3 Gutachter und 3 Meinungen…

…so lautet ein häufiges und auf den ersten Blick wenig rühmliches Urteil über die Arbeit von Experten. Aber wie es so ist im Leben. Man mag eher leichtens Experte sein. Die Kunst aber, sein Wissen verständlich und nützlich für andere zu erschließen, erfordert neben Erfahrung immer noch eine besondere zusätzliche Anstrengung. Die Beobachtung zeigt, dass [Weiterlesen →]

Dichtheit von privaten Kanälen

Nicht notwendige Anforderungen aus der DIN EN 752-2 “Untersuchungen können erforderlich werden, um Undichtheiten von Abwasserleitungen und -kanälen festzustellen. Dabei sind vorrangig Leitungen und Kanäle zu untersuchen, die in Grundwasserschutzgebieten liegen oder besonders gefährliche Stoffe ableiten.“ (siehe Abschnitt 7 von DIN EN 752-2: 1996) Logisch gleichwertig: Untersuchungen können nicht erforderlich werden, um Undichtheiten von Abwasserleitungen [Weiterlesen →]

Was bedeutet grundsätzlich?

Das kommt darauf an! Fall 1: umgangssprachlich aus Prinzip Es gibt keine Ausnahmen. Fall 2: in einem Rechtsstreit vom Grundsatz her = identisch mit “dem Grunde nach” im Prinzip in der Regel Keine Regel ohne Ausnahme! Also, es gibt Ausnahmen, die zu begründen sind! Wenn keine Ausnahmen zulässig sind, wird in der juristischen Sprache zumeist [Weiterlesen →]

Regeln der Technik im Wasserrecht

Staatliche und private Standardsetzung in Zeiten des Wandels Exzerpt: Das niedrigste Anforderungsniveau beschreiben die allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. §§ 50 Abs. 4, 51 Abs. 2, 60 Abs. 1 Satz 2 WHG). Nach der Rechtsprechung folgt daraus zugleich, dass innovative Verfahrensweisen nicht ohne weiteres behördlich zulassungsfähig oder durchsetzbar sind. Im Gegenteil bedarf es [Weiterlesen →]

Mangelhafte Beweisführung

Konklusion einer Induktion ohne Angabe des Wahrheitswertes ist problematisch Hin und wieder kommt es vor, dass in Gutachten Beweise nicht oder falsch geführt werden. Die Konsequenzen sind erheblich. Häufig wird in derartig mangelhaften Gutachten bei induktiver Beweisführung der Wahrheitswert der Prämissen entweder nicht ausgewiesen und/oder in den Konklusionen nicht ausgewiesen. Das ist ein erheblicher Mangel, [Weiterlesen →]

Überflutungen von Grundstücken

Einige meiner kurz gehaltenen Meinungen… (…die zu ändern, zu präzisieren oder zu ergänzen ich bei hinreichender Begründung durchaus bereit bin.) Entscheidend zur Bewertung ist der Weg und die Herkunft des Wassers. Der folgende Beitrag betrifft nicht Überflutungen, die durch Hochwasser verursacht werden. 1. Kellerüberflutungen durch Grund- und/oder Schichtenwasser In der Regel ist der Grundstückseigentümer für [Weiterlesen →]

Problem mit Gutachten

Zitat: “Das generelle Problem mit Gutachten – und zwar mit Gutachten aller Art – ist, dass sie in der Regel keine ungefragten Fragen beantworten, sondern nur jene, die beauftragt sind.” Prof. Dr. Dirk Helbing, ETH Zürich Quelle Massentragödie an der Love Parade «Der erste Impuls ist, nach Sündenböcken zu suchen» Interview: Christian Speicher

Regel der Technik – Regel der Allgemeinheit

Regeln sind wichtig. Sie dienen der Orientierung. Daraus aber abzuleiten sie wären wichtiger als Ausnahmen, wäre ein Trugschluss, denn z. B. der Fortschritt  – als Ausnahme von der Regel (?) – ist Verdienst Weniger. Zeigt sich die Dummheit der Mehrheit in ihrer Abneigung gegen den Fortschritt in dem Widerspruch, dass gerade der Fortschritt ihre geistige [Weiterlesen →]

Die Wahrscheinlichkeit…

… als Bedingung einer korrekten induktiven Argumentation. Bei allem in der Welt kommt es mehr auf die Wahrscheinlichkeit an als auf die Wahrheit selbst. Heinrich Heine *** Kommentar: Durch das dumme oder absichtliche Weglassen der Wahrscheinlichkeitsbewertung (z. B.: wahrscheinlich, weniger wahrscheinlich, unwahrscheinlich) eines induktiven Schlusses, wird die Wahrheit beliebig, falsch bzw. gar zur Lüge. Beispiel [Weiterlesen →]

Der Stand der Technik

…und die technische Regel von der Ausnahme. “Die technische Regel sollte dem Ingenieur auch nicht als Denkersatz dienen, sondern Anregung dafür bieten, in welche Richtung er seinen technischen Sachverstand lenken kann.” Driewer, G., u.a. Technische Regeln im Abwasserwesen KA 8 / 1986 , 36. Jahrgang Seite 674-678    

Gebrauchswert – Nutzen

Gebrauchstauglichkeit im Sinne der VOB. “Maßstab ist Zweck, für den es ausgeschrieben wurde.” Persönliche Mitteilung eines Vergabekammervorsitzenden

Die Formulierung der Beweisbeschlüsse entscheidet den Prozessverlauf

Formulierung der Beweisbeschlüsse In Ungarn kennt man das Sprichwort: Wie die Frage, so die Antwort! Und analog verhält es sich auch mit der Beantwortung von Beweisbeschlüssen. Methodische Beispiele: Variante 1: Allgemeine Prüfung Der Sachverständige soll zu folgenden Fragen Beweis erheben: 1. Berücksichtigt die Planung der Kläranlage der Klägerin den Stand der Technik? 2. Ist die [Weiterlesen →]

Relativierung der Genauigkeit einer Kanalnetzhydraulik

Die Genauigkeit ist aufwendig Die hydraulischen Berechnungen vermitteln mitunter den Eindruck als könne man genau berechnen, welche Wasserstände zu einem bestimmten Regenereignis im Kanal oder in einem Straßengraben geherrscht haben. Sicher nimmt die Genauigkeit und die Komplexität der rechnerbasierten, mathematischen, hydrodynamischen Verfahren immer mehr zu. Die Daten aber, mit denen diese Programme oder auch relativ [Weiterlesen →]

Vertauschung von Ursache und Wirkung

Die Vertauschung von Ursache und Wirkung ist ein recht bekannter induktiver Fehlschluss: “Ein englischer Reformer des 19. Jahrhunderts bemerkte, daß die Landwirte, die in allem maßvoll und fleißig waren, wenigstens eine oder zwei Kühe besaßen. Die, die keine besaßen, waren für gewöhnlich faul und trunksüchtig. Er machte den Vorschlag, all den Landwirten eine Kuh zu [Weiterlesen →]

Stand der Technik

Fragwürdiger Stand per Gesetz “Den Hohlkopf beeindruckt nur das Allerneueste. Für den klugen Menschen hängt nichts vom Datum ab.” Nicolás Gómez DávilaDávila, Bogotá, Kolumbien (18.5.1913 – 17.5.1994)

Oberflächenabfluss von Außengebieten

Schätzung des Oberflächenabflusses von Außengebieten Neben den Wassermengen, die bei Niederschlag auf die kanalisierten Flächen fallen, sind auch Zuflüsse von nicht kanalisierten Flächen zu berücksichtigen, die aber in Teileinzugsgebieten der Kanalisation liegen. Dabei handelt es sich um sog. Außengebiete deren Abflüsse 1. flächig und/oder 2. in zeitweise trockenfallenden mehr oder weniger sichtbaren Gräben und/oder 3. [Weiterlesen →]

Eine Wirkung und mehrere notwendige Voraussetzungen

Beweismethode Es ist nicht immer so, dass für ein Ereignis in jedem Falle nur eine Voraussetzung erfüllt sein muss, wie z. B.: Wenn es regnet, dann wird die Straße nass. Ein vollständiges Darlegen einer komplexen Kausalität erfordert die Bewertung aller notwendigen Voraussetzungen eines Ereignisses. Es ist in der Realität keineswegs selten, dass ein Ereignis (z. [Weiterlesen →]

Überflutungsschäden durch mangelhafte Einlaufbauwerke

Schadloses Ableiten von Niederschlagswasser, das oberflächlich von zumeist unbefestigten Flächen abfließt und in Kanälen weitergeleitet wird Inhalt Ungeeignete “Einlaufbauwerke” Ohne Kontrolle und Wartung sind auch die besten Konstruktionen wertlos In Dresden übliche Kontrolle und Wartung Einlaufbauwerk für extreme Anforderungen Variante eines Einlaufbauwerkes mit geradem Sandfang und naturnahem Ausbau Variante eines Einlaufbauwerkes mit rundem Sandfang und [Weiterlesen →]

Erst entwässern, dann besiedeln!

Vorwort Die technisch-wirtschaftliche Regel oder der Erfahrungssatz Erst Optimierung des Entwässerungskonzeptes, dann Bebauungsplan! findet sich in zahlreichen heutigen nicht immer beachteten Lehr- und Fachbüchern. Markant ist, dass diese eigentlich selbstverständliche Regel schon “uralt” ist. Auch die “Regenwasserbewirtschaftung” ist keine Erfindung aus unserer Zeit wie der folgende Literaturauszug beweist. Möglicherweise wird jenes, was den Lehrern an [Weiterlesen →]

Post-hoc-Fehlschluss

Der Post-hoc-Fehlschluss ist ein recht häufiger induktiver Fehlschluss. (Post-hoc, d. h. “auf Grund dieses Ereignisses”) Post-hoc-Fehlschluss: B wurde durch A verursacht, nur weil B auf A zeitlich folgte. Hier einige ausgewählte Beispiele von Post-hoc-Fehlschüssen aus dem Buch von Wesly C. Salmon: (f) Onkel Harry fühlte, daß eine Erkältung im Anzug war, und trank deshalb einige [Weiterlesen →]

Falsifizierung

Probleme mit Falsifizierung “Sir Karl Popper (1902-1994), der britische Philosoph deutscher Herkunft, ist bekannt als Autor der Idee, dass die Wissenschaft vor allem durch die Zurückweisung alter Theorien und Modelle, vielmehr als durch die Bestätigung neuer Theorien, fortschreitet. In einer hochkomplexen Welt können wir nämlich immer irgendwelche Bedingungen finden, unter denen unsere Theorie mit den [Weiterlesen →]

Wasserscheiden und Einzugsgebiete

Wasserscheide Eine Wasserscheide ist eine  Linie von maximaler Höhe im Gelände, die aus benachbarten Hochpunkten besteht. Merkmal: unmittelbar seitlich neben der Wasserscheide gibt es keine höheren Geländepunkte Wasser, das genau auf die Wasserscheide fällt, fließt entgegengesetzt ab. Einzugsgebiet Einzugsgebiete werden Gewässern (Grundwasser, Seen, Bäche, Flüsse, Talsperren,…) zugeordnet. Ein Einzugsgebiet ist eine von Wasserscheiden eingeschlossene Fläche, [Weiterlesen →]

Investitionsrisiken

Investitionsentscheidungen Kruschwitz, L.: Grundlage jeder Investitionsrechnung ist die falsche Annahme, dass der Investor über vollkommen sichere Erwartungen verfügt. Kruschwitz, L., Investitionsrechnung, 5. Auflage, de Gruyter Lehrbuch, Walter de Gruyter Verlag, Berlin – New York 1993 Bei allen Entscheidungen ist zu bedenken, dass jede Kostenvergleichsrechnung und jede Nutzensbewertung im Grunde eine Prognose mit zumeist unbekannter Wahrscheinlichkeit [Weiterlesen →]

Anforderungen an eine Plausibilitätsprüfung

Meine Anforderungen: Bei einer Plausibilitätsprüfung wird das dargestellte bzw. zu prüfende Ergebnis mit den Erfahrungen und Meinungen des Prüfers verglichen und es werden Abweichungen dargelegt. Dabei müssen die Erfahrungen und Meinungen des Prüfers bzw. das Urteil des Prüfers nicht bewiesen oder begründet werden. In Einzelfällen können aber Werturteile begründet werden, zumeist dann, wenn dies ohne [Weiterlesen →]

Induktion

Induktive Beweise Induktive Schlüsse haben den Nachteil, dass sie an Wahrscheinlichkeiten gekoppelt sind, über deren Höhe der Urteilende sich zumeist intuitiv festlegt. Eine Berechnung der Wahrscheinlichkeit ist aber z. B. durch die Berechnung des Bestimmtheitsmaßes bei Regressionsfunktionen möglich. Voraussetzung sind hinreichend viele Messwerte bzw. Beobachtungen. Zudem gibt keine induktiven gültigen Schlüsse mit dem Wahrheitswert von [Weiterlesen →]

Ausweisen von Überflutungswegen

Gerichtsgutachterliche Argumentation in einem thüringischen Rechtsstreit: Situation: Es gab eine Überflutung eines Grundstückes durch oberflächlich ablaufendes Niederschlagswasser. Für die schadlose Ableitung oberflächlich ablaufenden Wassers sind keine leistungsfähigen Straßeneinläufe vorhanden. Es fehlt eine geordnete Ableitung oberflächlich ablaufenden Niederschlagswassers. Das System ist also schon augenscheinlich und ohne Berechnungen anstellen zu müssen an mehreren Stellen mit hoher Wahrscheinlichkeit [Weiterlesen →]

Edel urteilen

Ein sauberes und verantwortungsvolles Urteil “Schon Aristoteles schlug vor rund 2000 Jahren vor, wie man zu einem sauberen und verantwortungsvollen Urteil kommt. Er schlug vor, niemandem etwas zu glauben, was zu seinem Interesse passt. nur das zu glauben was eine interessierte Quelle, gegen ihr Eigeninteresse sagt oder tut, oder nur das zu glauben, was zwei [Weiterlesen →]

Die Maulwissenschaft

Wahrhaftig Wohl jeder der am gesellschaftlichen Leben teilnimmt, möchte als wahrhaftig gelten. Mit dem Ruf ein Schwindler zu sein, wird sich Niemand selber schmücken. Auch Techniker oder Gutachter sollten bestrebt sein, ihre Feststellungen mit der Realität in Deckung zu bringen. Sofern man zur Wahrheit vereidigt wurde, sollte Wahrhaftigkeit Prinzip ohne Ausnahme sein. Andererseits  ist es [Weiterlesen →]

Die Wahrheit hat es nicht immer leicht

Gutachten sind mitunter Grundlage der Entscheidungen durch Gerichte und haben damit – wenn sie falsche Eindrücke zulassen oder gar falsch sind – Einfluss auf Fehlurteile. Insofern ist bei der Erforschung der Wahrheit – was ja ein Hauptanliegen bei der Erstellung von Gutachten sein sollte -  eine gesunde Grundskepsis gegenüber allen Anknüpfungstatsachen zweckmäßig. Einer Veröffentlichung (ZEIT-ONLINE) [Weiterlesen →]

Vieles wird nur neu erfunden!

Zum Beispiel: Emscherbrunnen für Kleinkläranlagen Biofilter in Schächten Be- und Entlüftung von Kanalisationen Erfahrungssatz “Abwasser ist frisch zu behandeln” Man kann Abwasser auch mit Kleinkläranlagen behandeln. Man kann Regenwasser versickern. Man kann Regenwasser auch oberirdisch ableiten. Es gibt einen Wasserkreislauf, der die meisten “Bedenken” verdünnt. Die Dosis macht das Gift. Der Mensch ist Teil der [Weiterlesen →]

Überflutungsschäden – Rechtsprechung

Haftung für Überflutungsschäden bei Straßenbau im Hanggebiet “Nach gefestigter Rechtsprechung reicht es bei einer Fallgestaltung – wie hier – nicht aus, dass sich die Gemeinde auf ein ganz außergewöhnliches Naturereignis beruft. Sie muss vielmehr zusätzlich darlegen und gegebenenfalls beweisen, dasss sie alle technisch möglichen und mit wirtschaftlich zumutbarem Aufwand realisierbaren Sicherungsmaßnahmen ergriffen hatte, um einem [Weiterlesen →]

Beweissicherung bei Schäden infolge von Unwetter, Überflutung oder Rückstau

Überflutung Was tun? – Hinweise an Geschädigte Inhalt: 1. Beweissicherung – ganz wichtig! 2. Was also sollte man selber machen? 3. Vorteile einer Dokumentation durch den Geschädigten 4. Änderungen an der Situation am Schadenstag 5. Über die Arbeit eines Gerichtsgutachters 6. Fachtechnische Ursache eines ausgewählten Rückstauschadens in Thüringen 7. Fachtechnische Ursachen einer ausgewählten Überflutung eines [Weiterlesen →]

Die Wahrscheinlichkeit der Prophezeiungen

Nach dem Lesen der Aphorismen von Georg Christoph Lichtenberg (01.07.1742 bis 24.02.1799), herausgegeben Insel-Taschenbuch 165 (1. Auflage 1976) kann man über das heutige Deutschland sehr nachdenklich werden. Es entsteht der Eindruck, Lichtenberg wäre ein Zeitgenosse, so aktuell ist er. Ein Zitat, vielleicht über 200 Jahre alt: Dieses ist eine Theorie, die meines Erachtens in der [Weiterlesen →]

Rückstau und Überflutung

Literaturrecherche: 1. Bau und Betrieb der Kanalisation – Exzerpt aus [3] „Ein besonderes Interesse fanden in den letzten Jahren – aus diesen Untersuchungen heraus die Netz-Füllungszustände bei Stau (Energiespiegel im Abwasserkanal steigt über den Rohrscheitel = Rückstau) oder Kanalüberschwemmung (Energiespiegel bis über Gelände, Abwasseraustritt aus dem Kanal auf Überschwemmungswege [430, 431]). Während im ersteren Zustand [Weiterlesen →]

Überschwemmungsweg – Haftung

Literaturrecherche Quelle ATV-Handbuch Planung der Kanalisation Ernst & Sohn Verlag, 4. Auflage 1994 Kapitel  2.9.1.3. von Herrn Dr.- Ing. Siegfried H. Pfeiff Seniorsachverständiger “Hatte man früher solche Fälle als solche „höherer Gewalt” gesehen, so ist diese Sicht jetzt aus der neuen Haftpflicht – zum Schutze des Bürgers – differenziert zu sehen, je nach der Häufigkeit [Weiterlesen →]

Vorsorgeprinzip

Das Vorsorgeprinzip als Stimulanz von Angst und Panik und als Waffe des Glaubens gegen das Wissen Das Vorsorgeprinzip mit seinem Trend zur ständigen Verschärfung der Grenzwerte – infolge der gesetzlich vorgeschriebenen automatischen Anpassung der Frachtminimierung nach den Möglichkeiten des Standes der Technik – verhindert zunehmend: eine rationale Bewertung der realen Gefahren einen effizienten Ressourceneinsatz die [Weiterlesen →]

Kein CSB in der Natur!

Im übrigen erzeugt der CSB in der Natur keinen Sauerstoffbedarf, wie fälschlich fast ausnahmslos geglaubt wird. Tatsächlich handelt es sich um den simulierten Verbrauch des Oxidationsmittels Kaliumdichromat unter unnatürlichen extremsten Laborbedingungen. Stöchiometrisch wird die Masse des chemischen Sauerstoffes berechnet, den das Kaliumdichromat an das Reduktionsmittel “Wasserinhaltsstoffe” abgibt. Fachlich korrekt handelt es sich um den Kaliumdichromatverbrauch [Weiterlesen →]

Der CSB-Dosisfehler

Zwischen dem Überschreiten des CSB-Überwachungswertes und dem spezifischen Abwasseranfall kann es einen Zusammenhang geben. Da der CSB meist einen hohen Anteil von nicht abbaubaren Stoffen enthält, kann beim Rückgang der Abwassermengen und bei sonst gleichen Bedingungen natürlich die CSB-Konzentration im Kläranlagenablauf steigen. Nicht abbaubare Stoffe werden nun mal – wie der Name es verrät – [Weiterlesen →]

Gutachten über Ursachen von Überflutungen und Rückstauereignisse

Probleme mit Rückstau, Einstau, Überstau und Überflutung? Lassen Sie uns also aus Ihrem Problem eine gemeinsame Aufgabe machen, bei deren Lösung wir Sie gerne unterstützen möchten. Wir freuen uns auf Ihren Anruf: 03761-5266 oder 5267 Meist wird Frau Felkel, unsere Sekretärin Ihr Telefonat oder Ihre E-Mail an box@institut-halbach.de entgegen nehmen bzw. weiterleiten. Zu den o.g. [Weiterlesen →]

Überlegungen zur Renaturierung des Domerslebener Sees

Plausibilitätsprüfung ausgewählter Aspekte, die einer Sanierung des Domerslebener Sees entgegen zustehen scheinen Teilanonymisierte Stellungnahme Auftraggeber: Stadt Wanzleben-Börde – Ortschaft Domersleben Markt 1-2, 39164 Wanzleben Auftragnehmer: Institut für Wasserwirtschaft Halbach Schloßstraße 2, 08412 Werdau Bearbeiter: Uwe Halbach Diplom-Ingenieur (FH) für Wasserwirtschaft & Diplom-Volkswirt Ausfertigung: Internet gez. U. Halbach Institutsleiter Werdau, den 24. September 2010 Inhaltsverzeichnis 1 [Weiterlesen →]

Reaktion auf ein Gutachten

Zur Renaturierung eines Sees in Domersleben wurde von mir eine Stellungnahme angefertigt. Eine Reaktion darauf ist der Volksstimme zu entnehmen. Im Februar 2011 fand ich noch folgenden Beitrag des Institutes für Biowissenschaften der Universität Rostock: Alexandra HOESCH Renaturierung von Flachseen durch gezielte Makrophytenbesiedlung (Hoesch-Makrophytenbesiedlung) U. a. wird ausgeführt: “Die Eutrophierung ist einer der Hauptgründe für [Weiterlesen →]

Kostenvergleiche, Nutzensbewertungen und Entscheidungshilfen – für uns fast Routine!

. Jede Investition beruht auf dem Glauben an zukünftige Erwartungen Und in dem Maße, in dem eine Investition zunehmend auf Glauben beruht und von Gefühlen getragen wird, steigt die Wahrscheinlichkeit einer Fehlinvestition, sei es weil die Kosten aus dem Ruder laufen oder weil der erwartete und notwendige Nutzen nur teilweise oder gar nicht eintritt. Aus [Weiterlesen →]

Erfahrungssätze ein problematisches Beweismittel

Siehe hierzu: Erfahrungssatz

Tatsachen als Grundlage der Beweisführung

Das Gewissen des Sachverständigen ist in Österreich gewissenhafter

Wird das im Grunde unwissenschaftliche Vorsorgeprinzip und -experiment [8] zur tragenden Bewertungs- und -entscheidungsmethode dann geraten deutsche öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in ein Dilemma. Nach bestem Wissen Tatsachen festzustellen und zu bewerten sollte für einen vereidigten Sachverständigen kein Problem sein. Lautet aber der Schwur weiter, dass Gutachten zusätzlich nach bestem Gewissen zu erstellen sind, [Weiterlesen →]

Grundsätzliche Anforderungen an den Betrieb von Entwässerungssystemen

Grundsätzliche Anforderungen nach Punkt 6 der DIN EN 752-2 vom Juli 1996 (Auszug) Die grundsätzlichen Anforderungen an den Betrieb von  Entwässerungssystemen sind folgende: a) Verstopfungsfreier Betrieb; b) Begrenzung der Überflutungshäufigkeiten auf die vorgeschriebenen Werte; c) Schutz von Gesundheit und Leben der Öffentlichkeit; d) Die Überlastungshäufigkeiten sollten auf die vorgeschriebenen Werte begrenzt werden; e) Schutz von [Weiterlesen →]

Gerichte als Auftraggeber

1992 wurde ich zum ö.b.u.v. Sachverständigen für Abwasserbeseitigung bestellt. Gewöhnungsbedürftig war für mich der Name des Vorganges, der “Bestallung” genannt wird. Nun blicke ich auf eine 20-jährige Erfahrung als Gerichtssachverständiger zurück. In den 20Jahren habe ich insgesamt etwa 95 Gutachten für Gerichte und ungezählte Gutachten für Gerichtsparteien, Kommunen, Abwasserzweckverbände, Vereine, Unternehmen oder Privatpersonen erarbeitet. Für [Weiterlesen →]

Technische Regel – Wohl kaum was für Laien

Zusammenfassung von 1985: “Die Existenz technischer Regeln ist sowohl aus Rationalisierungs-, d. h. ökonomischen Gründen als auch aus Schutzgründen (Arbeitsschutz, Ökologie) zu rechtfertigen. Für das Abwasserwesen erarbeiten vorrangig die Abwassertechnische Vereinigung und der Normenausschuß Wasserwesen im DIN Regeln der Technik. Zum Nachweis der allgemeinen Anerkennung sind förmliche Verfahrensgänge entwickelt, welche die Mitwirkung der Fachöffentlichkeit festlegen. [Weiterlesen →]

Sichere Denitrifikation in Teichkläranlagen

Teichkläranlage mit verschärften Überwachungswerten Seit 1994 wird in Nordheim an der Rhön eine zielgerichtete Denitrifikation in einer Mischwasserteichkläranlage für 9.000 EW von dem Abwasserzweckverband Obere Streu betrieben. Der aktuelle Ablaufwert beträgt 15 mg Gesamtstickstoff. Die Anlage besteht u. a.: 2 künstlich belüftete Teiche parallel geschaltet, zur Entschlammung wird ein Becken stillgelegt. 2 Nachklärteiche leicht belüftet [Weiterlesen →]

Kommentar zur DIN EN 752 – Wasserdichtheit

Grundsätzliche Anforderungen aus der DIN EN 752-2 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden, Teil 2 : Anforderungen “Die grundsätzlichen Anforderungen an den Betrieb von Entwässerungssystemen sind folgende: a) Verstopfungsfreier Betrieb; b) Begrenzung der Überflutungshäufigkeiten auf die, vorgeschriebenen Werte; c) Schutz von Gesundheit und Leben der Öffentlichkeit; d) Die Überlastungshäufigkeiten sollten auf die vorgeschriebenen Werte begrenzt werden; e) [Weiterlesen →]

Bewertung der Undichtheit von Grundstücksentwässerungsanlagen

Wohl unstrittige Anknüpfungsfakten nach Thoma, R. und Goetz, D. : Dichtheitsprüfungen (DP) an in Betrieb befindlichen GEA werden gemäß [5] durchgeführt. Anlagen zur Ableitung von häuslichem Abwasser oder Mischwasser dürfen als dicht bewertet werden, wenn bei einer OI keine sichtbaren Schäden und Fremdwassereintritte festgestellt werden. Ist eine OI nicht durchführbar oder wird sie als nicht [Weiterlesen →]

Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik nach Anhang 2 Wasserhaushaltsgesetz Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und Nutzen möglicher Maßnahmen sowie des Grundsatzes der Vorsorge und der Vorbeugung, jeweils bezogen auf Anlagen einer bestimmten Art, insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen:

Eine Lanze für die Modernisierung einer alten Tropfkörperkläranlage!

Auszug aus einem Privatgutachten Inhaltsverzeichnis: Nicht monetäre Bewertung einer vorhandenen Tropfkörperkläranlage Anlagengestaltung Nachteile der vorhandenen Kläranlage Modernisierung ist die zweckmäßigste Lösung! Nicht monetäre Bewertung einer vorhandenen Tropfkörperkläranlage Vorteile des vorhandenen Tropfkörperverfahrens Betriebskosten Das vorhandene Tropfkörperverfahren hat den Vorteil, dass es zu den Abwasserbehandlungsverfahren mit den niedrigsten Energie- und Betriebskosten zählt. Die heutigen modernen Abwasserbehandlungsverfahren weisen [Weiterlesen →]

Positiver BSB5-Analysenfehler in Größenordnungen bei der Überwachung von Teich- und Kleinkläranlagen recht wahrscheinlich!

Auszug aus Privatgutachten! BSB5-Analyse meist kein Beweismittel! Inhaltsverzeichnis DIN 38 409, Teil 51 vom Mai 1987 (Analysenvorschrift zur Bestimmung des BSB5) BSB5-Überwachungsergebnisse als Beweismittel? Fragliche BSB5-Überwachung von Kleinkläranlagen Überwachungs- und Interpretationsfehler bei belüfteten Abwasserteichanlagen Zwingender Inhalt eines Analysenberichtes Wann wird der BSB5 Beweismittel? Was ist BSB5? Kurzfassung: Bei der Überwachung von Teichkläranlagen, Hauskläranlagen und unterlasteten [Weiterlesen →]

Nicht ausgelastete Kläranlagen als Alibi für weitere Verschuldung?

Dipl.-Ing. (FH); Dipl. Ök. Uwe Halbach, Institut für Wasserwirtschaft Halbach – Werdau (Sachsen) Wir haben viel Lehrgeld beim Aufbau und bei der Modernisierung unserer abwassertechnischen Infrastruktur bezahlen müssen. Darauf im einzelnen einzugehen, hieße sich zu wiederholen. Außerdem sind die unangenehmen Ergebnisse mittlerweile nicht nur in Fachzeitschriften zu lesen, sondern jahrelang ein handfestes Thema der Medien. [Weiterlesen →]

Abwasserentsorgung in den neuen Bundesländern wird extrem teuer (Teil 3)

Rückblick: 1991 Die unbekannte Interessenlage der Berater Abwasserentsorgung in den neuen Bundesländern wird extrem teuer (Teil 3) Uwe Halbach, Unabhängiger Sachverständiger aus Werdau Eine Reihe von Entwicklungen in den neuen Bundesländern geben zu der Befürchtung Anlass, dass auf unsere Bürger eine Kostenlawine bei den Ver- und Entsorgungsleistungen zurollt. Die Beitragsfolge, die in den Heften 2 [Weiterlesen →]

Beweisführung mit den Methoden der Logik

Konzept eines Vortrages zur internen Weiterbildung im Institut für Wasserwirtschaft Halbach Brita Wurster Dipl.-Ing. (FH) Inhalt: Definition Begriff Urteil Arten von Urteilen Der Schluss und Arten des Schließens Argumentationsketten und – strategien 1. Definition Begriff Urteil “Ein Urteil ist die Verbindung von zwei oder mehr Vorstellungen zu der Einheit eines Begriffs.” Die Form des Urteils: [Weiterlesen →]

Kläranlagen für jedes Haus oder eine zentrale Abwasserbeseitigung?

Auszüge aus einem Gutachten Redaktion 09.12.1999 Inhaltsverzeichnis Quintessenz Hinweise zur Refinanzierung Hinweise für eine Übergangslösung Entscheidungsaspekte für eine Gruppenkläranlage Zusammenfassung des Gutachtens Quintessenz: Hauskläranlagen für jedes Haus einer Ortschaft können genauso teuer oder sogar aufwendiger werden, als wenn die betroffene Siedlung eine zentrale Abwasserbeseitigung aufbaut. Das hängt davon ab, wie es den Bauherren gelingt, preiswerte [Weiterlesen →]

Haftungseinschränkung für die Verwertung von Gutachten nach den IfS-Informationen 4/1999

Nach den IfS-Informationen 4/1999 des Institutes für Sachverständigenwesen ist folgendes bei der gutachterlichen Vertragsgestaltung und beim Gutachtenaufbau zu beachten: Zu Beginn eines Gutachtens ist der Inhalt und der Umfang des gutachterlichen Auftrages präzise zu beschreiben und einzugrenzen. Informationen des Auftraggebers sowie die verwendeten Unterlagen, auf denen das Gutachten beruht, sind anzugeben. Einbau einer Passage, z. [Weiterlesen →]

Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik ist wichtiger als die Einhaltung von mitunter veralteten DIN-Vorschriften

Auswertung des Fachbeitrages der Zeitschrift “Beratende Ingenieure” DIN-Normen und anerkannte Regeln der Technik RA Sabine von Berchem Beratende Ingenieure, Nr. 4, Seite 47, April 2001 Auszug: DIN-Normen sind keine gesetzlichen Regelungen sind private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter können anerkannte Regeln der Technik wiedergeben, aber auch hinter ihnen zurückbleiben Daraus folgt: Da diese Regelungen nicht gesetzlich [Weiterlesen →]

Ausbildung Herr Uwe Halbach

1967 Abschluss der Lehre als Chemiefacharbeiter 1971 Abschluss an der Ingenieurschule für Wasserwirtschaft und Bauwesen in Magdeburg als Ingenieur der Technologie der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung 1987 Abschluss an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg als Diplomökonom in der Fachrichtung Volkswirtschaft 1991 Fachliche Eignungsprüfung für die Bestellung zum ö.b.u.v. Sachverständigen vor einem Gutachterausschuss an der IHK Regensburg 1992 Bestellung [Weiterlesen →]

Berufliche Entwicklung Herr Uwe Halbach

1971-1974 Fachingenieur im VEB Kombinat Chemische Werke Buna für Großkläranlage und Kanalnetz 1974-1975 Wasserbeauftragter im VEB Kombinat Fleischwirtschaft des Bezirkes Halle 1976-1987 wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institut für Geflügelwirtschaft Merbitz (VEB Kombinat Industrielle Tierproduktion) 1987-1989 Produktionsstättenleiter im VEB Möbelwerke Werdau 1989 Genehmigung zur Führung eines Wirtschaftsbüros in Zwickau – heute Institut für Wasserwirtschaft Halbach Der berufliche [Weiterlesen →]

Wesen eines Gutachtens

“… Dabei muss es sich jedoch stets um Tatsachenbehauptungen handeln, Werturteile oder bloße Meinungsäußerungen werden von diesen Bestimmungen nicht erfasst. Ein Sachverständigen-Gutachten enthält in der Regel Werturteile und keine Tatsachenbehauptungen. Es liegt im Wesen eines Gutachtens, dass es auf der Grundlage bestimmter Verfahrensweisen zu einem Urteil kommen will, das, selbst wenn es äußerlich als Tatsachenbehauptung [Weiterlesen →]

Prüfung einer Planung auf Vollständigkeit

Zur Beachtung! Die Bewertung auf Vollständigkeit der Planung hatte den Charakter einer Plausibilitätsprüfung. Der Sachverständige prüfte nicht im einzelnen, ob nicht möglicherweise z. B. ein Prüfprotokoll fehlt. Zum maximalen Inhalt und Umfang einer Kanalplanung war zum Zeitpunkt der Planung das Arbeitsblatt A 101 vom Januar 1992 [18] der Abwassertechnischen Vereinigung e.V. gültig. Eine Anpassung dieses [Weiterlesen →]

Fehlende Variantenuntersuchungen als Risiko für den Planer und Bauherrn

Zur Beachtung! Stichworte Finanzierungsrisiko Notwendigkeit von Variantenuntersuchungen im Rahmen von Vorplanungen Vorentwurf “überspringen” fehlende Zweckmäßigkeits- und Wirtschaftlichkeitsnachweise als Mangel Der Sachverständige vermisst Nachweise über die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit in der Planung. Derartige Nachweise gehören nach Auffassung des Sachverständigen zu den wichtigsten Anforderungen an eine komplexe Tiefbauplanung überhaupt, vergleichbar mit der Notwendigkeit der Einholung eines Baugrundgutachtens [Weiterlesen →]

Unkonkreter Planungsvertrag

Zur Beachtung! Unkonkreter Planungsvertrag In dem Ingenieurvertrag über die Planung der Abwasseranlage der “***siedlung” bis Anschluss der **** Straße wurde vereinbart, dass die Baumaßnahmen bzw. die Planung dem wasserrechtlichen Verfahren unterliegt; die “Allgemeinen Vertragsbedingungen für Ingenieurleistungen in der Ausgabe 1986 (AVB-ING) gelten; die HOAI in der Fassung vom 1.1.1991 gilt und die Bestimmungen über den [Weiterlesen →]

Ableitung oberflächlich ablaufendes Niederschlagswasser

Zur Beachtung! Situation – Problem Das Grundstück des Klägers wurde infolge eines Regenereignisses von oberflächlich ablaufenden Wasser durchflossen, so dass ein Schaden entstand. Das oberflächlich ablaufende Wasser nahm seinen Lauf durch ein neues Wohngebiet und stammte im Wesentlichen von einem nahen Feld. Ein weiterer Grundstückseigentümer (Beklagte) versuchte sich gegen diesen Wasserlauf durch eine niedrige Mauer [Weiterlesen →]

Verstöße gegen das technische Regelwerk begründen allein selten einen Mangel!

Grundsätzlich hat ein Werk den allgemein anerkannten Regeln der Technik oder dem Stand der Technik zu entsprechen. Aus Abweichungen davon muss aber nicht unbedingt ein Mangel entstehen, wenn z. B. die Gebrauchseigenschaften des Werkes über o. g. Normen hinausgehen. Außerdem ist zu beachten, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik oder der Stand der Technik [Weiterlesen →]

Prämisse der Prüffähigkeit einer Planung

Zur Beachtung! Eine Planung ist nur in dem Punkt prüffähig, wie die betreffende Leistung in der Planung auch hinreichend dokumentiert wurde. Besonders bei dem sehr wichtigen Anspruchsnachweis der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Planung ist es notwendig, dass ein hinreichender Beweis der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit in der Planung oder in vorgeschalteten bzw. parallelen Leistungen dokumentiert wurde. [Weiterlesen →]

Bewertung von Mängeln

Zur Beachtung! Eine Kanalplanung kann verschiedene Mängel aufweisen. Nachfolgend ein Klassifizierungsversuch: Inhaltliche Mängel (z. B. fehlende Dokumentation oder fehlende Nachweise, reine Planungsfehler) Formelle Mängel (z. B. unübliche Gestaltungsweisen, die eine Genehmigung erschweren oder verhindern bzw. Planung im Widerspruch zu Verwaltungsvorschriften) Mängel, die sich auf den künftigen Gebrauch und die Kosten der geplanten Investitionen auswirken (zugesicherte [Weiterlesen →]

“Zielkonzeptionslose” Entwässerungsplanung

Problem: Der Planer hatte ein Ortsnetz zu planen, für das noch kein Abwasserbeseitigungskonzept vorlag. Schlagworte: Wirtschaftlichkeit einer Planung Sonderleistungen Planungsrisiko Zusammenfassung Bei den Mängelerörterungen in den folgenden Gliederungspunkten wäre zu berücksichtigen, dass die Planung nicht auf ein abgestimmtes und verteidigtes Abwasserbeseitigungskonzept zurückgreifen konnte. Das ist ein gewisser Nachteil für die Klägerin, weil damit die Planungsausgabe [Weiterlesen →]

Bildung von H2S in Kleinkläranlagen

Zur Beachtung! Kurzfassung Schwerpunkt des folgenden Gutachtenauszuges ist die Darstellung von Ursachen und Wirkungen bei Geruchsbelästigung durch Kleinkläranlagen. Ausgangspunkt war die Errichtung einer Mehrkammerabsetzgrube nach DIN 4261, Teil 1. Wegen starker Geruchs- und Korrosionsprobleme wurde eine Kleinkläranlage nach DIN 4261, Teil 2 errichtet. Es besteht auch aus anderen Beobachtungen Grund zu der Annahme, dass der [Weiterlesen →]

Gliederungsvorschläge für umfangreiche und komplexe Gutachten sowie “Punktesachen”

Gliederungsvorschläge für umfangreiche und komplexe Gutachten sowie “Punktesachen” Umfangreiche und komplexe Gutachten Diese Gliederung ist keine Vorschrift, sondern nur als Anregung zu verstehen. Sie eignet sich für umfangreiche und interdisziplinäre Gutachten. 1 Allgemeine Hinweise Einführung in die Problematik Wer hat unterstützt und wie mitgewirkt 2 Beschreibung des momentanen Standes, der Situation… 2.1 Ziele der Untersuchung [Weiterlesen →]

Die Mitbestimmung des Bauherrn

Zur Beachtung! Beweisbeschluss Es soll ein Sachverständigengutachten bzgl. der Bauleistungen der Antragsgegnerin, betreffend das Wohngebiet “****” in ***, Landkreis ***, eingeholt werden, insbesondere darüber, “ob die Hausanschlussstellen ganz oder teilweise mehr als 2 m unter der jeweiligen Erdoberfläche liegen und ob diese Verlegung gegebenenfalls notwendig ist und den Regeln der Technik entspricht sowie, ob sich [Weiterlesen →]

Sind die aaRdT ein Auslaufmodell?

Nachfolgender lesenswerter Artikel wurde mit freundlicher Genehmigung vom Autor, Herrn Dipl.-Ing. Horst G. Steuff VDI, VBI, Essen und der Redaktion der Fachzeitschrift “Beratende Ingenieure” zur Verfügung gestellt! Anerkannte Regeln der Technik Sind die aaRdT ein Auslaufmodell? Dipl.-Ing. Horst G. Steuff VDI, VBI, Essen Zusammenfassung Jede Werkleistung muss die zugesicherten Eigenschaften haben und fehlerfrei sein. Handelt [Weiterlesen →]

Strategie zur Widerlegung von Gutachten

Strategie zur Widerlegung von Gutachten Prüfung der Primärdaten mit Tatsachencharakter, Reproduktionsversuch Prüfung der Annahmen (Sind die Annahmen gerechtfertigt? Wie sensibel reagiert die Beweismethode auf das Ergebnis bei unterschiedlichen Abweichungen der Realität von den Annahmen?) Sind die Beweismethoden des Gerichtssachverständigen anerkannt? Reproduktionsversuch! Für den Fall, dass die Methode/n nicht allgemein anerkannt ist/sind, liegen Nachweise vor, dass [Weiterlesen →]

Fachlich methodische Mängel in einem Gerichtsgutachten

Fachlich methodische Mängel – Fallbeispiel Bewertung des Gerichtsgutachtens durch eine parteigutachterliche Stellungnahme (Auszug – Parteigutachten) Einführung in die Problematik Inhalt der parteigutachterlichen Stellungnahme: Beweisbeschluss 1 – Wirkungsgrad Rechenwerk Beweisbeschluss 2 – Konstruktion Rechenwerk Beweisbeschluss 3 – Betriebskosten – Wasserverbrauch Beweisbeschluss 9 – Bodensatz im Belebungsbecken Beweisbeschluss 10 – Auslegung des Rührwerkes Beweisbeschluss 11 – hydraulische [Weiterlesen →]

Gerichtssachverständiger mit fragwürdiger Bestellung

Unklare Bestellung – Fallbeispiel Beispiel aus der Praxis Ein Sachverständiger machte unterschiedliche Angaben über sein Bestallungsgebiet. Die Beweisbeschlüsse, die zu beantworten waren, betrafen überwiegend die Verfahrenstechnik von Kläranlagen. Es besteht der Verdacht, dass der Gerichtssachverständige Beweisfragen beantwortete bzw. zu beantworten versuchte, die sein Bestallungsgebiet nicht betrafen. Dazu folgende Argumentation der Klägerin (Zitat) Besondere Sachkunde des [Weiterlesen →]

Die Vermutung einer Befangenheit des Gerichtssachverständigen

Befangenheitsvermutung Entweder Befangenheitsnachweise nach Antrag der jeweiligen Partei/en, d. h. Formfehler des SV beim Ortstermin Formfehler des SV beim Schriftverkehr und bei der Gutachtenerstellung Formfehler des SV bei der Verhandlung oder Widerlegung des Gerichtsgutachtens durch ein Parteigutachten (oder umgekehrt). Strategie Prüfung der Primärdaten mit Tatsachencharakter, Reproduktionsversuch Prüfung der Annahmen (Sind die Annahmen gerechtfertigt? Wie sensibel [Weiterlesen →]

Fehler in Gerichtsgutachten sind keinesfalls selten

Häufige Fehler sind: keine Beweisführung, stattdessen werden Meinungen geäußert keine Beantwortung des Beweisbeschlusses ungenaue Beantwortung des Beweisbeschlusses

Tatsachenspezifikation in Gerichtsgutachten nach Bayerlein

Tatsachenspezifikation Es werden nach [1] unterschieden: 1. Befundtatsachen Tatsachenfeststellung aus dem Beweisbeschluss. 2. Anknüpfungstatsachen Tatsachen, von denen der SV ausgeht: Urkunden Zeugenaussagen Ergebnisse des OT 3. Zusatztatsachen Tatsachen z. B. aus der Prozessakte. 4. Innere Tatsachen Beweggründe Überlegungen Motivationen Verhaltensmuster Tatsachenquellen sind u. a.: Aktenstudium Ortsbesichtigungen Untersuchungen von Sachen Laboranalysen Messungen vor Ort Ergebnisse von [Weiterlesen →]

Methoden zum Lösen von Beweisbeschlüssen im Rahmen eines Gerichtsgutachtens

Lösen von Beweisbeschlüssen Feststellung von Tatsachen, ggf. Wahl der Beweismethoden Feststellung der zutreffenden Anforderungen Vergleich der Tatsachen mit den Anforderungen Feststellung von Abweichungen Bewertung der Abweichungen (positiv/negativ) Bewertung des Wahrheitswertes des Ergebnisses (unwahrscheinlich, wahrscheinlich, höchstwahrscheinlich, absolut sicher…) Es gibt aber auch Beweisführungen, die auf Anhieb unsicher oder gar nicht möglich sind. Die Ursachen können sein: [Weiterlesen →]

Beweissicherung mittels Parteigutachten

Ziele der Parteigutachten sind u. a.: Mängelfeststellung Mängelanalysen (Ursachenforschung) Mängelbewertung Beweiserleichterung Formulierung der Beweisanträge Wenn ein Parteigutachten von der Gegenseite abgelehnt wird (Regelfall), dann wird meistens der Parteigutachter als sachverständiger Zeuge vernommen. Aber: Die Anwesenheit der Gegenseite zur Beweissicherung kann zu Vorteilen führen. Insofern ist ein solides Parteigutachten dienlich, wenn die Mängel sofort beseitigt werden [Weiterlesen →]

Die Bedeutung von Parteigutachten in einem Rechtsstreit

Primär gelten für das Gericht Feststellungen des gerichtlich beauftragten ö.b.u.v. Sachverständigen. Parteigutachten sind keine Beweismittel, aber das Gericht und der Gerichtssachverständige muss sich mit dem Parteigutachten kritisch auseinandersetzen! Parteigutachten dienen der Beweiserleichterung und der fachlich korrekten Formulierung der Beweisanträge!

Grundsätzliche Hinweise zum Gerichtsprozess aus Sicht eines Sachverständigen

Die Parteien haben das Recht über alle Informationen und über Informationen zur Verwertung dieser Informationen zu verfügen. Die Parteien können den Prozess im Rahmen der “Spielregeln” (Zivilprozessordnung) beeinflussen. Es gilt ein “Wahrheitsparadoxon”, von gewissen Ausnahmen abgesehen, für das Gericht, die Parteien und den Sachverständigen. Alles, was von den Parteien nicht bestritten wird, wird als wahr [Weiterlesen →]

Regeln der Technik und Versicherungsansprüche

Regeln/Stand der Technik Beratende Ingenieure und Architekten schulden dem Auftraggeber die Entstehung eines fehlerfreien, wirtschaftlich geplanten und voll funktionsfähigen Werkes. Bei Planungen und Ausführungen ist nach den Regeln der Technik oder nach dem Stand der Technik zu verfahren. Regeln der Technik liegen vor, wenn diese in der Wissenschaft theoretisch sowie in der Baupraxis als richtig [Weiterlesen →]

Rückstau, Rückstauebene und Rückstausicherung

Der Rückstau im Kanalnetz als eine Ursache von Grundstücksschäden Uwe Halbach ö.b.u.v. Sachverständiger für Abwasserbeseitigung Rückstaugutachten Inhalt: Welche Vorgänge laufen beim Rückstau ab? Wann ist ein Rückstau nicht möglich? Wer ist für die Rückstausicherung verantwortlich? Wirkung von Rückstausicherungen Wirkung von Rückstausicherungen an falscher Stelle Rückstauschleifen Bezug von Rückstausicherungen Weitere Informationen Literatur Siehe auch: Einstau, Überstau [Weiterlesen →]

Beweisauftrag Abwassertechnische Rahmenplanung

Auszüge aus eigenen Gutachten. Gliederung Beweisbeschluss Methodik Definitionsanalyse Grundsätzliches zur konzeptionellen Planung Definition Generalentwässerungsplan Struktur Generalentwässerungsplan abwassertechnische Rahmenplanung Zusammenfassung Beweisbeschluss Nach dem Beweisbeschluss des Gerichtes, aufgrund der mündlichen Verhandlung vom ***, soll über die Behauptung der Beklagten Beweis erhoben werden, dass 1. … eine abwassertechnische Rahmenplanung (ATR) und ein Generalentwässerungsplan seien inhaltlich das gleiche bzw. [Weiterlesen →]

Erfahrungssätze zur Geruchsemmision aus Kanalisationen

Auszüge aus eigenen Gutachten. Abwasser hat grundsätzlich einen unangenehmen Geruch. In Abwasserdruckleitungen und Kanalisationen kann es zu Fäulnisprozessen kommen, welche diesen unangenehmen Geruch verstärken. Die Bildung von solchen Gasen nimmt dramatisch zu, wenn das Abwasser lange im Entwässerungssystem verweilt und so genug Zeit hat Geruchsgase zu bilden. An Stellen mit Turbulenzen, wie z. B. bei [Weiterlesen →]

Ablaufplan für umfangreiche und konstruktive Gutachten

Merkmale der Allgemein anerkannten Regeln der Technik

Mängelbewertung alte Definition der allgemein anerkannten Regel der Technik (a.a.R.d.T.)

Mängelbewertung – Beispiel einer Checkliste für die Erfüllung von Anforderungen an Vorplanungsleistungen nach HOAI

Mängelbewertung – Prüfung einer technischen Leistung auf Mangelfreiheit

Grundsätzliches zur Mängelbewertung Prüfung einer technischen Leistung auf Mangelfreiheit Es gibt Mängel, die eine Beseitigung erfordern und solche, die ggf. hingenommen werden können. Allein die Abweichung von einer Regel begründet aus abwassertechnischer Sicht keinen zu beseitigenden Mangel. Grundsätzlich hat ein Werk den allgemein anerkannten Regeln der Technik oder dem Stand der Technik zu entsprechen. Aus [Weiterlesen →]

Anforderungen an Gutachten

“Ein Sachverständigengutachten muss nicht nur richtig, sondern auch richtig begründet sein.” Rudolph in Bayerlein Praxishandbuch Sachverständigenrecht 2. Auflage, C. H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung München 1966 ISBN: 3-406-46795-4

Zweck einer öffentlichen Bestellung

Arten von Sachverständigen

Taktische Fehler bei der Planung

Strategiefehler bei der Planung

Konfliktpotenziale beim Bauherrn im Zuge einer Investition

Konfliktpotenzial beim planenden Büro

Mangel beim Bauherrn: Keine interdisziplinäre Planungsprüfung!

Abbildung: Kommunaler Fehler bei der Planungsabnahme

Stand der Technik und Wissenschaft

Entwicklung der a.a.R.d.T.

Kurzübersicht Entwicklung der Allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)

6. Novelle zum WHG

Benutzerhinweise für die Anwendung der a.a.R.d.T.

Allgemein anerkannte Regeln der Technik im Bürgerlichen Gesetzbuch

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