscheidend ist jeweils, daß ein Rückstau des Abwassers so lange unschädlich ist, wie ein Austritt … des Abwassers vermieden wird. Gibt es unterhalb „der Rückstauebene“ bei den Grundstücksentwässerungsanlagen ungesicherte Öffnungen oder Auslässe, so besteht die Gefahr, dass bei starken Regenfällen oder bei einer starken Inanspruchnahme des Abwassernetzes der Rückstau ein Ansteigen des Wassers in den Einlaufschächten und in den Räumen, in denen sich Öffnungen zur Abwassereinleitung befinden, nach dem Gesetz der kommunizierenden Röhren bis zur Rückstauebene hervorruft, wenn nicht besondere Schutzeinrichtungen eingebaut worden sind. Diese Gefahr zu vermeiden, liegt nicht nur im wohlverstandenen Interesse der angeschlossenen Grundstücke, sondern auch im öffentlichen Interesse einer geordneten Abwasserbeseitigung.“ [1/S. 128]
Der Rückstau kann sich aus verschiedenen Störungsereignissen, aber auch infolge planmäßiger Reinigungsarbeiten ergeben.
In der DIN 1986 Teil 1 und im Kommentar zur DIN gibt es ausführliche sowie eindeutige Hinweise, wie Kellerüberflutungen und Rückstau in Räumen auszuschließen sind.
Wesentliche Aspekte sind, dass Rückstau
- ein planmäßiges Ereignis sein kann,
- in der öffentlichen Kanalisation auch im laufenden Betrieb nicht dauerhaft vermieden werden kann.
„Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene müssen für den Rückstaufall gemäß DIN 1986-1, Abschnitt 7 gegen das Austreten von Abwasser gesichert werden, ansonsten kann Abwasser in das Gebäude eindringen. … Überflutungen gefährden Menschen, …, verursachen seuchenhygienische Gefahren und wirtschaftliche Schäden an Einrichtungen und Gebäuden. Diese Überflutungen sind vermeidbar. …“ [1/S. 127]
Wirkung von Rückstausicherungen an falscher Stelle
Wie Abbildung 5 darstellt kommt es auch darauf an, die Rückstausicherung an der richtigen Stelle einzubauen. Herr Rafael Nehring von der Energie & Wasser Potsdam GmbH veranschaulicht mit der Abbildung 5 häufige Fehler, die er im Rahmen seiner Tätigkeit feststellte. Werden sanitäre Fallleitungen aus Geschossen, die über der Rückstauebene liegen nach der Rückstausicherung eingebunden, dann fließt im Rückstaufall das sanitäre Abwasser aus diesen Etagen über die sanitären Einrichtungsgegenstände in den Kellerräumen in die betreffenden Kellerräume.
Wird eine Regenwasserfalleitung vor der Rückstaisicherung eingebunden, dann flutet die Dachentwässerung im Regenfall & Rückstaufall den Keller (Abbildung 6)
Gebäudeschaden bei undichter Grundleitung und Kellerlenzung bei hohem Grundwasserstand
Hauseigentümern, deren Keller geflutet wurde, wird geraten, den Wasserspiegel im Keller nicht schneller abzusenken, als der Grundwasserspiegel sinkt. Analog wird auch empfohlen, den Keller zu fluten, wenn der Grundwasserspiegel hochwasserbedingt schnell ansteigt, um einerseits zu vermeiden, dass der Keller verschlammt wird und um andererseits zu vermeiden, dass Fundament und Fußboden Schaden nehmen.
In der Abbildung 7 wird eine Situation dargestellt in der nach meiner Überzeugung eine undichte Grundleitung zu einer plötzlichen Kellerflutung führte. In der Grundleitung befandl sich kurz unter dem Kellerlehmfußboden ein Loch, das im Hochwasserfall zumindest teiweise verschlossen war. Die Entleerung der Grundleitung über die öffentliche Kanalisation verursachte einen Wassserdruck auf die teilweise verschlossenene Kanalundichtigkeit, der dann wieder zu einem Freispülen der undichten Grundleitung und damit zu einer schnellen Kellerentleerung führte.
In der Konsequenz wurde durch die Grundwasserströmung Bodenfeinanteile aus dem Fundamentbereich gespült.Es traten so erhebliche Gebäudeschäden auf, die zu einer bauaufsichtlichen Sperrung des Hauses führten.
Das ist aber ein Einzelfall, der kein Grund ist, alle Hausanschlussleitungen ausnamslos europaweit inspizieren und sanieren zu müssen. Siehe dazu u.a.: Bewertung der Undichtheit von Grundstücksentwässerungsanlagen
In Gebieten, in denen hochwasserbedingt das Grundwasser Keller zu fluten vermag, können allerdings dichte Grundleitungen Fundamenschäden vermeiden.
Rückstauschleifen
Neben der Rückstausicherung, die in die Grundleitung eingebaut wird, kommen auch sog. „Rückstauschleifen“ zur Anwendung. Dabei handelt es sich um eine Abwasserdruckrohrschleife eines kleinen Abwasserpumpwerkes, welches das Abwasser aus Räumen, die unter der Rückstauebene liegen, über einen Hochpunkt in den öffentlichen Schmutzwasserkanal heben.
Siehe hierzu z. B.
Wer ist für die Rückstausicherung verantwortlich?
Grundsätzlich ist in aller Regel der Grundstückseigentümer oder ggf. sein Beauftragter (Planer, Installationsbetrieb…) für den Schutz seines Grundstückes vor Rückstau selbst verantwortlich.
Einzelheiten (Höhe der Rückstauebene) sind in der Entwässerungssatzung festgelegt.
DIN 1986-1 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
Auszug:
„7.2.2 Schmutzwasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, ist der öffentlichen Kanalisation über eine automatisch arbeitende Abwasserhebeanlage rückstaufrei (Heben über die Rückstauebene, Rückstauschleife) zuzuführen; abweichend davon darf bei Vorhandensein natürlichen Gefälles und für Räume in Bereichen untergeordneter Nutzung
– Schmutzwasser aus Klosettanlagen oder tirinalanlagen (fäkalienhaltiges Abwasser) über Rückstauverschlüsse nach DIN 19 578 Teil 143) abgeleitet werden, wenn der Benutzerkreis der Anlagen klein ist (wie z.B. bei Einfamilienhäusern, auch mit Einliegerwohnung) und ihm ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht,„
– Schmutzwasser ohne Anteile aus Klosettanlagen oder Urinalanlagen (fäkalienfreies Abwasser) über Rückstauverschlüsse nach DIN 1997 Teil 142) oder DIN 19 578 Teil 143) abgeleitet werden, wenn bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstellen verzichtet werden kann.„
Aggressive Kanalgase und fäkalienfreies Abwasser
Bei fäkalienfreiem Abwasser (DIN 1986 Teil 32) kommt es nicht allein darauf an, dass die Rückstausicherung keinen Kontakt mit Fäkalien hat, sondern auch darauf, dass der Gasraum der Grundstücksentwässerung keine Verbindung zu einem Kanal hat, der fäkalienhaltiges Abwasser führt oder der zu einer Kleinkläranlage führt in der fäkalienhaltiges Abwasser behandelt wird.
Im Falle des Einbaus einer Rückstausicherung wird Folgendes empfohlen:
- Wenn die Leitung Abwasser führt, dann Einbau einer Rückstausicherung, die für abwasserführende Leitungen zugelassen ist.
- Einbau durch einen Fachbetrieb und Gewährleistung des korrekten Einbaus, der korrekten Art der Rückstausicherung und des Einbaus an der richtigen Stelle durch einen Fachbetrieb
- Wartung und Dokumentation der Wartung der Rückstausicherung lt. Vorschrift durch einen Fachbetrieb
Weitere Informationen:
Empfohlen wird als Leitfaden: Heinrichs u. a.: Kommentar zur DIN 1986 und DIN EN 1610 „Gebäude- und Grundstücksentwässerung“. Beuth Verlag GmbH, 6. Auflage, 2016.
Bei der Nachrüstung einer Rückstausicherung durch Eigenbau sollte man sich den Schaden vor Augen halten, der entsteht, wenn diese private Rückstausicherung deshalb nicht funktioniert!
Hinweise zu öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, wie sie Ingenieuren bekannt gemacht werden, können dem ATV-Handbuch „Planung der Kanalisation“ [4] entnommen werden.
Nach OHLENROTH [2] gilt: „Es gehört schon seit jeher zu den ungeschriebenen Grundsätzen eines Entwässerungsentwurfes, daß sich der Entwurfsverfasser auch Gedanken darüber macht, wo im Überstaufall das Überstauwasser bleibt.“
Entscheidend ist die Klärung der Frage, wo das Wasser im Grundstück hinfließt, wenn die Kanalisationsschächte – auch die reinen Schmutzwasserkanalschächte – bis Straßenoberkante überstaut sind?
In dem Fall, dass die am tiefsten liegende Entwässerungsöffnung der Grundstücksentwässerung, z. B. Fußbodenablauf im Keller oder in der tiefer liegenden Garage, Wasserablauf der Waschmaschine… im Keller liegt – unterhalb der Straßenoberkante (Rückstauebene) – dann ist ein Schutz vor Rückstau notwendig.
In dem Fall dagegen, dass die am tiefsten liegende Entwässerungsöffnung der Grundstücksentwässerung deutlich über der Straßenoberkante (Rückstauebene) liegt, dann ist kein Schutz vor Rückstau notwendig. Ein derartiger Fall ist z. B. dann vorstellbar, wenn das Haus am Hang und die Straßenoberkante z. B. unterhalb der Kellersohle liegt.
Keine Rückstausicherung ist notwendig, wenn beispielsweise die Grundleitung an der Kellerdecke aufgehängt wurde und es unterhalb der Straßenoberkante keine Öffnung dieses Entwässerungssystems im Haus oder im Grundstück gibt.
Abgesehen davon, dass es ein konkretes schriftliches Regelwerk – DIN – für die Vermeidung von Rückstau gibt, ist grundsätzlich ein Erfahrungssatz und ein Naturgesetz zu beachten:
- In Kanalisationen kann es planmäßig und außerplanmäßig zu Einstau oder Rückstau kommen.
- Flüssigkeiten (Abwasser) folgen dem Naturgesetz der kommunizierenden Röhren.
Allein daraus sind unter Beachtung der örtlichen Leitungsführungen Maßnahmen zur Rückstausicherung zu treffen.
Nachtrag am 19.112.2016:
Ob der Schadensfall durch einen Regen, Starkregen oder Extremregen verursacht wurde, ist für die Notwendigkeit des Rückstauschutzes unerheblich.
Wenn das schadenstiftende Wasser ausschließlich aus Entwässerungseinrichtungen (z.B.: aus Duschabläufe, Fußbodenentwässerung, Toiletten im Keller oder in Souterrainwohnungen) austrat, die unter der Rückstauebene liegen bzw. lagen, so ist die Tatsache einer Kellerflutung allein hinreichend für den Beweis, dass eine Rückstausicherung erforderlich ist.
Entscheidend für die Bewertung muss nicht die Rückstauebene der öffentlichen Entwässerungsanlage sein, sondern es kann allein oder außerdem die Situation der Grundstücksentwässerung relevant sein.
Gelangt das schadenstiftende Wasser nur zum Teil oder gar nicht aus Entwässerungseinrichtungen die unter der Rückstauebene liegen bzw. lagen, so sind zusätzlich die Aspekte des oberflächlich ablaufenden Wassers wasserwirtschaftlich und dann sicher auch rechtlich zu bewerten.
Siehe hierzu z.B. : Überflutungen – Ermittlung der Ursachen und Lösungswege
Nachtrag am 22.08.2017:
Merksätze:
- Wenn ein Überflutungsschaden ausschließlich durch Wasser, egal welcher Art, verursacht wurde, welches aus wenigstens einer Entwässerungseinrichtung kam, die unterhalb der Rückstauebene lag, war eine Rückstausicherung erforderlich oder eine Vorhandene wurde nicht korekt ausgewählt, eingebaut, falsch gewartet oder hat aus welchen Gründen auch immer versagt.
- Ob es beim Schadensereignis geregnet hat oder nicht, oder wie stark es geregnet hat spielt für die Notwendigkeit eines Rückstauschutzes keine Rolle.
- Eine Kellerüberflutung über oder durch eine Entwässerunsgseinrichtung ist als Tatsache hinreichender Beweis für die Notwendigkeit einer Rückstauisicherung.
- Sicherung vor Rückstau ist a.a.R.d.T. wenigstens seit 1921
Unsichtbare Wasserspiegellagen beachten!
Es gibt auch unsichtbare Wasserspiegellagen, dann nämlich, wenn sie über dem Rohrscheitel liegen. Der Hydrauliker nennt sie Drucklinien.
Weiteres unter
Bezug von Rückstausicherungen
Links über die Funktion der Rückstausicherungen sowie über Bestelladressen von Rückstausicherungen wurden ohne Wertung und Kommentar aus dem Internet gezogen:
In aller Regel sind Rückstausicherungen von Baumärkten oder von Installationsfirmen zu beziehen.
Eine außergewöhnlich anschauliche Darstellung der Funktionen von Rückstausicherungen ist der Homepage der Wuppertaler Stadtwerke zu entnehmen.
Siehe auch: Überflutung
Rechtsprechung:
Der Hausanschluss und die Prüfungspflichten des Installateurs
Siehe auch:
Überflutung trotz korrekter Rückstausicherung?
War Ursache der Überflutung (auch) oberflächlich ablaufendes Niederschlagswasser in Kombination mit fehlenden oder nicht hinreichenden Flutwegen?
Weiteres unter:
- Rückstau, Einstau und Überflutung – Siehe hier insbes. die Beispiele von Gebäudesicherungen (Fotos)
- Überflutung von Grundstücken
- Überflutungsschäden durch mangelhaft ausgeführte oder gewartetet Einlaufbauwerke, z.B. Straßengraben in eine Kanalisation
Bei der Anlage von Flutwegen ist zu differenzieren in
- Flutwege die der Grundtsückseigentümer anlegen sollte und
- Flutwege, die Dritte (Niederschlagswasserbeseitigungspflichtige) anlegen sollten
Nachtrag am 20.08.2018.
Referenzen:
Literatur:
[1] Heinrichs, Rickmann, Sindergeld, Störrlein: Gebäude- und Grundstücksentwässerung.Kommentar zu DIN 1986;1. Aufl. Berlin: Bauverlag Beuth, 1995. [2] Ohlenroth: Ein weiterer Beitrag zum BGH-Urteil vom 5. Oktober 1989 über die Bemessung von Regen-und Mischwasserkanälen. Korrespondenz Abwasser Heft 4/1991. [3] Hosang, u.a.
Abwassertechnik
B.G. Teubner Stuttgart 1993 [4] ATV-Handbuch
Planung der Kanalisation
Ernst & Sohn Verlag, 4. Auflage, 1994 [5] Preißler/BollrichTechnische Hydromechanik
VEB Verlag für Bauwesen, Berlin 1980 [6] DIN Taschenbuch
Abwassertechnik
Gebäude und Grundstücksentwässerung
Beuth 1989
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Uwe Halbach
ö.b.u.v. Sachverständiger für Abwasserbeseitigung
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Artikel vom 8. Feb 2010, überarbeitet am 11.02.2017 und am 27.04.2017
Siehe auch: Wikipedia
Rückstau!
Wenn Abwasser oder Fäkalien in den Keller strömen und keine Verstopfung der Grundstücksentwässerung vorliegt, dann handelt es sich meist um Rückstau. Dabei fließt dann im öffentlichen Kanal angestautes Abwasser über die Grundstücksentwässerungsleitung in den Keller. Derartige Effekte sind seit zig-Jahren bekannt und die Vermeidung solcher Probleme gehört zu dem Grundwissen eines Fachingenieurs oder eines Installationsbetriebes. Mit Rückstau ist grundsätzlich zu rechnen! Welche Vorgänge laufen beim Rückstau ab?
Dargestellt wurde ein Schnitt durch ein Schmutzwasserkanalisationsfragment. Nach dem unterliegenden Schacht im Schema wurde eine Störung (Kanaleinbruch) dargestellt. (Zu gleichen Auswirkungen führen beispielsweise auch Ausfälle von Abwasserhebeanlagen.) Ständig zufließendes Abwasser führt zu einer Vollfüllung des oberhalb liegenden Kanalabschnittes und zur Füllung betroffener Schächte. Mit den Entwässerungskanälen sind die Grundstücke durch einen Hausanschlusskanal verbunden. In dem Fall, dass der Gebäudekeller über eine offene ungeschützte Verbindung zum Hausanschlusskanal verfügt, wird der Keller nach dem Gesetz der kommunizierenden Röhren geflutet. Diese offenen Verbindungen zum Hausanschlusskanal können z. B. Fußbodenentwässerungen, in Kellern aufgestellte Toiletten, Duschen u. a. m. sein. Im Ergebnis der Überflutung steigt das Wasser in den „verbundenen Röhren“ so hoch wie die niedrigste „Röhre“ reicht. In dem gezeichneten Fall ist dies die Oberkante des unteren Schachtes. Wann ist ein Rückstau nicht möglich? Ein Rückstau ist nicht möglich, wenn die Öffnungen der Hausentwässerung oberhalb der Straßenoberkante liegen. (Möglich sind Sicherheitszuschläge bis 30 cm.) Nach [1, Seite 128 ] gilt: „Entscheidend ist jeweils, daß ein Rückstau des Abwassers so lange unschädlich ist, wie ein Austritt … des Abwassers vermieden wird. Gibt es unterhalb „der Rückstauebene“ bei den Grundstücksentwässerungsanlagen ungesicherte Öffnungen oder Auslässe, so besteht die Gefahr, daß bei starken Regenfällen oder bei einer starken Inanspruchnahme des Abwassernetzes der Rückstau ein Ansteigen des Wassers in den Einlaufschächten und in den Räumen, in denen sich Öffnungen zur Abwassereinleitung befinden, nach dem Gesetz der kommunizierenden Röhren bis zur Rückstauebene hervorruft, wenn nicht besondere Schutzeinrichtungen eingebaut worden sind. Diese Gefahr zu vermeiden, liegt nicht nur im wohlverstandenen Interesse der angeschlossenen Grundstücke, sondern auch im öffentlichen Interesse einer geordneten Abwasserbeseitigung.“ [1/S. 128] Der Rückstau kann sich aus verschiedenen Störungsereignissen, aber auch infolge planmäßiger Reinigungsarbeiten ergeben. In der DIN 1986 Teil 1 und im Kommentar zur DIN gibt es ausführliche sowie eindeutige Hinweise, wie Kellerüberflutungen und Rückstau in Räumen auszuschließen sind. Wesentliche Aspekte sind, dass Rückstau
„Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene müssen für den Rückstaufall gemäß DIN 1986-1, Abschnitt 7 gegen das Austreten von Abwasser gesichert werden, ansonsten kann Abwasser in das Gebäude eindringen. … Überflutungen gefährden Menschen, …, verursachen seuchenhygienische Gefahren und wirtschaftliche Schäden an Einrichtungen und Gebäuden. Diese Überflutungen sind vermeidbar. …“ [1/S. 127] Wer ist für die Rückstausicherung verantwortlich? Grundsätzlich ist in aller Regel der Grundstückseigentümer oder ggf. sein Beauftragter (Planer, Installationsbetrieb…) für den Schutz seines Grundstückes vor Rückstau selbst verantwortlich. Einzelheiten (Höhe der Rückstauebene) sind in der Entwässerungssatzung festgelegt. Hinweise zu öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, wie sie Ingenieuren bekannt gemacht werden, können dem ATV-Handbuch „Planung der Kanalisation“ [4] entnommen werden. Nach OHLENROTH [2] gilt: „Es gehört schon seit jeher zu den ungeschriebenen Grundsätzen eines Entwässerungsentwurfes, daß sich der Entwurfsverfasser auch Gedanken darüber macht, wo im Überstaufall das Überstauwasser bleibt.“ Entscheidend ist die Klärung der Frage, wo das Wasser im Grundstück hinfließt, wenn die Kanalisationsschächte – auch die reinen Schmutzwasserkanalschächte – bis Straßenoberkante überstaut sind? In dem Fall, dass die am tiefsten liegende Entwässerungsöffnung der Grundstücksentwässerung, z. B. Fußbodenablauf im Keller oder in der tiefer liegenden Garage, Wasserablauf der Waschmaschine… im Keller liegt – unterhalb der Straßenoberkante (Rückstauebene) – dann ist ein Schutz vor Rückstau notwendig. In dem Fall dagegen, dass die am tiefsten liegende Entwässerungsöffnung der Grundstücksentwässerung deutlich über der Straßenoberkante (Rückstauebene) liegt, dann ist kein Schutz vor Rückstau notwendig. Ein derartiger Fall ist z. B. dann vorstellbar, wenn das Haus am Hang liegt und die Straßenoberkante z. B. unterhalb der Kellersohle liegt. Keine Rückstausicherung ist notwendig, wenn beispielsweise die Grundleitung an der Kellerdecke aufgehängt wurde und es unterhalb der Straßenoberkante keine Öffnung dieses Entwässerungssystems im Haus oder im Grundstück gibt. Abgesehen davon, dass es ein konkretes schriftliches Regelwerk – DIN – für die Vermeidung von Rückstau gibt, ist grundsätzlich ein Erfahrungssatz und ein Naturgesetz zu beachten:
Allein daraus sind unter Beachtung der örtlichen Leitungsführungen Maßnahmen zur Rückstausicherung zu treffen. Auszug aus einem Gerichtsgutachten von Uwe Halbach, Werdau im September 1999 Links über die Funktion der Rückstausicherungen sowie über Bestelladressen von Rückstausicherungen wurden ohne Wertung und Kommentar aus dem Internet gezogen: In aller Regel sind Rückstausicherungen von Baumärkten oder von Installationsfirmen zu beziehen.
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Die Rückstauhöhe bei Einleitung in einen Fluss folgt aus dem Hochwasserschutz. Dabei spielt auch die Hochwasserhäufigkeit eine wichtige Rolle.
Siehe z.B.: Festgesetzte Überschwemmungsgebiete
Mit freundlichen Güßen
U. Halbach
Hallo,
wie definiert man denn die Rückstauhöhe bei Einleitung in einen Fluss?
Hallo Herr Fröhlich,
vielen Dank für Ihre Bewertung!
Zu Ihrer Frage: Es wäre zu prüfen welcher Wasserstand sich im öffentlichen Kanal einstellt, wenn es kurz nach Ihrem Hausanschluss zu einer Verstopfung oder Überlastung des öffentlichen Kanales kommt.
Und dann sollte man, ähnlich wie beim Brückenbau, einen „verträumten“ Sicherheitszuschlag nach Abwägung vorsehen.
Mitunter, aber eher selten, gibt es bei besonderen Ereignissen und Situationen Kanaldeckel, die auf Fontainen tanzen, welche aus Schächten emporschießen und dies mit schwer berechenbaren Höhen.
Und in Grenzfällen ist es zudem immer besser, man hat eine elektronische arbeitende Rückstausicherung, wenn das ungewünschte Ereignis doch eintritt.
„Man soll mit dem ungünstigsten Fall rechnen und auf den günstigen Fall hoffen!“ [Chinese]
Fernbeurteilungen sind allerdings immer riskant.
(Siehe auch meine Antwort vom 18.07.2018 auf den Kommentar von Herrn Wößner und meinen Nachtrag „Unsichtbare Wasserspiegellagen beachten!“ vom 17.08.2018.)
Mit besten Grüßen
Uwe Halbach
Hallo Herr Halbach,
vielen Dank für die gute Seite. Aus meiner Sicht wird die Rückstauproblematik sehr gut erklärt.
In unserem Fall (und ich denke, dass dieser Fall häufiger vorkommen wird) haben wir vor und auch hinter unserer Einleitstelle in ca 30 bis 40 Meter Entfernung Gullydeckel, die unter unserer OKFF (ca. 20 cm) liegen. Dazwischen ist allerdings ein Gullydeckel der 5 cm über unserer OKFF liegt. Wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstehe, ist die Rückstauebene im Bereich der unteren Gullydeckel zu suchen, da dort das Wasser gemäß dem Gesetz der kommunizierenden Röhren als erstes austritt. In diesem Fall kann die Verstopfung vor oder hinter uns auftreten, das Schmutzwasser würde am anderen tiefergelegenen Gully austreten. Bewerte ich das richtig? Über eine Antwort freue ich mich.
Diese „Zwischenhöhe“ kommt durch eine Fahrbahnschwelle, die gebaut wurde, um die Geschwindigkeit der Autofahrer zu minimieren.
Sehr geehrter Herr Wößner,
die Rückstauebene wird von der Oberkante einer Öffnung definiert, die oberhalb einer Verstopfung oder einer hydraulischen Überlastung liegt. Diese Öffnung kann ein Schachtdeckel, eine Fußbodenentwässerung oder z.B. auch die Oberkante einer Kloschüssel sein.
Im Prinzip ist es simpel: Man stelle sich eine Kanalverstopfung vor und prüfe was passiert, wenn der Leitungsabschnitt vollläuft, also rückstaut. Liegen unterhalb des sich einstellenden Rückstauwasserspiegels Entwässerungseinrichtungen aus denen Wasser austreten könnte, dann sind diese gegen Rückstau zu sichern.
Die Gemeinde definiert die Rückstauebene für ihre öffentlichen Anlagen. Das bezieht sich in der Regel auf einen Kanalabschnitt vor einem betreffenden Grundstück begrenzt durch 2 öffentliche Schächte. Die Oberkante des höhergelegenen Schachtes ggf. zuzüglich eines Sicherheitszuschlages bestimmt den ungünstigsten Fall der Rückstauhöhe.
Liegt zwischen den 2 öffentlichen Schächten eine Hausanschlussleitung, die mit einem Kontrollschacht versehen wurde wobei dessen Schachtdeckel unter der Rückstauebene liegt, dann ist dieser Kontrollschacht gegen Rückstau zu sichern, wenn das Austreten von Abwasser im Rückstaufall Schaden verursachen könnte.
Im Übrigen kann es auch bei Grundstücksentwässerungen Rückstausituationen geben, die durch die Grundstücksentwässerung selbst verursacht wurden. So ist mir ein Fall bekannt, bei dem die Rückstauebene der Grundstücksentwässerung einer Schule (große Dachflächen) deutlich über der Rückstauebene der öffentlichen Straßenkanalisation lag.
Viele Grüße aus Sachsen
Uwe Halbach
Sehr geehrter Herr Halbach,
der Artikel und die Zeichnungen zeigen sehr verständlich auf was ein Rückstau ist und welche Gefahren damit verbunden sind. In Ihren Skizzen gehen Sie davon aus, dass die Störung unterhalb des tieferen Schachtes liegt. Was aber wenn die Störung zwischen den Beiden Schächten liegt. I.d. R. gibt es auch noch einen weiteren Schacht auf dem Grundstück. Wo liegt dann die Rückstauebene, bei einem Haus ohne Keller? Gibt es dazu auch Aussagen?
Viele Grüße aus dem Schwarzwald
Reiner Wößner, BauIdee Wohlfühl-Häuser
Sehr geehrter Herr Vierling,
eine Sachlage aus der Ferne zu beurteilen, birgt zusätzliche Risiken von Fehlbewertungen.
Vorbehaltlich dieses Faktes folgende Überlegungen. Die Bewertung von Rückstauschäden hat zunächst 3 Gesichtspunkte:
• abwassertechnisch
• juristisch/verwaltungsrechtlich
• Versicherung
Ich konzentriere mich auf die abwassertechnische/verwaltungsrechtliche Bewertung.
Im Kern geht es darum, Regress wegen Schäden durch fehlende Rückstausicherungen in Grundstücksentwässerungen abzuwenden.
Der Grundstückseigentümer hat sich gegen Rückstauschäden selbst zu schützen.
Ob der Rückstau durch Baumaßnahmen, Kanalverstopfungen oder Überlastungen des öffentlichen Kanalnetzes (oder in speziellen Fällen durch private Grundstücksentwässerungen) verursacht wurde, spielt m. E. keine Rolle. Entscheidend ist, ob es ungeschützte Entwässerungseinrichtungen gibt, die unter der bekanntgegebenen Rückstauebene liegen.
In Ihrem Fall scheint es sich aber eher um die Sicherung einer Baustelle vor einer Überflutung zu handeln.
Auch eine Baustelle ist gegen Rückstauschäden und gegen Überflutungen im verhältnismäßigen Maße zu schützen.
Dabei kann ich mir vorstellen, dass die Kosten für den Überflutungsschutz in einem akzeptablen Verhältnis zu den ggf. zu erwartenden Überflutungsschäden stehen sollten.
Das wäre ggf. auch mit der zuständigen Versicherung vor dem Schaden abzuklären.
M. E. muss man immer damit rechnen, dass Abwässer oberflächlich ablaufen, Flutwege finden und dann ggf. Überflutungsschäden verursachen kann. Bei Regenwetter ist dies wahrscheinlicher, bei Trockenwetter eher selten.
Bei kritischer Wetterlage wird erwartet, dass die Baustelle – von der auch ggf. eine Gefahr für andere Grundstücke ausgehen könnte – vor Überflutung gesichert wird, z. B. durch:
• Konzept zur Minimierung von Flutschäden
• Bereitschaftspersonal
• leistungsfähige Lenzpumpen vor Ort
• ggf. Notstromgerät
Sicher wären auch Hinweise und Anregungen von Fachkollegen und Rechtsanwälten zu prüfen. Letztere kennen – je nach Spezialwissen – die Rechtsprechung.
All diese Hinweise und Bemerkungen lassen sich natürlich immer besonders klug von Dritten (wie z. B. von mir) nach einem Schaden formulieren.
In der Hoffnung, etwas hilfreich gewesen zu sein verbeibe ich
mit freundlichen Grüßen
Uwe Halbach
Sehr geehrter Herr Halbach,
wir hatten ein Problem mit Rückstau bei einer offenen Baugrube während der Erneuerung eines städtischen Abwasserkanals (Auswechslung MW-Kanal DN1000 für DN500)
In wieweit hätten wir mit einem Rückstau rechnen müssen? Das städtische Kanalnetz dient als Zwischenpuffer für das Schöpfwerk, das anschließend an ein Starkregenereignis im Baugrubenbereich ca. 24 Stunden benötigt, um wieder auf Trockenwetterabflußniveau abzufallen. Wäre eine Rückstausicherung in das Rohr DN1000 einzubauen gewesen, um vorzeitig wieder die Arbeiten aufnehmen zu können? In unserer Leistungsbeschreibung steht, dass bei N=1 (einmal im Jahr?) mit einem oberstromigen Regenwasseranfall von 170l/s (pro ha?) zu rechnen ist. Der durchschnittliche Trockenwetterabfluß beträgt 5 – 10l/s. Wie sind Halb- oder Viertelfüllungen zu bewerten. Muss dies mehrere Male im Jahr beachtet werden? Ich habe bisher keine DIN gefunden, die uns als Rohrleitungsbauer weiterhelfen würde. Dies scheint ein allgemeines Problem zu sein, dass teilweise mit großen Absperrblasen und großen Pumpen zur provisorischen Umleitung gelöst wird. Wir hatten zwar ein Rückstausicherung aus einer verstärkten an die Rohrinnenseite geschraubten und verkeilten 25mm starken Multiplex-Platte vorgeschlagen, die zumindest die Hälfte des Rohres DN1000 abgesperrt hätte, Dies erschien uns aber jedoch wegen des zu erwartenden Wasserdrucks aus dem Kanalnetz zu unsicher.
Kennen Sie aus Ihrer Praxis ähnliche Fälle, wie dies für eine Baufirma zu bewerten ist? Vielen Dank im voraus für eine Antwort.
Guten Tag
1975 erwarben meine Eltern dieses Haus in dem ich eine glückliche Kindheit verbracht habe.
Nun bin ich der Eigentümer und habe eine Frage.
2015 wurde an unserer Kläranlage die Ca.400m von uns entfernt ist , die Rückstauebene wegen Auflagen durch das Umweltamt um 1,50 erhöht um die Einleitung des Wassers aus der Kläranlage in denn Fluss weiterhin zu gewährleisten.
Seit dieser Umbaumassnahme kommt es bei Starkregen immer zur Überflutungen im Gebäute ( Keller )
In den letzten 10 Monaten 4 mal und die Stadt weist alle Probleme ab.
Wer kann mir helfen oder Tipps geben notfalls auch klagen?
MFG Susanne Müller
Hm, da fällt mir jetzt ohne weitere Informationen nichts mehr ein.
Sehr geehrter Herr Halbach, danke für Ihre schnelle Antwort. Unser Vermieter hat anscheinend gar keine Rückstausicherung eingeführt, sondern argumentiert damit, dass man sogar gezielt Keller überfluten lässt, um den Rückstaudruck aus der Kanalisation nicht zu stark steigen zu lassen bzw. das Gebäude zu schützen. Der Kellerschacht, der die Verbindung mit der öffentlichen Kanalisation darstellt, liegt wohl unterhalb der Kanalisation, wodurch bei dem heftigen Regenfall, der vorausging, die Keller überfluteten. Dass es keinerlei Rückstausicherung gibt, wussten wir ahnungslosen Mieter und Mieterinnen jedoch nicht. Auch bei den Souterrain-Wohnungen kam schon Wasser aus den (wohl ungesicherten) Abflüssen).
MfG – F. Seemann
Sehr geehrte Frau Seemann,
zu Ihrer Frage:
Ein Gerichtssachverständiger geht bei der Ursachenanalyse möglicher Weise wie folgt vor:
1. Nachvollziehen des Weges des Wassers, in dem Fall wohl „Austritt von Abwasser aus einer ungesicherten Entwässerungseinrichtung (Fußbodenablauf?)“
2. Prüfen, ob die Rückstausicherung korrekt ausgewählt wurde und für Abwasser zugelassen ist.
3. Prüfen, ob diese auch an der richtigen Stelle eingebaut wurde und alle zu sichernden Entwässerunsgeinrichtungen tatsächlich sichert. (ggf. Kanalinspektion)
4. Prüfen, ob die Rückstausicherung nachweispflichtig regelmäßig gewartet wurde. (Wartungsbuch, bzw. Wartungsprotokolle)
5. Falls eine falsche Rückstausicherung eingebaut wurde, ggf. juristisch abklären, ob der Installationsbetrieb oder Planer verantwortlich gemacht werden kann.
Wenn kein Nachweis über die regelmäßige Wartung der Rückstausicherung vorliegt, dann wird wahrscheinlich die Versicherung nicht zahlen.
Bei (oder/und zusätzlicher) oberflächlicher Überflutung sind andere Aspekte zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
U. Halbach
Sehr geehrter Herr Halbach, ich wohne in einem Merparteienmiethaus in Köln, welches einer Genossenschaft gehört. Vorletzte Nacht hatten wir einen Rückstauschaden, der zur gesamten Kellerüberflutung von mind. 30 cm Höhe führte. Es dauerte mehr als 1 Stunde, bis jemand von der Genossenschaft zum Abpumpen kam. Dann dauerte es bis zum Morgen, bis alles abgepumpt war. Alle Mietparteien haben überlutete Keller und mehrfache Schäden. Die Hausratversicherungen übernehmen nur bedingt diese Kosten. Wer muss bezahlen und hat die Genossenschaft, die Pflicht eine Rückstausicherung bzw. Klappe (die das Haus offensichtlich nicht besitzt) einzubauen?
Ich freue mich über eine Antwort bzw. einen Kommentar von Ihrer Seite.
MfG aus Köln: F. Seemann
Hallo Herr Brakemeier,
ich bitte die verspätete Antwort zu entschuldigen.
Ihre Fragen lassen sich aus der Ferne und ohne Weiteres nicht sicher beantworten. Deshalb nur soviel:
Ich würde prüfen, ob die Überflutung von fremden Grundstücken aus ging und wenn ja, ob der Eigentümer des betroffenen Grundstückes vom Regenwasserbeseitigungspflichtigen auf die Überflutungsgefahr aufmerksam gemacht wurde.
Liegt ein gemeindliches Niederschlagswasserbeseitigungskonzept mit Ausweisung der Flutwege vor?
(Siehe auch: https://www.institut-halbach.de/2011/06/ueberschwemmungsweg-haftung/)
M.E. muss der Grundstückseigentümer seine Entwässerungseinrichtungen zur schadlosen Niederschlagswasserbeseitigung auf seinem Grundstück (in der Regel) nicht für Zuflüsse von fremden Flächen auslegen.
Ggf. Fachanwalt für Verwaltungsrecht konsultieren.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Halbach
ö.b.u.v. Sachverständiger für Abwasserbeseitigung im
Institut für Wasserwirtschaft Halbach
Hallo Herr Halbach,
in Bezug auf die Errichtung eines Gebäudes (Medizin) welches in einer starken Gefällelage ausgeführt worden ist, haben wir in unseren Planungsunterlagen eine 1,5%iges Gefälle der Hofflächen vom Eingang zu der Strassenvorflut dargestellt. (altengerecht ohne Stufen)
Der Unternehmer hat die Gebäudesohle um min. 20cm tiefer, abweichend von unserer Planung ausgeführt und das Gefälle zum Haupteingang hin ausgebildet. Es kam wie es kommen mußte, das Gebäude wurde trotz Einlaufrinne vor dem Eingang überflutet. Der Sachverständige kommt zu dem Schluss das ein Planungsfehler meinerseits vorliegt da 1,5% Gefälle der Aussenflächen nicht ausreicheichend sei. Die Rinne vor dem Haupteingang allerdings ausreichend bemessen war! Anm. Ich hatte keine Bauleitung, die abweichende Bauausführung ist eigenmächtig erfolgt.
Ein kurze Stellungahme Ihrerseits wäre wünschenswert.
Gruss Lutz Brakemeier
Sehr geehrter Herr Halbach,
die Problematik zum Rückstau auf Ihrer Webseite ist sehr gut dargestellt. Ich benutze sie gern zum Darstellung bei Gesprächen mit Fachplanern.
Als kleinen Verbesserungsvorschlag würde ich empfehlen, auch eine Darstellung mit Rückstausicherung an falscher Stelle (im Gesamthausanschluss) darzustellen.
Nach meiner Erfahrung wird dieser Fehler sehr gern begangen.
Mit freundlichem Gruß
Rafael Nehring
Guten Tag!
Mir sind – ohne recherchiert zu haben – keine Festlegungen zur Zeitbeschränkung bekannt.
Möglicherweise muss die Zumutbarkeit für Einzelfälle geklärt werden.
Das könnte eher eine verwaltungsrechtliche als eine abwassertechnische Frage sein.
Vielleicht weiß ein anderer Leser Genaues.
Ich werde die Frage im Newsletter weitergeben.
Mit besten Grüßen
Uwe Halbach
Guten Tag Herr Halbach,
wir lange darf ein Einstau bzw. Rükstau dauern? Sind durchschnittliche Werte oder Urteile o.ä. bekannt?
Der letzte Einstau nach kurzem Starkregen dauerte 6 ganze Tage und konnte erst durch Auspumpen des öffentlichen Netzes mit Hilfe von mobilen Pumpfahrzeugen behoben werden. Die Rückstausicherungen funktionierten zwar, aber das Abwasser konnte 6 Tage nicht abgeleitet werden.
Mit besten Grüßen
Was ist eine sinnvolle Lösung wenn ich mein Untergeschoss mit einer Hebeanlage gegen Rückstau gesichert habe, es aber doch zu kleineren Überflutungen, infolge von Druck(luft-)spülungen, bis ins EG kommt(EG ca. 40cm überRücksatuebene)?(Wartungsarbeiten der Gemeinde )
Auch guten Morgen!
Herzlichen Dank!
Wir werden die Zeichnungen bald korrigieren!
Mit besten Grüßen
Uwe Halbach
guten morgen,herr halbach,die erläuterung der rückstauproblematik ist kurz und prägnant-dem ist nichts hinzuzufügen. die „richtig“-systemdarstellung enthält jedoch nach meiner
auffassung einen kleinen fehler.das abwasser aus den oberen geschossen muss auf direktem wege raus,nur das aus dem keller über die rückstausicherung. freundliche grüsse aus dem dorfbüro in wartenburg u.rehahn