CSB – Chemischer Sauerstoffbedarf und Schadstoffbeweis

Der CSB ist eine Summenbestimmung von (nur unter Laborbedingungen) chemisch oxidierbaren unbekannten Stoffen und unbekannten Einzelkonzentrationen. Allein mit unbekannten Stoffen bzw. unbekannten Stoffgemischen und zudem unbekannten Einzelkonzentrationen ist kein Schadstoffbeweis möglich. Entscheidend für eine Sauerstoffzehrung im Gewässer ist der sauerstoffzehrende Anteil des CSB. Der muss aber als BSB separat gemessen werden.

Der CSB-Dosisfehler

Zwischen dem Überschreiten des CSB-Überwachungswertes und dem spezifischen Abwasseranfall kann es einen Zusammenhang geben. Da der CSB meist einen hohen Anteil von nicht abbaubaren Stoffen enthält, kann beim Rückgang der Abwassermengen und bei sonst gleichen Bedingungen natürlich die CSB-Konzentration im Kläranlagenablauf steigen. Nicht abbaubare Stoffe werden nun mal – wie der Name es verrät – [Weiterlesen →]

Integrierte Betrachtung – Bewertung in Einzugsgebieten – Wasserscheide

Bereits 1969 wurde im Osten Deutschlands – als es die EU noch nicht gab – ein Prinzip der EU-Wasserrahmenrichtlinie regional umgesetzt. Es handelte sich um das Prinzip der integrierten Betrachtung von Einzugsgebieten, die nach hydrologischen Gesichtspunkten mit Hilfe von Wasserscheiden abgegrenzt werden. Ort des Geschehens war die Ingenieurschule für Wasserwirtschaft in Magdeburg. Die Ingenieurschule hatte [Weiterlesen →]

Harte Chemie im Kaffee – Chemischer Sauerstoffbedarf

Paradox: Einerseits ist die Überschreitung des CSB-Überwachungswertes um nur 1 mg CSB/l ein Straftatbestand der Gewässerverschmutzung. Andererseits trinkt der Bundesbürger jährlich durchschnittlich ca. 150 Liter Kaffee mit einem CSB von 13.500 mg /l.

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